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bin arbeitslos. erziehungsgeld ja oder nein.

Frage von natalie1982 natalie1982

Hallo, ich bekomme Arbeitslosengeld 1 und ich weiss nicht wenn ich jetzt ein Kind bekomme hab ich dann trotzdem recht auf erziehungsgeld? wie wird es berechnet? wünsche mir ein kind und hab angst das es finanziell nicht reicht, mein Freund verdient nicht viel. Liebe grüsse

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Antworten (7)

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    Antwort von Mismid Mismid

    als wenn du jetzt ALG1 bekommst, bekommst du wenn du ein Kind hast dieses eh nicht mehr sondern dann wohl höchstens noch ALG2 (Hartz4). 300 Euro bekommt man Elterngeld zwar immer, aber wenn du Hartz4 bekommst wird dieses angerechnet. Momentan würdes es bei ALG1 nicht angerechnet

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    Antwort von miniwo miniwo

    Ja bekommst Du.

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    Antwort von biva1 biva1

    Es heißt im Übrigen nicht mehr Erziehungsgeld, sonder Elterngeld! Man bekommt es auch nicht mehr über die ersten drei Jahre verteilt, sondern nur das 1.Jahr(also bis zum 1.Lebensjahr des Kindes). Und es kommt drauf an, ob du schon mal gearbeitet hast, bzw wie lange vor der Geburt du arbeitslos warst! Bsp: ich bin seit 3 Monaten arbeitslos, habe davor gearbeitet und bekomme in 4 Wochen mein Kind. Habe auch Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld wird ca so berechnet: 60-70% von den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Also egal, ob man gearbeitet hat oder arbeitslos war.

    Kommentar von biva1 biva1biva1

    Was man an Elterngeld mindestens bekommen muss sind um die 300 Euro. Also wenn du 1-2 Jahre vor der Geburt arbeitslos warst und dein Arbeitslosengeld sehr niedrig war, bekommst du aufjedenfall ein mindest Elterngeld. Aber für genaue Angaben musst du dich mal beim Arbeitsamt, Pro Familia oder Elterngeldstelle erkundigen.

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    Antwort von SimoneAndrea SimoneAndrea

    Sie können neben dem Erziehungsgeld auch Arbeitslosengeld beziehen. Es wird dann als Einkommen berücksichtigt. Keine Anrechnung erfolgt, wenn Arbeitslosengeld vor der Geburt des Kindes bezogen wurde.

    Allerdings: Neben Erziehungsgeld können Sie Arbeitslosengeld nur erhalten, wenn Sie

    den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen sich selbst bemühen, Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. http://web01251.portia.avilos.net/index.php?id=64

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Du sollst Dein Kind ruhig bekommen!

    Allerdings fällt das Erziehungsgeld dann flach. Aber wer wird denn diesen wundervollen Wurm gegen Erziehungsgeld aufrechnen wollen?

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    Antwort von bavariamaus bavariamaus

    Nein, du bekommst keines. Du hast nur Anrecht darauf, wenn du jetzt arbeitest, und dann für dein Kind Zuhause bleibst.

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    Antwort von geroellheim3 geroellheim3

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