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bin 26,wurde gestern beim Klauen im Kaufhof erwischt,was erwartet mich?mein erstes und letztes mal:(

gefragt von Sima81 am 18.05.2008 um 13:55 Uhr

Ich bin Studentin, ich hab ein Job, also ich bin nicht reich aber trotzdem kann mir etwas leisten.Ich weiss nicht was mich dazu gebracht hat, eine teuere Sonnenbrille(im Wert von 79,99)zu klauen:(Diese Idee kam so unbedachterweise- plötzlich, dass ich über die ganze Folgen überhaupt nicht gedacht hatte. Das, was ich überlebte, würde ich keinem wünschen.!!!!Tuen sie das nicht!!!Es lohnt sich wirklich nicht! Das ist so eine grose Schande, mein Tat wird mich mein ganzes leben lang verfolgen. Es tut mir wirklich leid, leider kann ich "mein Gestern"nicht ändern.Ich habe das auch noch keinem gesagt und werde keinem erzählen. Was erwartet mich jetzt


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 18. Mai 2008 14:07
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Also die Sache hat 2 Konsequenzen. Zum einen wirst du wohl ein Hausverbot bekommen und darfst nicht mehr in den Kaufhof. Und daran solltest du dich auch halten, sonst hat es schlimmere Konsequenzen. Die nächste Sache ist die strafrechtliche Seite. Natürlich wird dich der Kaufhof anzeigen. Da muß er konsequent sein im Interesse ehrlicher zahlender Kunden. Dann kriegst du irgendwann entweder einen Stafbefehl oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Im Falle eines Strafbefehlst wird dir einfach angeboten, welche Strafe man für sinnvoll hält und du kannst es akzeptieren oder auf die Gerichtsverhandlung bestehen. 80 Euro sind meiner Meinung nach kein Betrag mehr, wo wegen geringfügigkeit eingestellt wird. In der Gerichtsverhandlung wirst du angehört, kannst deine Beweggründe nennen usw. Evtl. wird das Vefahren gegen eine Auflage eingestellt, dann mußt du die Auflage erfüllen oder das Verfahren wird fortgesetzt. Damit müssen aber alle Beteiligten einverstanden sein. Ansonsten wird das Verfahren gleich zu Ende geführt und Endet mit einem Urteil. Wenn du sonst nicht vorbestraft bist und es bei dir wirklich nur ein einmaliger Ausrutscher war, dürfte es eine Geldstrafe bleiben. Diese sollte möglichst unter 90 Tagessätzen bleiben, damit deine Vorstrafe (du bist dann nämlich vorbestraft) nicht im Führungszeugnis auftaucht. Darum solltest du im Schlußwort deshalb darum bitten, damit du dir nicht gleich deine ganze Zukunft verbaut hast. Ansonsten solltest du einfach daraus gelernt haben.

Kommentar von Rolfe am 18. Mai 2008 14:13

DH!

Kommentar von Sima81 am 18. Mai 2008 19:33

Danke schön für die Aufklährung!


claudi1973
beantwortet von claudi1973 am 18. Mai 2008 13:58
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anzeige wg diebstahl, geldstrafe, eintragung ins führungszeugnis

Kommentar von D6d2c03608dc7ddfa890cd96893affcbsmallclaudi1973 am 18. Mai 2008 14:00

ach ja, und natürlich hausverbot bei kaufhof

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 18. Mai 2008 14:04

Eine Eintragung gibt es nur dann, wenn die Strafe entsprechend hoch ausfiele. Bei reuigen Ersttätern geschieht das jedoch selten.

Kommentar von D6d2c03608dc7ddfa890cd96893affcbsmallclaudi1973 am 18. Mai 2008 14:12

erstmalige verurteilungen, die nicht höher liegen als 90 tagessätze kommen nicht ins führungszeugnis, da hast du recht


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 18. Mai 2008 13:56
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Ich hoffe du studierst nicht Jura!

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 18. Mai 2008 13:57

LOL das wäre der Brüller schlecht hin:-)))

Kommentar von oldbag1 am 18. Mai 2008 14:04

Als ob es keine kriminellen Juristen gäbe, Leute!!! Schaut doch nur mal im Bundestag nach, wie viele gelernte Juristen dort abhängen!

Kommentar von 9b93b2931cce5c2a179308fb03767c23smallkannalles am 18. Mai 2008 14:09

ja die meisten Politiker sind Juristen oder Lehrer.Die wissen ganz genau-wie man sich am Rande der Legalität durchschleichen kann.

Kommentar von DrSeltsam am 18. Mai 2008 14:20

Ausweislich der Ausdrucksweise wird es auch nicht Germanistik sein.

Vielmehr werden weder Altersangabe noch "Studentin" stimmen.

Just my 5ct ...


anonym
beantwortet von vanillaicepussy am 18. Mai 2008 13:59
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DEIN FÜHRUNGSZEUGNIS IST HIN!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 18. Mai 2008 14:05

Quark!

Kommentar von vanillaicepussy am 18. Mai 2008 14:13

Acho, Du meinst nicht! Gott sei Dank Du bist im Unrecht un manche werden sich zwei mal überlegen, ob die Wert liegen auf die Zukunft!

Das Erste was ein Arbeitgeber von Dir verlangt ist ein Führungszeugnis - Der Eintrag bleibt mindestens 10 jahre sichtbar, danach wird es gelöscht - aber für die Behörden für alle Zeiten sichtbar!

Quark ist nur die Maske die Du gerade aufgetragen!

Kommentar von 9b93b2931cce5c2a179308fb03767c23smallkannalles am 18. Mai 2008 14:10

ab 90 Tagessätze kommt man ins FZ. Keine Bange, da du reumütig bist, wirst du sowas nicht mehr machen.

Kommentar von vanillaicepussy am 18. Mai 2008 14:19

lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 18. Mai 2008 13:59
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Auf jeden Fall Hausverbot bei Kaufhof. Entweder bekommst du eine Verwarnung oder eine Geldstrafe. Ich nehme mal an, dass du wegen klauens einer Sonnenbrille nicht gleich Gefängnisstrafe erhältst. Hoffentlich ist es wirklich für dich eine Lehre gewesen. Gerade in so einem großen Kaufhaus gibts doch massig Detektive, das hätte man sich eigentlich denken können, das man da erwischt wird.


anonym
beantwortet von hochglanz am 18. Mai 2008 13:59
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Das, was in den Geschäften steht: Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und mit einer Gebühr 50 - 100 EUR belegt. Vielleicht findest du einen/e milde/n Richte/in , die deine Geschichte hier rührig findet und ein Einsehen mit dir hat. Wenn dein "Akte" leer ist, hast du gute Chancen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Mai 2008 14:00
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  1. Ladenverbot

  2. ab 100 Euro Bearbeitungsgeühr/Fangprämie

  3. Anzeige

  4. wahrscheinlich Geldstrafe

  5. aktenkundigen Eintrag


anonym
beantwortet von oldbag1 am 18. Mai 2008 14:01
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Naja, ein Bagatelldelikt, Ersttäterin?!? So dicke wird es nicht kommen. Verwarnung, Geldbuße, evtl. gemeinnützige Arbeit. Keine Panik, mit 'ner Bewährungsstrafe musst du wohl nicht rechnen.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 18. Mai 2008 14:11
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Dei Führungszeugnis ist nicht hin! Dort werden nur Straftaten eingetragen, die eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen nach sich ziehen, was bei einer Ersttäterin nicht zu erwarten ist. Lass Dich also bitte nicht in Panik versetzen von Leuten, die antworten, obwohl sie keine Ahnung haben.

Kommentar von Sima81 am 18. Mai 2008 19:43

Danke schön, jetzt ich mindestens weiß, wie das weiter gehen wird.


tradaix
beantwortet von tradaix am 18. Mai 2008 14:32
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Die Folgen eines Ladendiebstahls können vielfältig sein. Je nach Art der Umstände (Wert des Diebesgutes, Vorstrafen des Täters, Art der Begehung) kann die Staatsanwaltschaft unter anderem das Verfahren nach § 153 StPO einstellen.

Voraussetzungen für eine solche Verfahrenseinstellung sind, dass

  1. die Schuld des Täters gering ist und

  2. kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht.

In manchen Bundesländern werden alle Ladendiebstähle von Ersttätern bis 50 Euro Diebstahlswert sanktionslos eingestellt. (...)

Für eher wahrscheinlich halte ich aber, dass die Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall [Diebstahlswert 20 €] von § 153 StPO gebrauch machen wird und das Ermittlungsverfahren einstellt.

In diesem Fall hätte der Ladendiebstahl für Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen und Sie wären auch nicht vorbestraft. Von einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis sind Sie als Ersttäterin bei einem einfachen Ladendiebstahl bei Entwendung geringwertiger Waren ebenfalls weit entfernt.

Vollständig http://kuerzer.de/4pPgA77LU | Frag-Rechtstipps.de

Kommentar von Sima81 am 18. Mai 2008 19:40

Vielen Dank! Diese Antwort hat mir sehr geholfen.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 18. Mai 2008 13:56
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Ich denke eine Anzeige vom Geschäft. Mit solchen Folgen musst du schon rechnen!!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. Mai 2008 13:59
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Kreigst wohl Bußgeld und Verfahrenskosten sowie schadensersatz aufgebrummt, wenn der Richter das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit einstellt. Wunder gibt es immer wieder.


philz95
beantwortet von philz95 am 18. Mai 2008 14:08
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Wenn du katholisch bist: Zum Beichten gehen!

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 18. Mai 2008 14:10

Kann sie ja machen, aber die Strafe fängt sie sich doch dafür ein!!! :-)))


pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. Mai 2008 14:13
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Bei uns arbeiten Leute (1-Euro-Basis), die waren Wiederholungstäter. Die haben eine Geldstrafe bekommen, welche auf Antrag in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt wurde. Einer hatte noch mehr auf dem Kerbholz, der mußte ins Gefängnis. Ich rechne damit, dass Dein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, zumal Du ein reuiger Ersttäter bist! Außerdem wurde sogar schon ein Staatsanwalt als Ladendieb erwischt, also ist keine Berufsgruppe da ausgenommen.


Putze
beantwortet von Putze am 18. Mai 2008 14:25
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Das Hausverbot ist auf eine bestimmte Zeit beschränkt, oder bitte drum! - 1 Jahr z.B.


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