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bin gerade am papierkram ausmisten und da sind mir alte, abgelaufene arbeitsverträge unter die finge

gefragt von badewasserbadewasser am 11.05.2009 um 11:41 Uhr

gekommen. muss oder besser sollte man die aufheben? oder kann ich sie vernichten?


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BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 11. Mai 2009 11:44
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Man kann doch nicht alles aufheben! Wenn alles im Rentenbescheid aufgeführt ist - weg damit...


anonym
beantwortet von Prolo am 11. Mai 2009 11:42
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Aufbewahren, sonst musst du jedesmal wenn du sie brauchst deinen alten Chef bemühen!


TomSelleck
beantwortet von TomSelleck am 11. Mai 2009 11:42
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AUFHEBEN! Wer weiss, wann Du warum wem beweisen musst, dass Du gearbeitet hast. Natuerlich hast Du auch die Soz.vers.-Geschichten aufbewahrt, aber wenn die mal weg sind...


anonym
beantwortet von Kaktus60 am 11. Mai 2009 11:43
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Ich würde sie aufheben, bis die Rente wirklich und entgültig berechnet ist.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 11. Mai 2009 11:43
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Aufheben! Das sind doch schöne Erinnerungen.

Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 11. Mai 2009 11:43

Je nachdem...

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 11. Mai 2009 11:46

naja einer is dabei, da würde ich ihn am liebsten gleich in der luft zerreissen :)


anonym
beantwortet von anjanni am 11. Mai 2009 11:43
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Ich würde die abheften, also aufheben.

So hast Du immer noch Nachweise über das, was Du mal gemacht hast... Klar, Du wirst auch die zugehörigen Zeugnisse haben. Und Rentenzeiten sind sicherlich bei der Rentenversicherung gespeichert...

Manchmal finden Nachkommen solche alten Verträge aus "historischen" Gründen interessant. Von einem Vorfahren habe ich noch ein altes "Wanderbuch". Das ist schon richtig wertvoll.


majosandra
beantwortet von majosandra am 11. Mai 2009 11:45
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Bei meinem Mann fehlte bei der Rentenkasse komplett seine Ausbildungszeit und die Rentenkasse verlangte zum als Beweis für die Anerkennung seinen Ausbildungsvertrag.

Also: Besser ist es, so etwas aufzubewahren.

Kommentar von t124terra am 11. Mai 2009 11:47

Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast steht die Ausbildungszeit im Abschlußzeugnis

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 11. Mai 2009 11:50

Ja, das stimmt. Aber die Rentenkasse bestand auf den Ausbildungsvertrag. Wir hatten ihn ja glücklicherweise noch, daher war das kein Problem.


Dini1
beantwortet von Dini1 am 11. Mai 2009 11:47
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behalt si evorsichshalber mal in einem extra ordner den du auf dem speicher deponierst!


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 11. Mai 2009 11:59
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sofern Du komplett Arbeitsnachweise oder Zeugnisse Deine ehemaligen Arbeitgeber hast-weg damit. Nicht immer erinnert man sich gern an ehemalige Arbeitsstellen zurück...


anonym
beantwortet von Tumba am 11. Mai 2009 12:00
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Ich weiss nicht, aber sowas sollte man aufheben.


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