nun ist das Rauchen dort verboten und das habe ich auch im Schulvertrag unterschrieben, rauche mit meinen Kumpels auf dem Weg von der Schule zur Straßenbahn immer noch eine bis zwei, bin 14 (aber 1,84) zählt der Heimweg auch noch zur Schule und könnten die mich deswegen von der Schule schmeißen? Und ja, das würden die tuhen :D...Allerding wenn es es ja netz mehr zur Schule gehört?? Was meint ihr?

Der Heimweg ist durch die gesetzliche Versicherung gedeckt!
Ergo: gehört dazu!
http://www.gutefrage.net/tipp/was-duerfen-jugendliche-ab-16-jahren-bis-sie-vollj...

Was stand denn im Vertrag? Heimweg gehört nicht zu "Schulgelände". Aber vielleicht schmeissen die dich auch runter, weil du mit 14 rauchst...
Wäre für mich ein Grund, das Rauchen nicht weiter zu vertiefen. Vorteile: ich darf weiterhin auf der Schule bleiben und ich spare viel Geld, das ich für bessere Dinge ausgeben kann.

nein. sie können dich nicht runterwerfen. aber mal nur so nebenbei..... ** mit 14 ( !!! ))) raucht man NICHT !**
rauchen darfst du offiziell erst mit 18. Schade um das ganze Geld was du in die Luft pufferst. Damit hat sich deine Frage wohl erübrigt. Gesetze sind dazu da das man sie einhält.
froggi am 8. Oktober 2009 20:57 vielleicht werden die zigaretten ja nciht gekauft, sonder ngeklaut
auch klauen ist verboten und illegal
Selbst das ist egal. Es gibt nur ne Regelung das man Personen unter 18 keine Kippen verkaufen darf. Der Verkäufer bricht das Gesetz, nicht der Jugendliche. In der Öffentlichkeit darf erst mit 18 geraucht werden, wobei es keine Strafen gibt wenn mans doch macht.

rechtlich befindest du dich nicht mehr auf dem schulgelände - also nein !

Du machst Dir Sorgen um die Schule?
Mach Dir Sorgen um Dein Leben! Kinder, die rauchen, erleben oftmals ihren 30. Geburtstag nicht - denn ihre Körper sind durch die Qualmerei zerstört!
Google mit
hälfte raucher sterben
.
Und lies dies hier:
http://www.gutefrage.net/frage/ich-kann-einfach-nicht-aufhoeren-zu-rauchen
rauchen darf man erst mit 18 und da ist es immer noch genug ungesund. auf der strasse also auf dem schulweg kannst du wegen dem rauchen eine ordnungsstrafe bekommen (vom ordnungsamt). von der schule kannst du auch probleme bekommen. lass es sein!
Der Schulweg ist der Weg zwischen Elternhaus und Schule alles was dazwischen passiert ist noch auf dem Schulweg.

der heimweg gehört noch zur schule! bzw sind die wenn dir da was passiert für dich verantwortlich. mit 14 solltest du außerdem nicht rauchen. vorallem nicht rauchen um dazuzugehören. es ist echt ungesund.

woher wolln sie wissen das du auf dem schuhlweg geraucht hast, man richt doch nicht wo du geraucht hast
Doch bei einer Schule mit 100 Schülern ... Und in jeder Klasse mit 10 Leuten...
also mich hat mal mein direktor erwischt da bin ich aus der schule raus und habe mir da eine direkt angezündet als ich vom schulgelände runter war.(ich war damals 16 und da war das rauchen ja noch erlaubt mit 16) und er meinte ich habe am montag in seinem büro zu erscheinen. ich hatte bammel das ganze wochenende... am montag sagte er das er mich dabei nie wieder erwischen will. und die sache war gegessen

mit 14 darfst du noch garnicht rauchen.und der schulweg gehört dazu.
rauchen darfst du eh erst ab 18- somit hat dein lehrer wohl recht
18 ist falsch. 16 ist richtig.
Du bist auf dem Stand von vor 3 Jahren. Ist Bundesweit erst ab 18 Jahren erlaubt. Siehe JuschG
Westhighlandx am 8. Oktober 2009 20:58 Siehe Link oben! 18 ist richtig!
18 ist richtig :-) steht doch überall
ne 18. haben sie doch hoch gesetzt
Ab 1. September gilt: Rauchen erst ab 18
Verfasst von shekko am Mittwoch, 25. Juli 2007, 07:40 Uhr 21433 Aufrufe
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet bringt das mittlerweile von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz auch eine wesentliche Änderung im Jugendschutz mit sich:
Bereits ab 1. September 2007 ist das Rauchen für Jugendliche bis inklusive 17 Jahren in der Öffentlichkeit verboten. In Zukunft heißt der Gesetzestext also: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden." (JuSchG, § 10, Absatz 1.)
erm...auch wenn du 2 meter groß bist is rauchen erst ab 16!!
also können sie dich anzeigen und evtl. auch von der schule schmeißen
Sogar ab 18 xD
falsch rauchen ist erst ab 18 die haben es hher gesetzt das alter vor ich glaube 1 nem jahr
oh ja in österreich ist es jedenfalls noch ab 16^^
naja schulweg ist ja nicht schule. du kannst ja auch einfach nur an der schule vorbeigehn und trotzdem rauchen. außerdem weiß ja eh keiner, an welcher schule du angemeldet bist. und wie sollen die des bitte alles überprüfen?
cyracus am 10. Oktober 2009 04:22 Du kennst die Gesetze wohl überhaupt nicht?!
Lies doch mal den § 10 Jugendschutzgesetz!!!

Ich hab auf dem Heimweg mal nen Verweis angedroht bekommen von nem Rektor.... Scheint also durchaus möglich.
Raaver am 8. Oktober 2009 20:56 Drohen kann jeder,glaub mir ich hab damit Erfahrung und die meisten haben dann doch zuviel Schiss irgendwas in die Wege zu leiten
Diemona1982 am 8. Oktober 2009 21:18 Rektor Schiss einen Verweis zu erteilen??? Halt ich für fragwürdig die Ansicht.
Ach , mit 14 Jahren 1,84m; Respekt!!
Das bezieht sich wahrscheinlich auf die Unfallversicherung - und die gilt auf dem Schulgelände UND auf dem direktesten Weg zur Schule von der Haustür an. Nur weil die Versicherung den Schulweg mit abdeckt, bedeutet aber nicht, dass der gesamte Heimweg noch Schulgelände wäre - dann wäre ja auch die ganze Region irgendein Schulgelände...