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bin ein soldat habe am wochenende gefeiert. bin irgend wie im lager gelandet und mir wird diebstahl vorgeworfen?

gefragt von soldat am 24.03.2007 um 12:21 Uhr

war unter alkoholeinfluss mir wird jetzt vorgeworfen zwei flaschen geklaut zu haben. was kommt auf mich zu? vom bund und ziviel? wie kann ich mich weren?


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ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 24. März 2007 19:47
7x
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Es werden zwei Verfahren eingeleitet: ein zivilrechtliches Strafverfahren und parallel dazu ein Disziplinarverfahren, welches die Dienststelle leitet. Meistens wird das Disziplinarverfahren so lange ausgesetzt, bis das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen ist. An dem Ausgang des Strafverfahrens orientiert sich dann auch Disziplinarverfahren. Erhälst Du z.B. einen Freispruch nach § 170 Abs. 2 StPO, kriegst Du auch keine Disziplinarmaßnahme mehr. Anders bei einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO (schuldhaftes Vergehen festgestellt, aber kein Interesse an Weiterverfolgung). In dem Falle kann auch noch eine Disziplinarverfügung ergehen (Tadel, Verweis o.ä.).

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 25. März 2007 10:42

Sehr stark!


FraeuleinSchmidt
beantwortet von FraeuleinSchmidt am 24. März 2007 13:40
5x
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Du mußt ja schon mächtig gezecht haben, wenn Du nicht weißt, wie Du ins Lager gekommen bist, bzw. ob Du 2 Flaschen mitgenommen hast.

Kann HirnClaudia nicht zustimmen, daß Du mit einer weißen Weste da stehst, wenn Du die Flaschen z.B. im Laden "geklaut" hast und jetzt hinterher bezahlst- eine Anzeige käme so oder so.

Zivilrechtlich: Anzeige wegen Diebstahl,

Bund? Bist Du SaZ oder machst Du nur den Pflichtwehrdienst?

Was noch interessant wäre, gibt es Zeugen, die sagen können, daß sie Dich gesehen haben, wie Du die Flaschen mitgenommen hast?


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 24. März 2007 12:40
4x
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Unter Alkoholeinfluss weisst Du wahrscheinlich nicht, ob Du die Flaschen genommen hast oder nicht. Wie wäre es, wenn Du Dich entschuldigst und die Flaschen ersetzt? Zumindest kann Du so die Strafe mildern, wobei ich denke, dass dann gar keine Strafe auf Dich zukommst. Anders sieht es aus, wenn Du die Flaschen in einem Geschäft oder so geklaut hast. Dann kannst Du schon mit einer Anzeige rechnen. Auch hier würde ich Dir raten mit einer Entschuldigung aufzuwarten und die Flaschen zumindestens zu bezahlen. So stehst Du dann mit einer weißen Weste da.


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