Wegen Magenkrebs war ich seit Mai 2009 krank und habe im November eine stufenweise Eingliederung in der Firma an meinem Arbeitsplatz gemacht. Wurde dann im Dezember bis einschließlich heute in den Urlaub geschickt . In der Zwischenzeit gibt es einen neuen Abteilungsleiter, der mich morgen nicht mehr in der Abteilung haben möchte, wo ich jetzt 10 Jahre beschäftigt war. Ich war dort bis zuletzt Schichtleiter und stellvertretender Abteilungsleiter. Ist das Rechtens. Kann man sich dagegen wehren ??
Bin an meinem Arbeitsplatz nicht mehr erwünscht. Rechtens ???
Antworten (15)
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3Antwort von
phileyphiley
Man muss dir einen vergleichbaren Arbeitsplatz nach deiner Genesung anbieten. Wenn es noch andere vergleichbare Stellen in dem Unternehmen gibt, ist es leider rechtens.
Ich denke, dass Problem liegt hier bei dem neuen Abteilungsleiter. Er hat Angst (vor allem um seinen Job) vor einer Person, die Magenkrebs übersteht und danach so schnell wieder arbeiten kommt. Das zeugt von großer Stärke, die (leider) vielen Menschen Angst macht.
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3Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Was willst Du dagegen machen? Die Firma wird tausend Gründe anführen, warum Dir gekündigt wurde! Und so lange die Kündigungsfrist eingehalten wird, ist eine Kündigung rechtens! Sie könnte sogar wegen Deiner Krankheit erfolgen, wenn diesbezüglich keine günstige Prognose gestellt werden könnte! Dass dies moralisch nicht O.K. ist, steht auf einem anderen Blatt! Aber mit Moral verdient ein Unternehmen eben auch kein Geld!
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Tessa13Tessa13 genauso ist es!!!
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NenekNenek Wer spricht denn von Kündigung?
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NenekNenek Wenn die Prognose ungünstig gewesen wäre, hätte es keine Wiedereingliederungsmaßnahme gegeben.
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RBMannheimRBMannheim Das Eine hat mit dem Anderen gar nichts zu tun!
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NenekNenek Weißt Du, was eine Wiedereingliederungsmaßnahme für zeitlichen und finanziellen Aufwand verursacht? Den betreibt eine Firma nicht für jemanden, den sie schon abgeschrieben hat. Eine Kündigung hat er nicht bekommen (schon gar nicht schriftlich unter Zeugen).
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AuchdazuAuchdazu Doch doch doch es ist immer die frage für was die Eingliederung gemacht wurde zum einen und wer der Trägerr dieser Kosten war. Dann kann nä,mlich der träger hier eingreifen, immerhin sind das nicht nur ein paar Euro.
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DiplIngoDiplIngo Lies bitte die Frage noch mal in Ruhe und komplett durch. Da steht nichts von Kündigung, er hat "nur" ein Problem mit einem AL.
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DerIngDerIng Blödsinn. Man kann immer etwas machen, man muss es nur wollen und entsprechend informiert sein. Als ehem. Betriebsratsvorsitzender habe ich schon Regionalleiter "abgesägt" bzw. sind freiwillig gegangen.
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moosmutzelchenmoosmutzelchen Du Hengst ...
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Um Ihre Frage aussagefähig zu beantworten fehlt es mir noch an Informationen.
Nach Ihrer Erkrankung haben Sie eine stufenweise Eingliederung an Ihrem Arbeitsplatz gemacht. Nach einer längeren Erkrankung ist das ganz normal.
War die Wiedereingliederung erfolgreich?
Haben Sie gesundheitliche Einschränkungen, die Sie an der Ausübung Ihrer alten Tätigkeit hindern?
Dass der neue Abteilungsleiter Sie nicht in der Abteilung haben möchte kann nicht die offizielle Argumentation des Arbeitgebers sein. Wie wurde dies von Seiten des Arbeitgebers begründet?
Was steht hinsichtlich Ihres Arbeitsplatzes und Ihrer Tätigkeit in Ihrem Arbeitsvertrag?
Gibt es in Ihrer Firma einen Betriebsrat?
Falls ja, übertragen Sie dem Betriebsrat das Mandat, um Ihre Interessen zu wahren.
Fordern Sie von Seiten des Arbeitgebers eine schriftliche Stellungnahme, in der der AG beschreibt wie er mit Ihnen plant, mit welcher Begründung er so entschieden hat und auf welcher rechtlichen Grundlage sein Handeln fusst.
Mit der Stellungnahme können Sie zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und das weitere Vorgehen festlegen.
Viel Erfolg!
Peter Kleinsorge
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1Antwort von
mitterermitterer
Ersteinmal die Faktenlage:
- Du warst lange Krank, hast aber eine Eingliederung in der Firma hinter Dir
- Du bist zu 80% schwerbehindert
- Nun wird Dir vom neuen Abteilungsleiter Dein "alter" Job verwehrt, gekündigt bist Du aber nicht
So richtig?
Dann gilt:
Mit der Schwerbehinderung kann Dir der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Letztere ist schwer zu bekommen, solange Deine Firma auch nur ansatzweise Arbeitsplätze hat, die Du ausfüllen könntest. Du bist faktisch "unkündbar".
Wenn der Abteilungsleiter Dich nicht mehr sehen möchte, dann biete Deine Arbeitskraft bei ihm bzw. bei der Personalabteilung an. Du bekommst natürlich weiterhin Lohn - irgendwann muss sich jemand entscheiden, wo Du arbeiten sollst. Aber geh auf jeden Fall hin! Wenn Dir jemand sagt, dass Du zu Hause bleiben sollst, dann frag im Zweifel bei der Personalabteilung nach, dass Dir das jemand schriftlich gibt - nicht, dass Dir später jemand einen Strick daraus dreht, dass Du nicht zur Arbeit gekommen bist...
Ob eine Versetzung für Dich zumutbar ist, hängt auch stark von dem Erfolg der Eingliederungsmaßnahme ab. Dazu hast Du nichts geschrieben - kannst Du denn Deine alte Tätigkeit ohne wesentliche beeinträchtigung ausüben? Wenn ja, dann kann Dich die Firma zwar versetzen, muss Dir aber einen gleichwertigen (und gleich bezahlten!) Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Wenn nein, dann musst Du eine einfachere Tätigkeit akzeptieren und ggf. auch eine Gehaltskürzung hinnehmen (der Tätigkeit angemessen!). Kündigen dürfen sie Dir (wie oben erwähnt) aber nur sehr, sehr schwer.
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powerfraqu6464powerfraqu6464
Der Arbeitgeber hat das Recht, wenn Du länger krank warst, Deine Stelle zu besetzen damit der normale Betrieb weiter sicher läuft. Ich denke, dass Du Dich zwar wehren kannst aber die Rechte auf seiner Seite sind. Bei einer Kündigung nach 10 Jahren steht Dir möglicherweise eine Abfindung zu. Ich würde Dir empfehlen die Ausweichstelle zu nehmen und Dich da zu profilieren und Dich unabkömmlich zu machen.
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galixgalix
Gibt es in der Firma einen Betriebsrat? Falls ja, wende dich an den. Du solltest dir außerdem Rat bei deiner Gewerkschaft holen. Die begleiten dich notfalls auch, wenn du Rechtsbeistand brauchen solltest.
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TaylorpickerTaylorpicker
Wenn die Firma dich an deinem alten Platz nicht haben will, müssen sie dir eine andere Tätigkeit geben.
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NenekNenek Die Aufgaben, die er dann bekäme, dürfen aber nicht einfacher sein als vorher.
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RBMannheimRBMannheim Was redest Du denn für ein Blech! Er dürfte nicht weniger verdienen und sonst keine materiellen Nachteile haben. Aber letztlich dürfte man ihn sogar Grashalme zählen lassen!
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NenekNenek Die Übertragung von einfacheren Tätigkeiten gilt als unzumutbar.
"Typische Maßnahmen, die der Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers in der Regel nicht mehr durchführen kann sind:
* Zuweisung einer vertraglich nicht vorgesehenen Arbeitsaufgabe, wenn der Vertrag keine entsprechende Versetzungsklausel enthält. * Eine Versetzung auf einen unzumutbaren Arbeitsplatz. * Die Versetzung an einen vertragswidrigen oder unzumutbaren Arbeitsort * Die Herabsetzung oder Kürzung von Arbeitsstunden wenn dies weder im Arbeitsvertrag noch kollektivrechtlichen Regelungen erlaubt ist. * Die Kürzung der Arbeitsvergütung, wenn dies im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlichen Regelungen nicht ausnahmsweise und zulässig erlaubt istDer Arbeitnehmer muss sich mit solchen Maßnahmen in in aller Regel auch nicht etwa nicht einverstanden erklären."
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moosmutzelchenmoosmutzelchen
Der AL ist nicht die Firma.
Ich würde mich erstmal an die Personal- oder Geschäftsleitung wenden.
Von denen wirst du sicher Unterstützung erhalten.
Den Betriebsrat würde ich erstmal außen vor lassen und erst dann einschalten, wenn mit deinem Arbeitgeber (was ja nicht der AL ist) ein Dialog nicht mehr möglich ist.
Ob das Verhalten des AL rechtens ist, kann ich dir nicht sagen, ich kenne deinen Vertrag nicht. -
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JenLouKaJenLouKa
Ich weiß zwar nicht ob du einen Behindertenausweis hast (steht dir bei Krebs zu), kann er dich nicht einfach kündigen. Da es für Behinderten einen besonderen Kündigungsschutz gibt. Hole dir Rat bei einem Rechtsanwalt (Arbeitsrecht), bei einem Integrationsfachdienst oder gehe zum Arbeitsamt.
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aramas05 Behindertenausweis habe ich. 80%
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JenLouKaJenLouKa schaue mal hier: http://www.schwbv.de/0503kuendigung_arbeitsrecht.html
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DerHansDerHans
Leider kann man aus deiner Frage nicht entnehmen, in welcher Branche du arbeitest. Stellv. Abteilungsleiter lässt ja auf eine größere Firma schließen. Einer größeren Firma ist es durchaus zuzumuten einen erkrankten Mitarbeiter innerbetrieblich umzusetzen. Dazu dient ja auch die stufenweise Wiedereingliederung. Dabei lässt sich feststellen, in wie weit der Mitarbeiter noch belastet werden kann. Sollte es nicht mehr möglich sein, mit diesem neuen Vorgesetzten zusammen zu arbeiten, muss eine andere Lösung gefunden werden. Wende dich an den Betriebsrat oder Vertrauensmann der Gewerkschaft. Auch das Versorgungsamt hat da ein Wort mitzusprechen, da du ja Anspruch auf den Status "Behinderter" (mindestens 50 % und Kündigungsschutz)hast.
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AuchdazuAuchdazu
Wer hat denn die eingliederung getragen und in was bist du eingegliedert worden, ich würde mich einmal an den Träger der eingliederung wenden, denn wenn du für deine ursprüngliche stellung eingegliedert wurdest ist es wohl nicht rechtens das du jetzt degradiert wirst, da wären ja die Kosten für die Eingliederung wenn sie für die urprüngliche Stellung waren "veruntreut".
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aramas05 Getragen hat die Eingliederung die Krankenkasse und die Eingliederung geschah in der bisherigen Abteilung in meiner gewohnten Tätigkeit
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AuchdazuAuchdazu Demnach würde ich mich an die Kasse wenden da j immerhin zu erwatrten ist, das du in eine minderdotierte Einstellung kommst und diese wohl nicht den Kostenaufwand verursacht hätte wie gehabt. Die Firma hat hier eventuell Gelder eingestrichen für deine Wiedereingleiderung in den ursprünglichen Stand und verursacht mit deiner Umstetzung in einenanderen Bereich wohlmäöglich einen nicht gestzmäßigen Eingriff. Es müsste im Vorfeld einmal festgestellt worden sein, von Arztwegen das du nicht mehr in deiner ursprünglichen Stellung eingestellt werden kannst. Ansonsten ist es ein Fall für das Arbeitsgericht. Bespeich das unbedingt mit deiner Krankenkassse.
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NenekNenek
Nein, das ist nicht in Ordnung. Geh zum Betriebsrat. Dir dürfen nicht gegen Deinen Willen die Aufgaben entzogen werden, auch nicht einfachere Aufgaben übertragen werden. Sonst wäre die Wiedereingliederungsmaßnahme ja auch sinnlos...
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mutterelamutterela
ich denke schon das du dich dagegen wehren kannst,hol dir eine Rechtsauskunft beim Anwalt,so einfach werden die damit nicht durch kommen..ich hoffe dir geht es wieder besser...viel Glück noch!!!
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DevourYouDevourYou
Ich würde mich auch dagegen wehren. Allerdings haben die, soweit ich weiß, tatsächlich das Recht dich zu entlassen.
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DiplIngoDiplIngo Lies bitte die Frage noch mal in Ruhe und komplett durch. Da steht nichts von Kündigung, er hat "nur" ein Problem mit einem AL.
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aramas05 das ist richtig, gekündigt wurde mir nicht, denke auch, dass die Firma auch kein Interesse daran hat, dies zu tun.
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moon73moon73
Grundsätzlich gilt : Der Arbeitgeber kann den Angestellten jederzeit auf andere Abteilungen oder Arbeitsorte verweisen, steht oftmals auch direkt so im Arbeitsvertrag.
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jule1981jule1981 Aber soweit ich weiß, darf diese "Versetzung" keine Nachteile mit sich bringen, z.b. darf es keine Degradierung sein sondern muss der alten Stelle gleichwertig sein.
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moon73moon73 Ja das stimmt auch wieder, aber wir wissen in dem Fall ja nicht, in welcher Abteilung er dann arbeiten soll etc..wenn es arge Probleme gibt, hilft der Betriebsrat weiter , gibt es keinen, dann hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht weiter.
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aramas05 Hat sich mein Arbeitsvetrag aber nicht konkretisiert, so daß ich ein Anrecht habe an einem vergleichbaren Arbeitsplatz eingesetzt zu werden.
Gute Argumentation!