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Bin Azubi und möchte mit meinem Freund zusammenziehn welche Zuschüsse stehen mir zu?

Frage von FirstLadyDijana FirstLadyDijana

Hallo, ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung und habe zur Zeit durch mein Praktikum 400 Euro im Monat zur Verfügung und wohne bei den Eltern. Mein Freund ist im Anerkennungsjahr als Erzieher und verdient 970 Euro netto und wohnt in einer WG. Wir würden jetzt gerne zusammen ziehn, da wir beide in München arbeiten würden wir in München auch bleiben wollen. Da ich nur so wenig verdiene würde uns nicht viel übrigbleiben. Mir persönlich würde wohngeld zustehen wenn ich alleine wohnen würde, aber wie sieht es aus wenn wir zusammen ziehn, was steht mir da zu? Ich mein mein freund kann ja nicht alles zahlen, Miete Nebenkosten und so weiter. Wo kann man denn da nachfragen? Und würde ich trotzdem Wohngeld bekommen?

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Antworten (6)

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    Antwort von virginia47906 virginia47906

    ich habe gerade meine ausbildung fertig und hätte ohne finanzielle unterstützung meine laufenden kosten nicht komplett decken können. es gibt für auszubildende berufsausbildungshilfe (bab) von der agentur für arbeit. es wird nach mietkosten, nebenverdienst und vermögen der eltern berechnet. ohne rückzahlung !

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Dir allein steht kein Wohngeld zu, da Du dem Grunde nach Anspruch auf Schüler-BaföG haben dürftest, was einen Wohngeldanspruch ausschließt. Ihr beide zusammen habt zwar theoretisch einen Wohngeldanspruch, aber da das Einkommen dafür zu hoch ist, dürfte keines gezahlt werden.

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    Antwort von FirstLadyDijana FirstLadyDijana

    Ich mach eine schulische Ausbildung und muss für die Schule 400 Euro zahlen, daher fällt bei mir das Kindergeld weg und meine Mutter zahlt die restliche Hälfte des Schulgeldes, und da sie Alleinverdienerin ist und noch ein Kind hat und mein Vater arbeitslos ist kann ich da keine finanzielle unterstützung zusätzlich von meinen Eltern bekommen. Hinzu kommt das ich nach dem Praktikum wieder Schule habe und kein Einkommen.

    Kommentar von Support1 Support1Support1

    Hallo firstLadyDijana,

    bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind. Viele Grüße Ted vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von mel1984 mel1984

    nur dein kindergeld.und deine eltern müssen dir unterhalt zahlen. der staat gibt dir nichts mehr wenn es nicht zwingend notwendig it von zu hause auszuziehe. da hat sich gesetzlich einiges geändert. früher gab es da mal mietzuschuss oder wohngeld, da du aber azubi bist, bekommst du dort nichts.

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    Antwort von gemmaemma gemmaemma

    Nein! Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und wäret mit dem Gehalt deines Freundes und deinem Gehalt deutlich über dem üblichen Regelsatz. Einem Zwei-Personen-Haushalt stehen nur der Regelsatz plus Miete zu.

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    Antwort von andreamaria andreamaria

    Ihr seid ja nicht verheiratet und könnt das Ganze ja auch als WG verkaufen- dann steht Dir ganz normal Wohngeld zur Verfügung.

    Allerdings glaube ich auch nicht, dass Du kein Wohngeld bekommen würdest- Dein Freund verdient ja mit seinen 970 ja nicht unbedingt viel.

    Kommentar von FirstLadyDijana FirstLadyDijana

    Über die WG haben wir auch schon nachgedacht, aber wird das nicht kontrolliert?

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Klar könnte man das ganze als WG ausgeben - guter Ratschlag. Blöd nur, daß das dann Betrug wäre und die Fragestellerin bei einer WG erst recht keinen Anspruch auf Wohngeld hätte...

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