Bin bis jetzt halbe Tage als PTA beschäftigt. Jetzt werde ich mit 44 berufsunfähig. Bin alleinerziehende Mutter. Jetzt stellt sich mir die Frage ob mir Sozailhilfe, Harz 2, Harz 4 usw. zusteht. Was ist mit meinem Auto, meinem Sparbuch usw. Stehe vor dem großen Nichts
Hä?
Also Sozialhilfe gibt es nicht mehr und Hartz 2 gab es nie.
Wirst du nun berufs- oder erwerbsunfähig? Vermutlich bist du nicht dagegen versichert, stimmst?
Alles andere können wir bei den dürftigen Angaben nicht sagen, gibt ja immer Freibetragsgrenzen, Unterhaltsverpflichtungen etc pp. Solang Du "nur" als PTA nicht mehr einsetzbar bist, besteht ja auch immer noch die Möglichkeit die nächsten 20 Jahre was anderes zu machen.
Das Sparbuch solltest Du auflösen bevor Du zum Amt gehst. Wegen des Autos musst Du Dir keine Sorgen machen, sofern es kein teurer Neuwagen ist (Restwert ca 7500 Euro ist ok)
Kr4bat am 15. Juni 2008 23:10 Das Sparbuch auflösen hilft nix mehr, weil das Amt auf die Daten bundesweit auch rückwirkend zugreifen kann und darf (ob sie es tun, vermutlich ja, bei neuantrag). Das Auto darf nicht von großem Wert sein (Neuwagen, exklusives Modell).
Es gibt aber für Vermögen Freigrenzen, die dir als Sparguthaben zustehen, das kannst du im Netz herausfinden, es sind ca. 200 EUR pro Lebensjahr oder etwas in der Art.
Guten Morgen! Wenn Sie "nur" Berufsunfähig sind, sind Sie noch immer Erwerbsfähig. Somit kommen dann nur Leistungen gem. SGB II (Hartz IV) in Frage. Dann stimmen auch die Vermögensfreigrenzen (Auto 7500,00 € und 200,00 € pro Lebensjahr) ungefähr. P.S. Ich glaube bei den 200,00 € pro Jahr gibt es Ausnahmen. Sollten Sie Erwerbsunfähig sein, bekommen Sie ersteinmal eine Erwerbsunfähigenrente. Sollte die nicht ausreichen können Sie beim Sozialamt Leistungen nach dem SGB XII 4. Kapitel (Grundsicherung) beantragen. Da gelten aber andere Freigrenzen. Insgesamt 2600,00 € + 614,00 € für den Lebenspartner. Darunter fällt auch das Auto. Sie müssen hier auch alle Konten angeben. Sie werden auch gefragt, ob Sie Eigentum oder Vermögen in den letzten 10 Jahren aufgelöst haben. Alles ist mit Kontoauszügen etc. nachzuweisen. Mehr kann ich Ihnen aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben nicht sagen. Ich hoffe Ihnen ist damit geholfen.