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bin 26,wurde gestern beim Klauen im Kaufhof erwischt,was erwartet mich?mein erstes und letztes mal:(

Frage von Sima81 Sima81

Ich bin Studentin, ich hab ein Job, also ich bin nicht reich aber trotzdem kann mir etwas leisten.Ich weiss nicht was mich dazu gebracht hat, eine teuere Sonnenbrille(im Wert von 79,99)zu klauen:(Diese Idee kam so unbedachterweise- plötzlich, dass ich über die ganze Folgen überhaupt nicht gedacht hatte. Das, was ich überlebte, würde ich keinem wünschen.!!!!Tuen sie das nicht!!!Es lohnt sich wirklich nicht! Das ist so eine grose Schande, mein Tat wird mich mein ganzes leben lang verfolgen. Es tut mir wirklich leid, leider kann ich "mein Gestern"nicht ändern.Ich habe das auch noch keinem gesagt und werde keinem erzählen. Was erwartet mich jetzt

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Antworten (15)

  • 5
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Also die Sache hat 2 Konsequenzen. Zum einen wirst du wohl ein Hausverbot bekommen und darfst nicht mehr in den Kaufhof. Und daran solltest du dich auch halten, sonst hat es schlimmere Konsequenzen. Die nächste Sache ist die strafrechtliche Seite. Natürlich wird dich der Kaufhof anzeigen. Da muß er konsequent sein im Interesse ehrlicher zahlender Kunden. Dann kriegst du irgendwann entweder einen Stafbefehl oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Im Falle eines Strafbefehlst wird dir einfach angeboten, welche Strafe man für sinnvoll hält und du kannst es akzeptieren oder auf die Gerichtsverhandlung bestehen. 80 Euro sind meiner Meinung nach kein Betrag mehr, wo wegen geringfügigkeit eingestellt wird. In der Gerichtsverhandlung wirst du angehört, kannst deine Beweggründe nennen usw. Evtl. wird das Vefahren gegen eine Auflage eingestellt, dann mußt du die Auflage erfüllen oder das Verfahren wird fortgesetzt. Damit müssen aber alle Beteiligten einverstanden sein. Ansonsten wird das Verfahren gleich zu Ende geführt und Endet mit einem Urteil. Wenn du sonst nicht vorbestraft bist und es bei dir wirklich nur ein einmaliger Ausrutscher war, dürfte es eine Geldstrafe bleiben. Diese sollte möglichst unter 90 Tagessätzen bleiben, damit deine Vorstrafe (du bist dann nämlich vorbestraft) nicht im Führungszeugnis auftaucht. Darum solltest du im Schlußwort deshalb darum bitten, damit du dir nicht gleich deine ganze Zukunft verbaut hast. Ansonsten solltest du einfach daraus gelernt haben.

    Kommentar von Rolfe RolfeRolfe

    DH!

    Kommentar von Sima81 Sima81

    Danke schön für die Aufklährung!

  • 3
    Antwort von claudi1973 claudi1973

    anzeige wg diebstahl, geldstrafe, eintragung ins führungszeugnis

    Kommentar von claudi1973 claudi1973claudi1973

    ach ja, und natürlich hausverbot bei kaufhof

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Eine Eintragung gibt es nur dann, wenn die Strafe entsprechend hoch ausfiele. Bei reuigen Ersttätern geschieht das jedoch selten.

    Kommentar von claudi1973 claudi1973claudi1973

    erstmalige verurteilungen, die nicht höher liegen als 90 tagessätze kommen nicht ins führungszeugnis, da hast du recht

  • 2
    Antwort von Hamster0815 Hamster0815

    Ich hoffe du studierst nicht Jura!

    Kommentar von BELLA64 BELLA64BELLA64

    LOL das wäre der Brüller schlecht hin:-)))

    Kommentar von oldbag1 oldbag1oldbag1

    Als ob es keine kriminellen Juristen gäbe, Leute!!! Schaut doch nur mal im Bundestag nach, wie viele gelernte Juristen dort abhängen!

    Kommentar von kannalles kannalles

    ja die meisten Politiker sind Juristen oder Lehrer.Die wissen ganz genau-wie man sich am Rande der Legalität durchschleichen kann.

    Kommentar von DrSeltsam DrSeltsamDrSeltsam

    Ausweislich der Ausdrucksweise wird es auch nicht Germanistik sein.

    Vielmehr werden weder Altersangabe noch "Studentin" stimmen.

    Just my 5ct ...

  • 1
    Antwort von tradaix tradaix

    Die Folgen eines Ladendiebstahls können vielfältig sein. Je nach Art der Umstände (Wert des Diebesgutes, Vorstrafen des Täters, Art der Begehung) kann die Staatsanwaltschaft unter anderem das Verfahren nach § 153 StPO einstellen.

    Voraussetzungen für eine solche Verfahrenseinstellung sind, dass

    1. die Schuld des Täters gering ist und

    2. kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht.

    In manchen Bundesländern werden alle Ladendiebstähle von Ersttätern bis 50 Euro Diebstahlswert sanktionslos eingestellt. (...)

    Für eher wahrscheinlich halte ich aber, dass die Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall [Diebstahlswert 20 €] von § 153 StPO gebrauch machen wird und das Ermittlungsverfahren einstellt.

    In diesem Fall hätte der Ladendiebstahl für Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen und Sie wären auch nicht vorbestraft. Von einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis sind Sie als Ersttäterin bei einem einfachen Ladendiebstahl bei Entwendung geringwertiger Waren ebenfalls weit entfernt.

    Vollständig http://kuerzer.de/4pPgA77LU | Frag-Rechtstipps.de

    Kommentar von Sima81 Sima81

    Vielen Dank! Diese Antwort hat mir sehr geholfen.

  • 1
    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Dei Führungszeugnis ist nicht hin! Dort werden nur Straftaten eingetragen, die eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen nach sich ziehen, was bei einer Ersttäterin nicht zu erwarten ist. Lass Dich also bitte nicht in Panik versetzen von Leuten, die antworten, obwohl sie keine Ahnung haben.

    Kommentar von Sima81 Sima81

    Danke schön, jetzt ich mindestens weiß, wie das weiter gehen wird.

  • 1
    Antwort von oldbag1 oldbag1

    Naja, ein Bagatelldelikt, Ersttäterin?!? So dicke wird es nicht kommen. Verwarnung, Geldbuße, evtl. gemeinnützige Arbeit. Keine Panik, mit 'ner Bewährungsstrafe musst du wohl nicht rechnen.

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48
    1. Ladenverbot

    2. ab 100 Euro Bearbeitungsgeühr/Fangprämie

    3. Anzeige

    4. wahrscheinlich Geldstrafe

    5. aktenkundigen Eintrag

  • 1
    Antwort von hochglanz hochglanz

    Das, was in den Geschäften steht: Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und mit einer Gebühr 50 - 100 EUR belegt. Vielleicht findest du einen/e milde/n Richte/in , die deine Geschichte hier rührig findet und ein Einsehen mit dir hat. Wenn dein "Akte" leer ist, hast du gute Chancen.

  • 1
    Antwort von lionbaby72 lionbaby72

    Auf jeden Fall Hausverbot bei Kaufhof. Entweder bekommst du eine Verwarnung oder eine Geldstrafe. Ich nehme mal an, dass du wegen klauens einer Sonnenbrille nicht gleich Gefängnisstrafe erhältst. Hoffentlich ist es wirklich für dich eine Lehre gewesen. Gerade in so einem großen Kaufhaus gibts doch massig Detektive, das hätte man sich eigentlich denken können, das man da erwischt wird.

  • 1
    Antwort von vanillaicepussy vanillaicepussy

    DEIN FÜHRUNGSZEUGNIS IST HIN!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Quark!

    Kommentar von vanillaicepussy vanillaicepussyvanillaicepussy

    Acho, Du meinst nicht! Gott sei Dank Du bist im Unrecht un manche werden sich zwei mal überlegen, ob die Wert liegen auf die Zukunft!

    Das Erste was ein Arbeitgeber von Dir verlangt ist ein Führungszeugnis - Der Eintrag bleibt mindestens 10 jahre sichtbar, danach wird es gelöscht - aber für die Behörden für alle Zeiten sichtbar!

    Quark ist nur die Maske die Du gerade aufgetragen!

    Kommentar von kannalles kannalles

    ab 90 Tagessätze kommt man ins FZ. Keine Bange, da du reumütig bist, wirst du sowas nicht mehr machen.

    Kommentar von vanillaicepussy vanillaicepussyvanillaicepussy

    http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText6

    IN DER REGEL, ABER DIE MEISTEN FZ ENTHALTEN ALLE DETAILS!

  • 0
    Antwort von Putze Putze

    Das Hausverbot ist auf eine bestimmte Zeit beschränkt, oder bitte drum! - 1 Jahr z.B.

  • 0
    Antwort von pippi60 pippi60

    Bei uns arbeiten Leute (1-Euro-Basis), die waren Wiederholungstäter. Die haben eine Geldstrafe bekommen, welche auf Antrag in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt wurde. Einer hatte noch mehr auf dem Kerbholz, der mußte ins Gefängnis. Ich rechne damit, dass Dein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, zumal Du ein reuiger Ersttäter bist! Außerdem wurde sogar schon ein Staatsanwalt als Ladendieb erwischt, also ist keine Berufsgruppe da ausgenommen.

  • 0
    Antwort von philz95 philz95

    Wenn du katholisch bist: Zum Beichten gehen!

    Kommentar von BELLA64 BELLA64BELLA64

    Kann sie ja machen, aber die Strafe fängt sie sich doch dafür ein!!! :-)))

  • 0
    Antwort von Indy72 Indy72

    Kreigst wohl Bußgeld und Verfahrenskosten sowie schadensersatz aufgebrummt, wenn der Richter das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit einstellt. Wunder gibt es immer wieder.

  • 0
    Antwort von BELLA64 BELLA64

    Ich denke eine Anzeige vom Geschäft. Mit solchen Folgen musst du schon rechnen!!

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