1

Bin 22 Jahre und bekomm meine Miete von der ARGE gezahlt, aber hab dazu eine wichtige Frage

Frage von Lilliana010288 Lilliana010288

Hallo, ich hab mal eine Frage.

Ich lebe seit März diesen Jahres in meiner eigenen Wohnung und bekomme die auch von der ARGE bezahlt, da ich mich in einer schulischen Ausbildung befinde und bis August nur 32,80 Euro Bafög erhalten habe.

Nun habe ich eine Bafögerhöhnung von 465 Euro erhalten. Ausserdem habe ich gestern eine Rückzahlung des Bafögamtes in Höhe von 1200 Euro erhalten. Das Geld steht mir allerdings zu, da ich seit August kein Geld bekommen habe und die Bearbeitung des Antrages so lang gedauert hat.

Nun meine Frage. Ich bin ja im Leistungsbezug und bekomme monatlich noch 25 Euro Hartz Vier, was aber für den Strom weg geht.

Bekomme ich nun trotzdem noch weiterhin meine Miete gezahlt? Weil wenn ich von knapp 465 Euro noch 300 Euro Miete zahlen muss, dann bleibt ja an sich nix übrig. Die Privatschule kostet monatlich auch 120 Euro.

Wisst ihr das?

Lg und danke schonmal.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 1
    Antwort von Steeler Steeler

    Du bist offenbar durch die 23. BAföG-Novelle rückwirkend ab 1.10. in eine andere, höhere Bedarfssatzgruppe gerutscht (mtl. 465 €) und hast dadurch grundsätzlich keinen HartzIV-Anspruch mehr.

    Dein KG wird nicht aufs BAföG angerechnet.

    Für das Privatschulgeld gibt's im BAföG keinen gesonderten Bedarfssatz.

    Du könntest aber mal beim Jobcenter nach einer Art ergänzenden Mietbeihilfe nach § 22 Abs. 7 SGB II fragen; von der wärest Du nicht von vornherein ausgeschlossen.

    Ob und wie das schon geleistete AlgII o.ä. rückwirkend abgerechnet wird, kann ich Dir nicht sagen; vllt kennt sich da ja jemand anders besser mit aus.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.