bin frisörin, meine chef meint dass man nach dem Gesetz ab 1.1. nicht mehr im salon rauchen darf?! stimmts??
Antworten (8)
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2Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Der Arbeitgeber kann zwar das Rauchen in seinen Räumlichkeiten verbieten, wenn er einen vernünftigen Grund hat, aber das Gesetz zwingt ihn nicht dazu.
Ein gesetzliches Rauchverbot gibt es in den meisten Bundesländern für Gaststätten und öffentliche Gebäude bzw. Behörden.
Ein Frisörsalon fällt jedenfalls nicht unter diese Regelungen.
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pookypooky @WolfRichter: Es gibt eine amtliche Regelung, welche das Rauchen am Arbeitsplatz einschränkt, nämlich die Arbeitsstättenverordnung.
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WolfRichterWolfRichter Die Arbeitsstättenverordnung regelt den Nichtraucherschutz der Beschäftigten, zwingt aber nicht generell, das Rauchen zu verbieten. (Obsolet, wenn z.B. nur ein Beschäftigter.)
Im übrigen hat das mit den am 1. Januar in Kraft tretenden Regelungen nichts zu tun.
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pookypooky Das habe ja ich auch geschrieben.
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WolfRichterWolfRichter Frieden: Ich hatte nur meine Antworten durchgesehen und daher Deinen zutreffenden Beitrag nicht bemerkt.
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2Antwort von
BrittchenBrittchen
Man sollte eh mehr arbeiten als rauchen ;o)
Frohe Weihnachten auch von mir :o)
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1Antwort von
pookypooky
Das ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Sie gilt bundesweit und hat nichts mit dem jetzt erlassenen Rauchverboten in den Bundesländern zu tun:
2004 § 5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
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1Antwort von
ungererbadungererbad
Das Gesetz verbietet Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in Bayern in Gaststätten. Wenn ein Arbeitgeber sich an das Gesetz "dranhängt" und für seinen Bereich, was auch immer dort getan oder bedient wird, das Rauchen verbietet, so kann er das getrost tun. Hat aber nichts mit dem Gesetz zu tun. Mein Arbeitgeber verbietet Rauchen in allen Gebäuden in München, Rauchen ist nur außerhalb der Gebäude gestattet oder in bestimmten ausgewiesenen Räumen.
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gladiator1994 das stimmt.
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Reglay Im Personalraum ja; Im Salon nicht.
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vollimlebenvollimleben
frohe weihnachten erstmal leider für dich hat dein chef recht sorry
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und an Arbeitsplätzen
Zu was gehört deine Ergänzung?
Kundenverkehr einerseits und Personal andererseits , deshalb Rauchverbot!
@Andylu Hier ist mal nur das Nichtraucherschutzgesetz von Niedersachsen http://kuerzer.de/SDZPSshf6 falls du da was findest, was von der Beschreibung auf Friseursalons passt ...
Ob in den entsprechenden Gesetzen der anderen Bundesländer was ''passendes'' drinsteht, weiß ich nicht, aber so wesentlich werden die sich nicht unterscheiden. Und die Arbeitsstättenverordnung verbietet es auch nicht kategorisch. Ansonsten wie WolfRichter schon schrieb: Der Arbeitgeber hat das Hausrecht (für seine Arbeitnehmer zusätzlich das Weisungsrecht) und kann also auch in der Regel entscheiden, ob Rauchverbot oder nicht.
o.k, das war ein Denkfehler von mir, tut mir leid!!! Könnt Ihr mir noch einmal verzeihen?
@Andylu No Problem. ;-) Verzeihen ist immer möglich. Und mir sind Leute sympatisch, die zugeben können, dass sie einen Fehler gemacht haben.
Es geht dabei um Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Ich will es nicht ausschließen, bezweifle aber, daß ein Frisörsalon öffentlich-rechtlich betrieben wird.