gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

44 

Bin ab sommer arbeitslos, schwanger, bekomme ich 67% Elterngeld oder Hartz4+minimum Betrag Elterngeld?

gefragt von nessa am 27.01.2007 um 15:20 Uhr

Ich werde zum Sommer wahrscheinlich arbeitslos und bin wohl schwanger. Bekomme ich dann 67% Elterngeld nach der Geburt des Kindes oder Hartz4 und den minimumsatz? Habe dann 2Jahre voll gearbeitet.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Elterngeld (113)
ähnliche Fragen

Reply


marxx
beantwortet von marxx am 27. Januar 2007 15:31
7x
Thumb_up

Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beläuft sich auf 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Jedoch maximal 1.800,- € und mindestens 300,- € pro Monat. Die Elterngeld-Leistung für ein Elternteil erfolgt für mindestens 12 Lebensmonate des Kindes.

Das Erziehungsgeld wird durch das Elterngeld ersetzt. Eltern, die bereits einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, behalten diesen natürlich für den bewilligten Zeitraum. Beim Mutterschaftsgeld ändert sich nichts. Bei Arbeitslosengeld II, Unterhalt, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld über dem Mindestbetrag von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es also anrechnungsfrei. http://www.elterngeld.de/pages/26achomepag.html

Des Weiteren erhölst du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vom Kindesvater

Kommentar von 72acc6de58b4107af02ffc7d9d828dcasmallmarxx am 27. Januar 2007 15:37

Betreuungsunterhalt

Die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes bis zu drei Jahre Unterhalt für die Betreuung des Kindes verlangen.

Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Mutter infolge der Schwangerschaft erkrankt ist und nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, oder weil wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine solche von ihr nicht erwartet werden kann. (§ 1615 BGB)


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.