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Bin 23 und ausbildungssuchend, kann ich Unterhalt von meinem Vater einklagen?

Frage von BadFairytale BadFairytale

Hallo

folgende Problematik:

Meine Mutter ist Deutsche, mein Vater Amerikaner (beim Staat angestellt, kann vllt wichtig sein) Bis zu meinem 13. Lebensjahr haben wir zusammen in den USA gelebt. Dann sind wir wieder nach Deutschland gezogen. Mein Vater ist wieder nach Amerika zurückgeflogen und seitdem wohnen meine Mutter und ich hier in einer Wohnung.

Mein Vater hat seitdem kein Pfennig an Unterhalt an mich bzw. uns gezahlt. Meine Eltern sind noch verheiratet, allerdings lebt er wie vorhin erwähnt, in Amerika.

Ich bin jetzt 23 und seit über zwei Jahren ausbildungssuchend. Meine Mutter hat zwar einen Job und ich darf in der Wohnung wohnen und essen, sie hat aber durch die hohen Mietkosten, Rechnungen, und Schulden nicht viel Geld übrig was sie mir geben kann. Lediglich 80 Euro im Monat habe ich zur Verfügung.

Was ich fragen will ist: Hab ich ein Recht auf Unterhalt von meinem Vater? Kann ich den Unterhalt von meinem Vater einklagen? Oder vielleicht auch einen Vorschuss darauf bekommen vom Staat? Ich habe sehr oft versucht mit ihm zu reden, dass ich Geld brauch, aber stieß jedesmal auf taube Ohren. Wo kann ich den Unterhalt einklagen und wieviel steht mir zu? Mein Vater verdient 25 Dollar die Stunde und hat auch keine weiteren Unterhaltspflichtige Kinder.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand durch Rat weiterhelfen könnte freundliche Grüße Denise

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Antworten (9)

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Unterhaltsvorschuss bekommst du vom Staat nicht. Den gibts längstens 6 Jahre und max. bis zum 12. Lebensjahr.

    Wenn dein Vater nicht in Dtl. sondern in den USA lebt, musst du den Unterhalt für dich auch dort einklagen. Also erkundige dich am besten im Konsulat, wie die Rechtslage dort ist.

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    Antwort von Tumba Tumba

    Frag jemanden, der sich mit Familienrecht auskennt...einen Anwalt.

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    Antwort von mrbeck mrbeck

    was wäre denn mit dem vorschlag sich einen job zu suchen?

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Da Dein Vater im Ausland lebt, kann Dir wohl nur ein Anwalt mit Zulassung für die USA helfen. Wende Dich an die Anwaltskammer, die können Dir einen empfehlen.
    Grundsätzlich ist es so, dass Eltern den Kindern gegenüber bis zum 27. Geburtstag unterhaltsverpflichtet sind und dieser Unterhalt auch eingeklagt werden kann.

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    Antwort von stefvol stefvol

    wenn du bereits eine Ausbildung gemacht hast, ist da eh nix zu holen - ausserdem - biste als US-Bürger oder Deutscher geboren? Und was heißt ausbildungssuchend seit 2 Jahren? Auch wenn man keinen Ausbildungsplatz findet, kann man doch zumindest zur Überbrückung einen anderen job machen und die Zeit nutzen um Geld zu verdienen.

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    Antwort von BadFairytale BadFairytale
    1. Einen Job suche ich sowieso. Bislang aber leider erfolglos. Auf längere Zeit betrachtet wäre es jedoch besser eine Ausbildung zu machen, da ich das bislang ja nicht habe. Dieses Jahr wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass ich, da ich keine betriebliche Ausbildung finde, eine schulische Ausbildung machen werde. Da könnte ich dann auch nur in den Ferien jobben. Oder aber, ich muss sogar eine kostenpflichtige Schule besuchen. So oder so sieht's dann sehr schlecht aus mit Geld =/ Und Bafög bekomm ich nix.

    2. Ich bin kein "Er"^^

    3. Ich hab kürzlich noch bei meinem Vater angerufen, da das Geld so knapp war, dass wir nur noch 4 Euro für Essen pro Tag hatten. Ich hab ihn förmlich angebettelt, dass er mir wenigstens ein bisschen Geld gibt. Das Resultat war, dass er mir 10 Euro geschickt hat. Rüberfliegen werde ich auf keinen Fall, da mein Vater unberechenbar ist und ich da ehrlich gesagt Angst um mein Leben habe. Ich wurde als Kind oft genug sehr schlimm von ihm verprügelt sodass die Nachbarn die Polizei gerufen haben.

    4. Ich habe mich wegen Hartz 4 erkundigt, lustigerweise verdient meine Mutter da "zuviel". Natürlich würde sie genug verdienen, wären da nicht Sachen wie Miete, Versicherung, Essen, Schulden, Wasser, Heizung, Strom usw. Von den Ämtern kann ich also nichts erwarten...

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    Antwort von ralli16 ralli16

    da Du in Deutschland lebst,ist der Gerichtstand immer in Deutschland. -wenn Du klagen willst,dann müstest Du Dir einen Anwalt in Amerika suchen. -das sind dann aber enorme Kosten,da Du hier einen Anwalt nehmen müsstest,der sich mit dem Amerikanischen Gesetzen auskennt und der sich durch einen Anwalt in Amerika vertreten lässt.

    wenn Du noch bei Deiner Mutter wohnst,dann kannst Du doch Hartz beantragen.

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    Das Problem ist, dass Dein Vater in den USA ist. Grundsätzlich hast sicher Anspruch auf Unterhalt bis du 26 bist und noch in der Ausbildung! Aber es wird schwer sein sowas in Abwesenheit einzufordern, selbst wenn eine Auslandsklage erfolg hätte! Befrag dich doch beim Familiengericht und lass dir dort evtl eine Adresse eines Anwaltes für Auslandsklagen geben. Allerdings würd ich Euch raten, wenn es Euch so schlecht geht, beim Sozialamt (meist ARGE) einen Antrag auf ALG2/Harz4/Sozialhilfe zu stellen. Auch da könnt ihr euch befragen - im zweifel bei eurer Stadtverwaltung/Gemeinde nachfragen!

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Flieg hin und rede mal tacheles mit ihm.

    Du bist ja immer noch sein Kind. Ohne Ausbildung hast du in Deutschlang bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt.

    Wie das in Amerika ist, musst du beim Rechtsanwalt erfragen.

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    lol,der war gut ;) Er schreibt, dass er im Monat evtl. 80 Euro hat und wovon soll er dann ein Ticket und den biometrischen Ausweis zahlen?

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Ich weiß, dass das mit dem Flug nicht so einfach sein wird, aber vielleicht mal ein Anruf und freundlich fragen, ob der Papa nicht einen Flug für 'nen Besuch finanzieren will?

    Man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen. Flüge gibt's schon relativ günstig. Wie wär's mit ein bisschen Geld selbst verdienen?

    Wegen Ausweis. Möglicherweise doppelte Staatsbürgerschaft. Der Vater ist ja Amerikaner.

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