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Bin Aushilfe, habe ich Anspruch auf Urlaub

Frage von Cornelia3940 Cornelia3940

Hallo, ich arbeite seit 8 Monaten als Aushilfe zur Krankenvertretung. Bin bei der Knapp. gemeldet. Allerdings besitze ich keinen Arbeitsvertrag.
Ich arbeite von Montags-Freitags jeweils 2 Stunden.Nun würde ich gerne wissen ob ich Anspruch auf Urlaub mit Lohnfortzahlung habe. Werden auch die Feiertage die in meine Arbeitszeit fallen vergütet?Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank vorab!

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Antworten (5)

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Ja!auch wenn es keinen schriftlichen A.vertrag gibt. Der Feiertag steht Dir genauso zu wie jedem anderen A.nehmer auch.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

    Hier werden die Punkte besprochen wie :>>> wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich?, wie werden Feiertage bezahlt?, gibt es einen Tarifvertrag? usw.

    http://www.400-euro.de/400/

    <<< Was ist geringfügig?Was ist die Gleitzone?

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

    400 Euro-Jobs: >>> Deine Rechte als Arbeitnehmer bei Urlaub, Lohnfortzahlung, jedoch ab dem 43. Krankheitstag an gehen Minijobber bezüglich des Krankengeldes leer aus.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.akademie.de/arbeit-leben/karriere/links/mini-jobs/index.html

    hier gibt es die wesentliche Links zu Nebenjob, Minijob usw. zusammengefaßt.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
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    Antwort von MGMGMG MGMGMG

    Ja, auch Du hast Urlaub. Der ist bei Dir sogar einfach zu berechnen, weil Du jeden Tag zwei Stunden arbeiten gehst. Urlaubsanspruch hat man mindestens 20 Werktage im Jahr (glaube ich, habs gerade nicht zur Hand). Wenn Du also mal eine Woche Urlaub nehmen willst, dann nimmst Du ebend eine Woche. Ein Werktag ist bei Dir ebend zwei Stunden! Willst Du einen Montag zu Hause bleiben, nimmst Du einen Urlaubstag.

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    Antwort von Jermuk Jermuk

    Siehe Lexikon der Rechtsirrtümer:

    Ja, sogar ein Kündigungsschutz! Auch wenn du angeblich keinen Vertrag hast! Einen mündlichen schon, und das reicht.

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    ja auch 400€ kräfte haben einen urlaubsanspruch,wieviel tage weiß ich aber nicht

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    Antwort von KrasserTYP KrasserTYP

    du solltest einen arbeitsvertragfür geringfügige beschäftigung haben und da es stehen sollte .

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