habe im juni alles nachgezahlt bekommen aber nur vom 1.03bis 10.06 ist das korrekt? oder haben die leute von der Arge mich beschissen?
Zu wann hast Du Dich denn arbeitslos gemeldet? Geld bekommst Du frühestens ab diesem Tag!

"Arbeitslos geworden" ist ein wenig allgemein. wenn die erst ab 01.03. bezahlt haben, klingt das nach einer Sperrfrist, hast du gekündigt, oder bist du verhaltensbedingt gekündigt worden ? Sperrfristen müssten aber im Bescheid vermerkt sein.
Hallo hab da auch mal ne Frage...
hatte vom 15.11.2007 bis 15.11.2008 gearbeitet durch kündigung arbeitslos geworden...von da an hab ich arbeitslosengeld 1 bekommen,im märz am 21.03 2009 neue arbeit gehabt bis 16.juni 2009.bin dann zur arge gegangen und hab mich arbeitslos gemeldet,also hartz 4.hab bis heute noch keinen bescheid bekommen kein geld für miete oder mein lebensunterhalt.gestern dann aufeinmal sagten die zu mir ich müsse arbeitslosengeld 1 beantragen,aber das steht mir doch nicht zu oder???ich hätte ein restanspruch von 115tagen gehabt,der aber verfallen ist.jetzt weiss ich nicht weiter...könnt ihr mir helfen???danke schonmal im vorraus

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
Erst von diesem Tag der Antragstellung beim Arbeitsamt wird Arbeitslosengeld gezahlt. Du kannst dich schon bis zu 2 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Dies kann nur persönlich beim zuständigen Arbeitsamt direkt geschehen. Mit der Arbeitslosmeldung gilt die Leistung als beantragt.
Du musst also deine Leistung ab Antragstag beziehen. Ich rate dir mach in schriftlicher Form eine Dienstaufsichtsbeschwerde, dann wird dein Problem schnellstens gelöst, der Widerspruch dauert ewig!!

die bescheissen nicht, allenfalls haben die falsch bearbeitet. Die Frage ist wie lange wurde Lohn/Gehalt gezahlt ? Wurde selbst gekündigt usw.

Geld steht Dir zu ab dem Tag, wo Du Dich arbeitslos angemeldet hast.
Dazu müsste man wissen, wann du den letzen Lohn bekommen hast, da die Berechnungen der ARGE auch nach dem Zuflußprinzip erfolgen.
Soweit mir bekannt ist bekommst Du Geld von dem Tag an wo Du Dich beim Arbeitsamt als arbeitslos meldest, wenn Du später hin gehst bekommst Du auch erst später Geld.
Weiss nicht ganz wie das bei Euch aussieht, doch vom 20Januar an solltest du das Geld erhalten.

Ab dem Tag wo du dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest!

Der Anspruch beginnt erst mit dem Tag der Antragstellung! Für die Zeit davor bekommst du nichts.
war meine eigene doofheit also ... danke für euren rat hat mir wirklich geholfen!

Sobald du den Antrag gestellt hast. Wann war das denn?
1.03 aufjedenfall nicht im januar oder febuar
selbst schuld...

Hast Du die Arbeitslosigkeit erst am 1.3. gemeldet? Oder hast Du eine Sperre von 6 Wochen bekommen?
habe am 1.03 erst gemeldet
Dann haben sie dich nicht beschissen...
lach wenn du es erst dann gemeldet hast,..wie willst du dann von früher Geld bekommen??stirnklatsch
Miststueque am 8. Juli 2009 11:19 TJa.. dann bekommste auch erst ab dem Datum Geld.. wenn es dir so wenig wichtig war, dass du dir soviel zeit gelassen hast, ist das doch auch okay.
Naja hat sich dann erledigt ist wirklich meine eigene Schuld naja kann ich nichts mehr machen trotzdem danke