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Bin erwerbsunfähig, habe 70% GdB und lebe von Grundsicherung Umzug

Frage von Nadine1982x Nadine1982x

Seit 8 Jahren wohne ich in einer, im Vergleich günstigen Wohnung. Diese Wohnung wird im laufe der Zeit teurer, so das bald ein Umzug statt finden muss, weil das Sozialamt die Miete dann nicht mehr übernimmt. Ich bin körperlich und auch seelisch behindert und könnte keinen Handschlag machen.

Muss ich umziehen, oder kann ich das Sozialamt dazu verpflichten mir die höhere Miete weiter zu zahlen?

Was wäre wenn ich umziehen muss? Werden dann wirklich alle Umzugskosten vom Sozialamt übernommen? Ich meine damit den Umzugswagen,renovierung der alten und neuen Wohnung, Kaution, neue Möbel (die alten Möbel halten einen Umzug nicht mehr aus)

Vielen Dank im voraus. Nadine

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Nadine1982x,

    eine sehr gute , preiswerte Buchempfehlung ist die topaktuelle Ausgabe des Buches

    "Schwerbehinderung- meine Rechte" von Heinfried Tintner.

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    Ihre Fragen werden in diesem Buch auf Seite 132

    (Welche Rechte gibt es bei Wohnraum)

    genauer beschrieben.

    Da Sie laut Ihren Angaben Grundsicherung beziehen, sollten in Ihrem Fall Einkommensgrenzen überhaupt keine Rolle spielen.

    Des weiteren sollten Sie beim Sozialamt/Sozialgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe einreichen, um ggf. gegen ungerechtfertigte Bescheide vorgehen zu können.

    Sollte wider Erwarten die Prozesskostenhilfe versagt werden, dringend Mitglied in einem Sozialverband mit Einschluß von Sozialgerichts-Rechtsbeistand werden!

    Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen ausdrücklich die Mitgleidschaft im VDK empfehlen, dort erhalten Sie kompetenten Rechtsbeistand in allen Fragen der Sozialversicherung, notfalls bis zu den Sozialgerichten.

    Die Mitgliedschaft dort kostet pro Monat 5 Euro.

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    Mit einem kompetenen Rechtsbeistand an Ihrer Seite müßen Sie sich um Ihre weitere Zukunft weniger Sorgen machen!

    Denken Sie auch daran, ggf. bei Ihrem Versorgungsamt einen Antrag auf Verschlechterung zu stellen um ggf. einen höheren GdB zugesprochen zu bekommen.

    Beste Grüße, viel Erfolg und gute Besserung all Ihrer Beschwerden

    Konrad

  • 0
    Antwort von Deanna55 Deanna55

    Guten Morgen Nadine,

    bei einer guten Bekannten wurden, aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation, sämtliche Kosten übernommen. Es wird sehr nach Einzelfall entschieden. Du solltest Dich ganz in Ruhe beraten lassen und vor allem nichts offizielles unternehmen, solange das Amt deswegen nicht an Dich herantritt. Es gibt sehr gute Selbsthilfeorganisationen für Behinderte oder die Sozialverbände und Gewerkschaften, die toll helfen können. Gewerkschaft auch, wenn man nicht berufstätig ist!

    Alles Gute Deanna

  • 0
    Antwort von HAKINOM HAKINOM

    Da Du einen 70% schwerbehinderungsgrad hast, liegt die Mietgrenze höher wie normal. Ich würde mir jetzt noch keine Gedanken machen. Wenn ich richtig informiert bin, zahlt das Amt nicht den kompletten Umzug und die Renovierungskosten.

    Kommentar von Nadine1982x Nadine1982x

    Hallo HAKINOM,

    vielen Dank erst einmal für deine rasche Antwort.

    Könntest du mir auch sagen wie hoch die Mietgrenze bei 70% GdB ist, oder wo ich das nachschlagen kann?

    Vielen Dank im voraus. Nadine

    Kommentar von HAKINOM HAKINOMHAKINOM

    Hallo Nadine Im augenblick kann ich Dir darauf keine Antwort geben. Melde mich über diesen Weg morgen Abend noch mal.

    Kommentar von HAKINOM HAKINOMHAKINOM

    Hallo Nadine Wie versprochen melde ich mich noch mal. Da Du 70% hast, kannst Du davon ausgehen, daß Dir eine Wohnung für 2 Personen zu. Das bedeutet, daß auch die Miete dementsprechend. Du müßtest in den Mietspiegel Eurer Gegend sehen. Bei uns ist der Satz: 338,-€ plus Heizkosten. Kann Dir nur passieren, daß Du einen Gehwagen beantragen mußt. Ist aber kein Problem. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

    Kommentar von Nadine1982x Nadine1982x

    Also erst einmal vielen Dank an alle....

    @ Hakinom

    Also, meine Neuberechnung der Miete sieht so aus:

    1.Nettomiete 175,91€ 2.Betriebskosten 101,48€

    3.Heizkosten 89,94€

    Gesamt 367,33€

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind das 277,39€ + 89,94€

    In der Angemessenheitstabelle steht für 2 Personen und 60qm eine Nettomiete von 270€.

    Wenn ich jetzt nun o.g. Rechnung betrachte, dann brauche ich mir doch noch keine Gedanken wegen eines Umzugs machen, oder?

    Kommentar von HAKINOM HAKINOMHAKINOM

    Freut mich, wenn ich Dir damit helfen konnte und Wünsche Dir in Deiner Wohnung noch eine schöne Zeit.

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