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bin fristlos gekündigt worden

Frage von frank1111 frank1111

wie kann ich die speere vom arbeitsamt verhindern?

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Antworten (17)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn es einen triftigen Grund gibt, kannst Du keine Sperre verhindern.

    Wenn Du meinst, der Grund wäre nichtig, dann kannst Du dagegen vorgehen.

    Frag beim Arbeitsamt, was Du machen mußt. Alternativ kannst Du auch einen Rechtsanwalt oder Deinen Betriebsrat aufsuchen.

    Wenn der Grund aber wirklich zutrifft und eine fristlose Kündigung rechtfertigt - dann hast Du keine Chance. Dann kannst Du nur noch für spätere Bewerbungen hoffen, daß man das Deinem Zeugnis nicht ansieht...

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    Antwort von doris11 doris11

    Für eine fristlose Kündigung gibt es einene trifftigen Grund,du wirst die Sperre nicht verhindern können...

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    Antwort von Gezill Gezill

    gar nicht, wenn die fristlose kündigung dein verschulden war.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''wie kann ich die speere vom arbeitsamt verhindern?''

    Nur wenn die fristlose Kündigung unberechtigt wäre. Dann müsstest du aber gegen die Kündigung klagen.

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    Antwort von Ponypony Ponypony

    Warum? Das wird die entscheidende Frage sein...

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    Antwort von Tigger14 Tigger14

    kommt auf den kündigungsgrund an

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Dazu müsste man schon ein paar Einzelheiten mehr haben.

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    Antwort von skyseeker skyseeker

    Wenn du nicht gegen die Kündigung klagst, hast du beim Arbeitsamt schon verloren. Du bist dann an deiner Kündigung mit Schuld und wirst gesperrt. Leider...

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    es gibt einen einschneidenden Grund dafür und so auch keine Stütze!!!

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    Antwort von jilissa jilissa

    nein, auch wenn man selber dran schuld ist, wie z. B. unentschuldigtes Fehlen. Wenn man es provoziert hat sag ich es mal so.

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    Antwort von Laura2004 Laura2004

    Warum Fristlos?? Das bedarf schin nen ´guten grund...

  • 1
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Wenn dich keine Schuld trifft,gibts doch keine Sperre!

    Kommentar von nightblue nightbluenightblue

    dann gibt's normalerweise aber auch keine fristlose Kündigung, denn die ist nur "aus wichtigem Grund" möglich.. also sowas wie Diebstahl z.B.

  • 1
    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    das kommt darauf an was du angestellt hast und was in deiner kündigung steht

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    Antwort von Luckygirl1985 Luckygirl1985

    Ich dachte, die gibts nur, wenn du kündigst...

    Kommentar von WilliPahl WilliPahlWilliPahl

    Es gibt auch keine Sperre bei Arbeitsamt, wenn du selbst kündigst "aus triftigem Grund", z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung usw.

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    Antwort von jilissa jilissa

    aus welchem Grund denn???

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    Antwort von JoScho JoScho

    Wenn Du gekündigt wurdest, sofort noch an selben Tag zum A-Amt, das Geld bekommst Du ohne Sperre.

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    Antwort von LaurenzDO LaurenzDO

    du wirst nicht gesperrt ! ganz easy

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    bei fristloser Kündigung? das wäre neu

    Kommentar von nightblue nightbluenightblue

    Vielleicht einfach ein Aufmunterungsversuch? ;)

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