Bin 24 Jahre alt . Von meinem Arbeitgeber erfolgte die fristlose Kündigung ( Alkohol auf der Arbeit ). Von der Arbeitsagentur erhiel ich Harz IV ( Nur Wohngeld). Leistungen zum Lebensunterhalt bekomme ich nicht.
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Bin 24 Jahre.Fristlos gekündigt(Alkohol).Habe Harz IV( Nur Wohngeld).Keine Lebensunterhaltslst.
Frage von
georgfriedrich
Antworten (3)
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1Antwort von
skyfly71skyfly71
Du hast während der Dauer der "Sanktion" einen Anspruch auf Lebensmittelgutscheine. Mehr Geld ist leider nirgends zu holen.
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0Antwort von
sandyciksandycik
wenn du während der arbeitszeit alkohol getrunken hast, ist da auch etwas klar, er hat dich nicht einfach so gefeuert, sondern er oder sie hat recht. während der arbeit ist kein ALKOHOL erlaubt, auch wenn du als berkeeper arbeiten würdest. als was arbeitsest du ?? ich wünschte das wäre nicht passiert, jetzt sitzt du in der klämme .. Viel erfolg bei deiner nächsten arbeitsuche(ist alles lieb gemeint)
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