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Bin auf Probenverzeichnis.net reingefallen. Was soll ich tun?

Frage von Artikulus Artikulus
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Antworten (13)

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    Antwort von Nellina Nellina

    http://www.abzocknews.de/2008/09/25/angezockt-auf-probenverzeichnisnet/

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    Antwort von mijuu1 mijuu1

    gemäss § 3 unserer Nutzungsbedingungen (Vertragsabschluss) sind Sie ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis mit uns eingegangen. Ihren Antrag auf die kostenpflichtige Zurverfügungstellung der Dienstleistungen sowie für den Zugang zu den dargebotenen Inhalten auf http://www.Probenverzeichnis.net, haben Sie durch das ausfüllen des Eingabefeldes auf unserer Anmeldeseite sowie durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen, der Verbraucherinformationen und des Datenschutzes gestellt. Da wir Ihr Angebot angenommen haben und Ihnen dies durch die Annahmeerklärung (per E-Mail) bestätigt haben, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen. In dieser E-Mail wurden Sie auch nochmals über die Kostenpflicht, das Widerrufsrecht und über das Zustandekommen des Vertrags belehrt.

    Wir versichern Ihnen, dass unsere Internetseite die gesetzlichen Vorlagen bezüglich Informationspflicht mehr als erfüllt.

    Da Sie bei der Anmeldung Ihre Willenserklärung abgegeben haben und durch die Zahlung erneut Ihre Zustimmung zu dem Vertrag abgegeben haben, wird Ihnen der überwiesene Betrag nicht zurückerstattet.

    Der Vertrag ist aufrecht.

    Mit freundlichen Grüssen Ihr Probenverzeichnis.net - Team

    das haben die mir darauf hin gemailt als ich einen musterbrief der verbraucherzentrale geschrieben hatte, nach zahlungsaufforderung!!!

    was soll ich machen??????? HILFE!!!!!

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    Antwort von julia2407 julia2407
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    Antwort von julia2407 julia2407

    NICHT BEZAHLEN! Ich kenne dasselbe Problem und habe Mahnungen, und daraufhin Post vom Inkassobüro und einem Rechtsanwalt gekriegt, ich solle die Rechnung über 172€ schnellstmöglich begleichen. Das ist nicht nötig und nur Einschüchterungstaktik! Ich habe bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale angerufen und die haben mir folgendes gesagt: Wenn ich nicht schriftlich einen deutlichen Brief mit einer Wiederrufserklärung erhalten habe, ist der Vertrag ungültig. Ich solle einen Antwortbrief, wie er auf der Webside der Verbraucherzentrale Bayern als Musterexemplar steht schreiben und dann habe ich Ruhe. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern gibt es eine Überschrift „Abzocke im Internet“ und wenn du darauf klickst, findest du drei Musterbriefe. Die genügen als Antwort, müssen aber unbedingt als Einschreiben geschickt werden. Danach alle weitere Post ignorieren. Mir wurde gesagt, dass die Verbraucherzentrale tag ein tag aus mit Problemen wie diesen konfrontiert wird und die webside probenverzeichnis.net ist bei denen ebenfalls bekannt als Betrügerseite. Weitere Briefe sollen ignoriert werden, es sei denn, es handelt sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid. Jedoch wurde mir auch gesagt, dass es noch nie so weit gekommen ist, dass jemand einen solchen deswegen erhalten hat. Wenn du immer noch am Zögern bist rate ich einen Anruf bei der Verbraucherzentrale, der kostet zwar 1€ pro Minute, aber eine Beratung hat bei mir 3 Minuten gedauert und das ist weit weniger als 172€! Zumal der Vertrag von probenverzeichnis.net über 24 Monate, also über 2 Jahre läuft. Wer gutgläubig ist und denkt, wenn er das bezahlt hat er ewig Ruhe, täuscht sich. Lg Julia

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    Antwort von Tippse Tippse

    http://www.ombudsmann.de

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    Antwort von 338194 338194

    Hol Dir meine Widerspruchsmusterbriefe, gratis natürlich, könnten Dir helfen, obwohl ich nichts genaueres weiß. Meine e-mail: gerdahamacher@yahoo.de.

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    Antwort von SunSeeker2001 SunSeeker2001

    Wenn das nicht eindeutig als kostenpflichtiger Dienst gekennzeichnet war, ist das Abzocke und du kannst die Rechnungen oder Inkassobriefe getrost ignorieren.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ich weiß nicht, ob alles im Internet Abzocke ist. Du musstest zur Anmeldung die AGB´s bestätigen und somit wirst du sie gelesen haben.

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    Antwort von Artikulus Artikulus

    http://tuzz.de/probenverzeichnisnet/

    da steht man soll am besten ignorieren? stimmt das?

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    Antwort von Nellina Nellina

    de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080926142118AAf9qnT

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    antwort, was kann ich tun

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    Antwort von newcomer newcomer

    Abzocke, sofort widerspruch einlegen, notfalls Anwalt, nichts bezahlen

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    Antwort von odemtann odemtann

    In wiefern reingefallen ? Die Frage ist etwas dürftig

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    Antwort von Taraa Taraa

    Kündigen!

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