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bin azubi im hotel. habe einem gast 73€ statt 93€ berechnet. mein chef will jetzt 20€ von mir.

Frage von mikro86 mikro86

da es ein versehen war, dürfte mir mein chef die fehlenden 20€ nicht in rechnung stellen...das weiss ich. nur, wo finde ich eine schriftliche quelle dazu? im berufsbildungsgesetz konnte ich nichts finden. denn ich brauche ja etwas in der hand, sprich schriftlich, wenn ich meinem chef die zahlung der 20€ verweigere. bitte helft mir, falls möglich.

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Antworten (4)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dock69 dock69

    Ich finde das Verhalten des Chefs unangemessen, wenn das ein einmaliger Ausrutscher war. Zu dem Thema habe ich etwas gefunden:

    ... Wann muss ein Arbeitnehmer Schäden ersetzen? Sie müssen nicht jeden Schaden, den Sie verursacht haben, ersetzen. Eine generelle Haftung von Ihnen als Arbeitnehmer würde dazu führen, dass Sie für jedes noch so kleine Versehen in Regress genommen werden könnten. Eine Konsequenz daraus wäre u.U., dass Sie nicht mehr sinnvoll Ihrer Arbeit nachgehen könnten, da Sie ständig fürchten müssten, einen Fehler zu machen und diesen bezahlen zu müssen. ...
    Vollständiger Text: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1273

    Kommentar von ulrike1974 ulrike1974ulrike1974

    Da kann ich nur zustimmen. Und für Azubis dürfte eigentlich gar keine Haftung bestehen, denn dazu ist man ja Azubi! Wenn ich hier im Büro als Azubi was Falsches abgerechnet hab, ging auch hinterher eine Korrektur-Rechnung raus. Das mach ich auch heute noch so, denn Fehler macht jeder mal, auch der Chef!


    Ich würde da den Gast nett anschreiben und um Begleichung der Differenz bitten. Ruhig dazu schreiben, dass es ein Fehler der Auszubildenden war. Eigentlich sollte der Gast für so etwas Verständnis haben.

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Also als Hotelchef würde ich eher im Boden versinken, als den Gast wegen 20 EUR anzuschreiben. UN den Azubi wegen so ein paar Pimpelingen zu belangen, ist ja ein Armutszeugnis für den Chef.

    Kommentar von mikro86 mikro86

    danke für die schnelle hilfe... ich habe meinem chef den text zugefaxt, falls er nicht darauf reagiert oder es ihn nicht beeindruckt, kann ich ja immer noch zu einem rechtsberater gehen ;)

  • 7
    Antwort von Moltobene Moltobene

    Du gehst doch bestimmt auf eine Berufsschule.Dort gibt es bestimmt einen Vertrauenslehrer.An den würde ich mich wenden.Außerdem ist dort dein Ausbildungsbetrieb bekannt.Weitere Schritte können dann von dort aus folgen.Es muß nicht gleich der Rechtsanwalt sein.

  • 6
    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Geh am Besten mal zu einem Rechtsberater beim Gericht. Der kostet nichts und er kann dir genau sagen, wie und wo das geregelt ist.

  • 5
    Antwort von critter critter

    http://www.oap-stb.com/Tips0599/9905.htm Punkt 5. Hoffentlich hilft Dir diese Seite weiter! Alles Gute!

    Kommentar von critter crittercritter

    Ihr müsstet aber die Adresse des Gastes haben. Da wäre es doch möglich, von ihm noch die restlichen 20 Euro zu fordern.

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