Ich habe meine Wohnung gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist), aber mit dem Vermieter vereinbart, dass er die Wohnung auch schon früher weitervermieten kann. Er hat auch sehr schnell einen Nachmieter gefunden, 1,5 Monate vor dem offiziellen Ablaufen des Vertrags. Ich bin also auf seinen (leider nur mündlichen) Wunsch sehr schnell ausgezogen, habe mich um Renovierung usw. gekümmert.
Nun ist der Nachmieter vom Vertrag zurückgetreten, und mein Vermieter erwartet nun, dass ich den Rest der Zeit die Miete weiterzahle - immerhin anderthalb Monatsmieten. Ich habe allerdings schon alle Schlüssel usw. abgegeben, kann die Wohnung also nicht mehr nutzen.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Ich glaube du musst nicht zahlen,immerhin hatte er ja nen nachmieter,wenn der abspringt,kannst du ja nix dafür

Ich würde beim Mieterbund nachfragen, aber bin mir recht sicher, daß er damit nicht durchkommt.

Die Schlüssel- bzw. Wohnungsübergabe war schon erfolgt? Also schriftlich sollte dieses schon gegangen sein.........ich meine, es werden ja auch Strom usw. abgelesen, bevor man auszieht. Normal geht das nur anhand von Papieren. Wenn Du dieses Formular hast, brauchst gar ncihts zu zahlen - wenn nicht - dann versuche mal den Gang zu einem Anwalt

du mußt weiterhin zahlen. wenn er einen nachmieter findet ist das gut für dich, tritt der aber zurück, ist es weiterhin deine wohnung. denn du hättest einem nachmieter ja auch widersprechen können und könntest theoretisch die wohnung nun noch bis zum ende hin benutzen.
an deiner stelle würde ich mich selber auf die suche nach einem nachmieter machen. wenn die wohnung soweit fertig ist, geht es vielleicht so dann schneller. aber findest du keinen mußt du leider den rest noch zahlen. vertrag ist vertrag.
necroscope am 18. April 2009 16:31 hast du mit deinem vermieter einen aufhebungsvertrag geschlossen, sprich dass du aus dem mietvertrag vorzeitig entlassen wurdest? wenn nein, sieht es schlecht aus für dich.
die Wohnung kann ich nicht mehr nutzen, da ich den Schluessel schon abgegeben habe. Ausserdem war die Wohnung uebergeben. Ich bin mir sicher, dass auch muendliche Absprachen in vielen Faellen Gueltigkeit haben, gerade wenn ich nur auf die Absprache hin frueher als geplant ausgezogen bin.
Hab jetzt noch mal einen Profi gefragt, mal sehen, was der meint...
hat er den Mietvertrag unterschrieben????? Ein rücktrittrecht gibt es nicht. Es bleibt die normale Kündigung.

Du schreibst, daß der Nachmieter "vom Vertrag" zurückgetreten ist. Wenn es schon einen Vertrag gab bist du nicht mehr in der Pflicht!
Schlecht für dich, weil du nur schriftlich hast, dass du 3 Monate künigungsfrist hast. Das einzige was du tun kannst ist die Schlüssel zurückverlangen. (rein rechtlich)

Da du nichts schriftliches hast mußt du die Kündigungsfrist einhalten...leider
Er dürfte keine Ansprüche mehr haben. Schließlich war die Weitervermietung schon unter Dach und Fach. Du müßtest wissen, ob der Nachmieter schon den Vertrag unterschrieben hatte.