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Bin am 15.Januar arbeitslos georden ,ab wann steht mir dann Geld zu?

gefragt von Celina2o10 am 08.07.2009 um 11:16 Uhr

habe im juni alles nachgezahlt bekommen aber nur vom 1.03bis 10.06 ist das korrekt? oder haben die leute von der Arge mich beschissen?

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Geld x 22.806

anonym
beantwortet von MarkusAS am 8. Juli 2009 11:17
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Zu wann hast Du Dich denn arbeitslos gemeldet? Geld bekommst Du frühestens ab diesem Tag!


bubbiebaerli
beantwortet von bubbiebaerli am 8. Juli 2009 11:17
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ab dem Tag wo du dich arbeitslos meldest.


Volker99
beantwortet von Volker99 am 8. Juli 2009 11:18
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"Arbeitslos geworden" ist ein wenig allgemein. wenn die erst ab 01.03. bezahlt haben, klingt das nach einer Sperrfrist, hast du gekündigt, oder bist du verhaltensbedingt gekündigt worden ? Sperrfristen müssten aber im Bescheid vermerkt sein.


anonym
beantwortet von sonni81 am 28. Oktober 2009 15:00
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Hallo hab da auch mal ne Frage...

hatte vom 15.11.2007 bis 15.11.2008 gearbeitet durch kündigung arbeitslos geworden...von da an hab ich arbeitslosengeld 1 bekommen,im märz am 21.03 2009 neue arbeit gehabt bis 16.juni 2009.bin dann zur arge gegangen und hab mich arbeitslos gemeldet,also hartz 4.hab bis heute noch keinen bescheid bekommen kein geld für miete oder mein lebensunterhalt.gestern dann aufeinmal sagten die zu mir ich müsse arbeitslosengeld 1 beantragen,aber das steht mir doch nicht zu oder???ich hätte ein restanspruch von 115tagen gehabt,der aber verfallen ist.jetzt weiss ich nicht weiter...könnt ihr mir helfen???danke schonmal im vorraus


elenore
beantwortet von elenore am 16. Juli 2009 14:31
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Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

Erst von diesem Tag der Antragstellung beim Arbeitsamt wird Arbeitslosengeld gezahlt. Du kannst dich schon bis zu 2 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Dies kann nur persönlich beim zuständigen Arbeitsamt direkt geschehen. Mit der Arbeitslosmeldung gilt die Leistung als beantragt.

Du musst also deine Leistung ab Antragstag beziehen. Ich rate dir mach in schriftlicher Form eine Dienstaufsichtsbeschwerde, dann wird dein Problem schnellstens gelöst, der Widerspruch dauert ewig!!


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 8. Juli 2009 11:19
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die bescheissen nicht, allenfalls haben die falsch bearbeitet. Die Frage ist wie lange wurde Lohn/Gehalt gezahlt ? Wurde selbst gekündigt usw.


eddali
beantwortet von eddali am 8. Juli 2009 11:18
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Geld steht Dir zu ab dem Tag, wo Du Dich arbeitslos angemeldet hast.


anonym
beantwortet von RStein am 8. Juli 2009 11:18
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Dazu müsste man wissen, wann du den letzen Lohn bekommen hast, da die Berechnungen der ARGE auch nach dem Zuflußprinzip erfolgen.


anonym
beantwortet von rotogais am 8. Juli 2009 11:18
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Soweit mir bekannt ist bekommst Du Geld von dem Tag an wo Du Dich beim Arbeitsamt als arbeitslos meldest, wenn Du später hin gehst bekommst Du auch erst später Geld.


anonym
beantwortet von majestic3 am 8. Juli 2009 11:18
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Weiss nicht ganz wie das bei Euch aussieht, doch vom 20Januar an solltest du das Geld erhalten.


Gabi412
beantwortet von Gabi412 am 8. Juli 2009 11:17
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Ab dem Tag wo du dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest!


SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 8. Juli 2009 11:17
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Der Anspruch beginnt erst mit dem Tag der Antragstellung! Für die Zeit davor bekommst du nichts.

Kommentar von Celina2o10 am 8. Juli 2009 11:19

war meine eigene doofheit also ... danke für euren rat hat mir wirklich geholfen!


BruenoDerStar
beantwortet von BruenoDerStar am 8. Juli 2009 11:17
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Sobald du den Antrag gestellt hast. Wann war das denn?

Kommentar von Celina2o10 am 8. Juli 2009 11:18

1.03 aufjedenfall nicht im januar oder febuar

Kommentar von doris11 am 8. Juli 2009 11:20

selbst schuld...


NOMAAM
beantwortet von NOMAAM am 8. Juli 2009 11:17
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Hast Du die Arbeitslosigkeit erst am 1.3. gemeldet? Oder hast Du eine Sperre von 6 Wochen bekommen?

Kommentar von Celina2o10 am 8. Juli 2009 11:17

habe am 1.03 erst gemeldet

Kommentar von MarkusAS am 8. Juli 2009 11:18

Dann haben sie dich nicht beschissen...

Kommentar von doris11 am 8. Juli 2009 11:18

lach wenn du es erst dann gemeldet hast,..wie willst du dann von früher Geld bekommen??stirnklatsch

Kommentar von 7f333ebe321ea191eaeda0f81c35e62dsmallMiststueque am 8. Juli 2009 11:19

TJa.. dann bekommste auch erst ab dem Datum Geld.. wenn es dir so wenig wichtig war, dass du dir soviel zeit gelassen hast, ist das doch auch okay.

Kommentar von Celina2o10 am 8. Juli 2009 11:20

Naja hat sich dann erledigt ist wirklich meine eigene Schuld naja kann ich nichts mehr machen trotzdem danke

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 8. Juli 2009 11:19

na dann kriegst auch erst ab 1.3. Geld, selber Schuld.....

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 8. Juli 2009 13:36

ich werd nicht mehr,und dann nennt sie das noch beschissen.


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