badewasser am 11.05.2009 um 11:41 Uhr
gekommen. muss oder besser sollte man die aufheben? oder kann ich sie vernichten?
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Man kann doch nicht alles aufheben! Wenn alles im Rentenbescheid aufgeführt ist - weg damit...
Aufbewahren, sonst musst du jedesmal wenn du sie brauchst deinen alten Chef bemühen!
AUFHEBEN! Wer weiss, wann Du warum wem beweisen musst, dass Du gearbeitet hast. Natuerlich hast Du auch die Soz.vers.-Geschichten aufbewahrt, aber wenn die mal weg sind...
Ich würde sie aufheben, bis die Rente wirklich und entgültig berechnet ist.

Aufheben! Das sind doch schöne Erinnerungen.
Je nachdem...
badewasser am 11. Mai 2009 11:46 naja einer is dabei, da würde ich ihn am liebsten gleich in der luft zerreissen :)
Ich würde die abheften, also aufheben.
So hast Du immer noch Nachweise über das, was Du mal gemacht hast... Klar, Du wirst auch die zugehörigen Zeugnisse haben. Und Rentenzeiten sind sicherlich bei der Rentenversicherung gespeichert...
Manchmal finden Nachkommen solche alten Verträge aus "historischen" Gründen interessant. Von einem Vorfahren habe ich noch ein altes "Wanderbuch". Das ist schon richtig wertvoll.

Bei meinem Mann fehlte bei der Rentenkasse komplett seine Ausbildungszeit und die Rentenkasse verlangte zum als Beweis für die Anerkennung seinen Ausbildungsvertrag.
Also: Besser ist es, so etwas aufzubewahren.
Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast steht die Ausbildungszeit im Abschlußzeugnis
majosandra am 11. Mai 2009 11:50 Ja, das stimmt. Aber die Rentenkasse bestand auf den Ausbildungsvertrag. Wir hatten ihn ja glücklicherweise noch, daher war das kein Problem.

behalt si evorsichshalber mal in einem extra ordner den du auf dem speicher deponierst!

sofern Du komplett Arbeitsnachweise oder Zeugnisse Deine ehemaligen Arbeitgeber hast-weg damit. Nicht immer erinnert man sich gern an ehemalige Arbeitsstellen zurück...