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bin azubi im hotel. habe einem gast 73€ statt 93€ berechnet. mein chef will jetzt 20€ von mir.

gefragt von mikro86mikro86 am 04.06.2007 um 4:13 Uhr

da es ein versehen war, dürfte mir mein chef die fehlenden 20€ nicht in rechnung stellen...das weiss ich. nur, wo finde ich eine schriftliche quelle dazu? im berufsbildungsgesetz konnte ich nichts finden. denn ich brauche ja etwas in der hand, sprich schriftlich, wenn ich meinem chef die zahlung der 20€ verweigere. bitte helft mir, falls möglich.


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dock69
beantwortet von dock69 am 4. Juni 2007 10:49
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Hilfreichste Antwort

Ich finde das Verhalten des Chefs unangemessen, wenn das ein einmaliger Ausrutscher war. Zu dem Thema habe ich etwas gefunden:

... Wann muss ein Arbeitnehmer Schäden ersetzen? Sie müssen nicht jeden Schaden, den Sie verursacht haben, ersetzen. Eine generelle Haftung von Ihnen als Arbeitnehmer würde dazu führen, dass Sie für jedes noch so kleine Versehen in Regress genommen werden könnten. Eine Konsequenz daraus wäre u.U., dass Sie nicht mehr sinnvoll Ihrer Arbeit nachgehen könnten, da Sie ständig fürchten müssten, einen Fehler zu machen und diesen bezahlen zu müssen. ...
Vollständiger Text: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1273

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 4. Juni 2007 12:08

Da kann ich nur zustimmen. Und für Azubis dürfte eigentlich gar keine Haftung bestehen, denn dazu ist man ja Azubi! Wenn ich hier im Büro als Azubi was Falsches abgerechnet hab, ging auch hinterher eine Korrektur-Rechnung raus. Das mach ich auch heute noch so, denn Fehler macht jeder mal, auch der Chef!


Ich würde da den Gast nett anschreiben und um Begleichung der Differenz bitten. Ruhig dazu schreiben, dass es ein Fehler der Auszubildenden war. Eigentlich sollte der Gast für so etwas Verständnis haben.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 4. Juni 2007 13:58

Also als Hotelchef würde ich eher im Boden versinken, als den Gast wegen 20 EUR anzuschreiben. UN den Azubi wegen so ein paar Pimpelingen zu belangen, ist ja ein Armutszeugnis für den Chef.

Kommentar von Simple_avatar2smallmikro86 am 4. Juni 2007 16:23

danke für die schnelle hilfe... ich habe meinem chef den text zugefaxt, falls er nicht darauf reagiert oder es ihn nicht beeindruckt, kann ich ja immer noch zu einem rechtsberater gehen ;)


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anonym
beantwortet von Moltobene am 4. Juni 2007 09:27
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Du gehst doch bestimmt auf eine Berufsschule.Dort gibt es bestimmt einen Vertrauenslehrer.An den würde ich mich wenden.Außerdem ist dort dein Ausbildungsbetrieb bekannt.Weitere Schritte können dann von dort aus folgen.Es muß nicht gleich der Rechtsanwalt sein.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 4. Juni 2007 08:18
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Geh am Besten mal zu einem Rechtsberater beim Gericht. Der kostet nichts und er kann dir genau sagen, wie und wo das geregelt ist.


critter
beantwortet von critter am 4. Juni 2007 08:20
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http://www.oap-stb.com/Tips0599/9905.htm Punkt 5. Hoffentlich hilft Dir diese Seite weiter! Alles Gute!

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 4. Juni 2007 08:25

Ihr müsstet aber die Adresse des Gastes haben. Da wäre es doch möglich, von ihm noch die restlichen 20 Euro zu fordern.


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