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Bin 2 Lehrjahr und wurde ohne Grund gekündigt. Wie kann ich vorgehen?

Frage von sbark09 sbark09

Ich bin nicht mehr in der Probezeit. Bin schon im zweiten Lehrjahr. Meine Chefin hat mich gekündigt, nachdem ich beim Kultusministerium angerufen hatte und mich über die Zahlung meiner Ausbildungsvergütung beschwert habe. Die Vergütung habe ich inzwischen drei Monate nicht mehr erhalten. Als Kündigungsgrund hat sie angegeben, dass ich Geld aus der Kasse gestohlen hätte. Ich hatte das aber nicht gemacht und sie hat auch keine Beweise, die Abrechnung am Abend stimmte.

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Antworten (14)

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    Antwort von aschaub aschaub

    Anwalt einschalten und die IHK und unbedingt weiter zur Berufsschule gehen. Die IHK ist für Deine Gesellenprüfung zuständig und überwacht auch bis zu einem gewissen Punkt die Ausbildungen.

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    IHK -- sehr guter Hinweis

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Danke ;-)

  • 3
    Antwort von Qetan Qetan

    Anwalt einschalten.

    Kommentar von sbark09 sbark09sbark09

    Das hab ich gemacht. Der Anwalt hat mich gefragt ob ich Anzeige erstatten möchte. Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll.

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn
    Natürlich Anzeige, was denn sonst.
    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Na dann lass dich doch von dem Anwalt beraten, was die beste Vorgehensweise in dem Fall ist. Dafür ist er da. Wenn er nicht weiß, wie vorgehen, wer dann?

  • 2
    Antwort von schildi schildi

    nimm dir einen Anwalt ohne den wird nichts gehen

  • 2
    Antwort von Sloddy Sloddy

    Dann schalte einen Anwalt ein. Aber eins sollte auch klar sein: Wenn du dort wieder arbeiten solltest kannst du auch der *rsch vom Dienst werden... Frag doch einfach mal an, ob du die Ausbildung nicht woanders fortführen könntest, das wär sicher angenehmer (musst aber auch beeilen)

    Kommentar von Schwob100 Schwob100Schwob100

    ich wollts schreiben aber ich habs gelassen such dir danach ne andre arbeit

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Da du schon einen Anwalt konsultiert hast, solltest du weitere Fragen mit diesem abklären.
    Warum wendest du dich an diese Plattform und nicht an deinen Anwalt ?

    Kommentar von sbark09 sbark09sbark09

    Die Anwältin konnte mir nicht wirklich helfen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Anwalt wechseln, und zu einem gehen der sich mit der Sachlage auskennt.
    Wie kommst du darauf, dass du hier wo viele angehende Hobbyjuristen sich rumtollen, du eine brauchbare Antwort bekommst, welche dir noch nichtmal ein Anwalt geben kann welcher sich zumindest "teilweise" mit den Rechten besser auskennt wie alle hier anwesenden ?

    Um dir besser helfen zu können werden die genauen Anschuldigungen benötigt etc. aber das wird dir deine Anwältin wohl schon alles erklärt haben, und Akteneinsich angefordert haben.
    Denn ein Diebstahl als Kündigungsgrund, setzt eine Anzeige bei der Polizei voraus.
    Zumal kennen wir hier nur die eine Sichtweise, nämlich deine, die andere Schilderung deiner Cheffin ist uns hier völlig unbekannt, so kann dir niemand helfen und Ratschläge geben.

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    Antwort von Dani007 Dani007

    Anwalt nehmen, wenn du nicht soviel Geld für einen Anwalt hast kannst du beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine Beratung duch einen Rechtsanwalt holen. Du brauchst dann nur 10 Euro beim Anwalt bezahlen.

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    Antwort von wildflower wildflower

    anwalt nehmen,anzeigen. geh zum arbeitsamt,die helfen dir einen betrieb zu finden wo du deine ausbildung beenden kannst.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn
    Nimm Dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt.

    Auf jeden Fall zum Arbeistamt und auch beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

    Und wegen dieser Diebstahlgeschichte die Kündigung mitnehmen und zur Polizei.

    Diese Tante kann damit Dein ganzes Leben ruinieren. Das ist Verleumdung.

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    Antwort von merci27 merci27

    geh zum Betriebsrat das kann sie nicht so einfach machen oder frag mal bei der IHK nach.

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    Antwort von Schwob100 Schwob100

    des is bitter

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    Antwort von Imera Imera

    wende dich an den Ausbildungsberater deiner Innung/bzw IHK, da hast du auch keine RA-kosten!

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    Antwort von Antica Antica

    Frag als erstes bei Deiner zuständigen Lehrkammer nach (Berufsschule gibt Auskunft). Vielleicht kannst Du die Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen. Deine Chefin kann froh sein, wenn sie einigermaßen ungeschoren davon kommt (ungerechtvertigte Kündigung, Verleumdung, Zahlungsverzögerung bzw. keine Lohnzahlung).

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    Antwort von pierrot pierrot

    Anwalt,Anzeige erstatten,denn nur weil du dich über ausständiges Gehalt beschwerst,kann deine Chefin dir nicht im Gegenzug einen Diebstahl unterstellen,da dies einer Verleumdung gleich kommt!Laß dir das nicht gefallen!Pierrot

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    Antwort von MissMaas MissMaas

    ich würde auf jedenfall anzeige erstatten (anwalt hast du ja schon) - das ist verleumdung, und würde dir auch auf deinem weiteren lebensweg nachhängen !

    mal abgesehen davon, wohl eine absolute frechheit - erst kein lehrgeld zahlen, und dann unschuldige menschen über beschuldigen - geht ja wohl gar nicht.

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