Bin bei der medizinischen Fusspflege verletzt worden, wie verhalte ich mich richtig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar ist, wenn man eien Schnittverletzung erhält, dass diese schmerzt. Ich würde mal abwarten, wie sich die Heilung einstellt. Kann einige Tage dauern bis du keinen Scherz mehr verspürst. Beim gehen wird die Haut hin und her bewegt, was den Heilungsprozess auch etwas verlangsamt. Solange die Wunde sauber ist und kein Schmutz reinkam, musst du auch keine Komplikantionen erwarten. Ich würde da mal zunächst nichts sagen. Im Dorf ist man da ganz schnell Gesprächsthema. Nicht nur er,sondern auch du. Für ihn ist das sicher peinlich und wenn das an die grosse Glocke gehängt wird, dann wird er einige Kunden verlieren. Wenn du Schmerzensgeld verlangen willst, hättest du sofort einen Arzt aufsuchen müssen und den Grad der Verletzung feststellen lassen. Als Fusspfleger hätte ich die verletzte Person unendgeldlich gehen lassen. Sollten sich Probleme bei der Heilung ergeben, hast du immer noch die Möglichkeit etwas zu unternehmen. Abstreiten wird er wohl nicht können, dass er dich verletzt hat. Was an Schmerzensgeld dabei herauskommen könnte dürfte wohl ,wenn überhaupt, nicht mehr sein als ein gutes Trinkgeld. Klagen lohnt sich nicht und ein Anwalt würde mehr Kosten als die ganze Chose wert ist.

Auf der einen Seite reagierst du "ganz nett" und möchtest es dem Fußpfleger nicht noch unangenehmer machen. Du willst auf eine Anzeige und auf einen Anwalt verzichten.

Gleichzeitig möchtest du ein Schmerzensgeld. Ich fürchte, das wird so nicht funktionieren.

BQL4ever 
Fragesteller
 28.07.2015, 12:27

Er sagte, als es passiert ist, dass er versichert ist.

Die Frage ist auch, wenn sich das jetzt noch über Wochen zieht ich ja schon in gewisser Art und Weise beeinträchtigt bin, was dann ist? Will nur nicht, dass ich dann bereue nicht vorher was gesagt/getan zu haben.

Georg63  28.07.2015, 14:32
@BQL4ever

Dann gehe schnellstens zu einem Arzt und lass die Verletzung erstmal dokumentieren.

ohne klage kein schmerzensgeld- ich zumindest würde dir nicht einfach Schmerzensgeld bezahlen. da sollte mir erst mal einer nachweisen, dass ich nicht fachgerecht gearbeitet hätte. und das Schmerzensgeld sollte dann auch fair festgesetzt werden, was ich einer Privatperson nicht so ganz zutraue.

aber versuchen kannst du es- sag ihm halt, dass er bei seiner Versicherung nachfragen soll- dann kann man sich ggf. immer noch entscheiden, ob man den nächsten schritt gehen möchte, falls das nicht gleich zum erfolg führt. auf jeden fall solltest du das zügig klären- die Versicherung will einen ärztlichen bericht über den akuten zustand; man kann nicht Wochen später kommen und sagen "ich war die letzten Wochen krank".

ich finde es nicht gerecht, dass du ihm quasi vorwirfst, dass er für die Behandlung Geld genommen hat- einmal hat die Behandlung ja stattgefunden und zweitens hast du ja auch nicht gesagt, dass du nichts bezahlen willst; im Gegenteil, du meintest auf seine frage "das was sie bekommen"- damit hast du Zahlungsbereitschaft signalisiert.

Wenn es zügig und folgenlos verheilt, ist die Sache erledigt. Bezahlt hast du für diesen Termin hoffentlich nichts.

Um Schmerzensgeld einzuklagen, hättest du sofort Beweise sichern müssen - Fotos, Arztbesuch. Ob du dann mehr bekommen würdest, als der Anwalt kostet ist fraglich. Und wie das in deinem Ort bewertet würde, ist kaum abzusehen.

BQL4ever 
Fragesteller
 28.07.2015, 12:33

Klar, wenn es schnell und zügig verheilt, will ich die Sache "vergessen". Habe aber schon Schmerzen beim Laufen.

Am Ende der Behandlung sagte er: "Ach, Herr xxx, was soll ich Ihnen denn jetzt berechnen?" ich: "Das was Sie bekommen." Er: "23€" ...hätte eigentlich damit gerechnet, dass er sagt, dass er mir das nicht berechnen kann.

Beweise sind immer noch da. Ausserdem hat er seine Tochter auch Verbandsmaterialien holen geschickt. Diese hat es direkt gesehen. Dann noch eine Freundin von ihr hat es mitbekommen, aber nicht gesehen.

Der Anwalt wäre kein Thema, da ich versichert bin. Nur wollte ich ungern mit Anwalt kommen, wenn du verstehst, wie ich das meine ;)

Kann er denn nicht direkt, das seiner Versicherung melden bzw. ich ihn drauf ansprechen? ...oder lieber nicht?

Was meinst du mit "wie das der Ort bewerten würde"? ...mich bewerten, weil ich zB Schmerzensgeld will oder ihn, weil er mich geschnitten hat?

Georg63  28.07.2015, 13:20
@BQL4ever

Wenn du freiwillig zahlst, ist das dein Ding - ich wäre ganz selbstverständlich ohne Zahlung gegangen.

Mit Beweisen meinte ich weniger die Aktion selbst, sondern die fachmännische Beurteilung der Folgen. Das kann nur ein Arzt.

Du kannst ihn auch jetzt noch ansprechen und eine freiwillige Schmerzensgeldzahlung verlangen. Überlege dir selbst eine angemessene Summe, denn er wird sich fragen, was du dir da vorstellst.

Seine Versicherung kann nur reagieren, wenn eine konkrete begründete schriftliche Forderung von dir vorliegt. Die kannst du natürlich auch selbst schreiben.

Wenn die Forderung abgelehnt wird, bleibt nur die Klage.

Beim letzten Satz meinte ich beides. Manche werden dir Recht geben und andere deine Forderung für Geldschneiderei halten. Ein perfekter Fall für Tratsch ;-)