Bin bei der Arbeit und mir ist sooo langweilig, was machen?
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tergennatergenna
Dieses beachten:
Surfen und Telefonieren am ArbeitsplatzÜber 90 Prozent aller an das Internet angeschlossenen Arbeitnehmer in Deutschland surfen und mailen privat im Büro, wie aktuelle Studien zeigen. Oft summieren sich diese Tätigkeiten zu mehreren Stunden in der Woche. Arbeitszeit, die nicht für das Unternehmen genutzt wird. Grundsätzlich gilt dabei: Ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers ist privates Surfen und Mailen im Büro verboten. Kündigung und Abmahnung drohen
Ob Arbeitnehmer für privates Surfen und Mailen rechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder gar eine Kündigung zu befürchten haben, hängt von den geltenden Bestimmungen im Unternehmen ab. Ist die private Nutzung des Internets ausdrücklich verboten, kann schon das kurze Prüfen des eigenen Kontostands oder das Lesen von Fußballergebnissen Konsequenzen haben. Das ausdrückliche Verbot kann im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder auch von zusätzlichen Vereinbarungen etwa über die elektronische Sicherheit erfolgen.
Juristen zufolge ist im Einzelfall auch eine verhaltensbedingte Kündigung vorstellbar. Dieses gilt besonders, wenn die Web-Seiten einen fragwürdigen oder kritischen (z. B. pornographischen) Inhalt haben.Bundesarbeitgericht bestätigt fristlose Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat beispielsweise, die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters eines großen deutschen Chemie-Konzerns als rechtskräftig bestätigt. Der Arbeitnehmer hatte während seiner Arbeitszeit stundenlang im Internet gesurft.
Rechtliche Grauzone
Gibt es kein ausdrücklich ausgesprochenes Verbot der privaten Internetnutzung, kann der Arbeitnehmer in der Regel davon ausgehen, dass privates Surfen am Arbeitsplatz in Maßen vom Unternehmen oder Vorgesetzten geduldet wird. Vorraussetzung dafür ist, dass es in Maßen bleibt. Wird die private Nutzung über einen längeren Zeitraum stillschweigend geduldet, entsteht sogar ein Gewohnheitsrecht. Dieses wird laut Juristen dann in der Regel als Bestandteil des Arbeitsvertrags gewertet. Ist dieses Gewohnheitsrecht gegeben, muss der Vorgesetzte oder die Firma bei einer Abmahnung oder Kündigung aber nachweisen, dass die private Nutzung des Internets übermäßig betrieben wurde und die Arbeit darunter leidet. Denn, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, übermäßiges Internet-Surfen verstoße auch dann gegen die vertraglichen Pflichten des Arbeitsnehmers, wenn der Arbeitsgeber dies zuvor nicht ausdrücklich verboten hat.
http://www.ruv.de/de/rvratgeber/ausbildungberufseinstieg/geldrecht/5surfenundtel... -
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HolderPoldyHolderPoldy
laß dich mal nicht erwischen, denn du wirst nicht dafür bezahlt und riskierst eine kündigung.
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in einer PR Agentur
und da gibts nix zu tun?
doch, fang jetzt auch an, weil so vergeht ja die Zeit auch nicht, ist ja nicht so, dass ich gar nichts mache, morgens dauert es halt mal ne halbe Std bis ich richtig anfange oinki
ahhhh okay cool XD