Ich habe nicht vor eine Reise ins Ausland zu unternehmen, aber meine Familie 200 km weiter zu besuchen. Besteht TROTZDEM die Pflicht vor Gericht zu erscheinen?
Bin als Zeugin geladen. Gehört Urlaub zu den schwerwiegenden Gründen nicht zu erscheinen?
Antworten (17)
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SchneefalkeSchneefalke
Du musst hin, die Reisekosten werden Dir vom Gericht erstattet, erscheinst Du nicht, wird es teuer für Dich, notfalls lassen die Dich holen.
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talanotalano
Also, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis stehst und gerade Deinen "Jahres-Erholungs-Urlaub" hast, dann lässt sich da bestimmt was machen. Nimm Kontakt zum Gericht auf.
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lucifalucifa
du musst den gerichtstermin wahrnehmen.. es sei aus gesundheitlichen gründen oder so
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SmashSmash
Das muss Du mit dem Gericht klären. Einfach wegbleiben geht nicht. Das Gericht kann Deine geplante Reise als triftigen Grund für die Verschiebung des Termines ansehen.
Hier war die Frage schon einmal:
Muss ich einen Tag vor meinem urlaub noch einen Gerichtstermin wahrnehmen, der 3...
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Diana77Diana77
um vor Gericht nicht erscheinen zu müssen, bedarf es trifftiger Gründe! Familie besuchen fällt da nicht drunter. Da wirst Du sicherlich Probleme bekommen. Rufe auf jeden Fall beim Gericht an und erkundige Dich!
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NaddelNaddel es geht hier um meinen jahreserholungsurlaub. WIE ich den vrbringe geht keinen was an...
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jimpojimpo
Das Gericht wird sagen, die Familie kannst Du später besuchen.Das ist kein Grund,nicht zu erscheinen.
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NaddelNaddel
Ich muss dazu sagen, dass es sich um einen Streit zwischen ehemaligen Nachbarn und unserem Vermieter handelt. Ich muss deshalb meine Reise verschieben?
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fruityfreakfruityfreak
eigentlich musst du hin außer du kannsti rgendwas voralegen das im vorraus bescheinnigt dass alles geplant und bezahlt und co ist
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GWIFACHGWIFACH
Schreib ans Gericht, dass du wegen der bezahlten Urlaubsreise verhindert bis. Je nach Richter kann es sein, dass eine Terminverschiebung erfolgt. Einfach wegbleiben ist strafbar.
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NaddelNaddel ist ja nicht bezahlt...
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Volker13Volker13
Die Pflicht besteht ohnehin. Du kannst aber dem gericht mitteilen, dass Du die Reise aus Urlaubsgründen von einem anderen Ort als Deinem Wohnort antrittst.
Dann werden Dir mit hinreichender Sicherheit die erhöhten Reisekosten nach dem JVEG erstattet.
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Dini1Dini1
ich glaube ein trifftiger Grund ist wenn an dem Tag eine Beerdigung aus dem Familienkreis ist oder du im Krankenhaus bist für beides musst du allerdings beweise auf den Tisch legen... KH. Deinen Aufenthalt da und bei der Beerdigung die Sterbeurkunde, alles andere kannst du verschieben...
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tom34tom34
das erscheinen im gerichtsaal ist wichtiger als alles andere!!!
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jimpojimpo DH
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NaddelNaddel finde ich null. die exnachbarn belästigen die ganze hausgemeinschaft seit jahren mit ihren streitereien mit unserem vermieter
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tamii1307tamii1307
ich denke mal schon das du dort hingegen musst, denn das kannst du ja absagen
ist aber anders gelagert. ich muss meinen urlaub absagen!