Ich werde zum Sommer wahrscheinlich arbeitslos und bin wohl schwanger. Bekomme ich dann 67% Elterngeld nach der Geburt des Kindes oder Hartz4 und den minimumsatz? Habe dann 2Jahre voll gearbeitet.

Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beläuft sich auf 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Jedoch maximal 1.800,- € und mindestens 300,- € pro Monat. Die Elterngeld-Leistung für ein Elternteil erfolgt für mindestens 12 Lebensmonate des Kindes.
Das Erziehungsgeld wird durch das Elterngeld ersetzt. Eltern, die bereits einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, behalten diesen natürlich für den bewilligten Zeitraum. Beim Mutterschaftsgeld ändert sich nichts. Bei Arbeitslosengeld II, Unterhalt, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld über dem Mindestbetrag von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es also anrechnungsfrei. http://www.elterngeld.de/pages/26achomepag.html
Des Weiteren erhölst du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vom Kindesvater
Betreuungsunterhalt
Die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes bis zu drei Jahre Unterhalt für die Betreuung des Kindes verlangen.
Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Mutter infolge der Schwangerschaft erkrankt ist und nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, oder weil wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine solche von ihr nicht erwartet werden kann. (§ 1615 BGB)