Ich bin nicht mehr in der Probezeit. Bin schon im zweiten Lehrjahr. Meine Chefin hat mich gekündigt, nachdem ich beim Kultusministerium angerufen hatte und mich über die Zahlung meiner Ausbildungsvergütung beschwert habe. Die Vergütung habe ich inzwischen drei Monate nicht mehr erhalten. Als Kündigungsgrund hat sie angegeben, dass ich Geld aus der Kasse gestohlen hätte. Ich hatte das aber nicht gemacht und sie hat auch keine Beweise, die Abrechnung am Abend stimmte.
Antworten (14)
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aschaubaschaub
Anwalt einschalten und die IHK und unbedingt weiter zur Berufsschule gehen. Die IHK ist für Deine Gesellenprüfung zuständig und überwacht auch bis zu einem gewissen Punkt die Ausbildungen.
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3Antwort von
QetanQetan
Anwalt einschalten.
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sbark09sbark09 Das hab ich gemacht. Der Anwalt hat mich gefragt ob ich Anzeige erstatten möchte. Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll.
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ReinerUnsinnReinerUnsinn Natürlich Anzeige, was denn sonst.
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bitmapbitmap Na dann lass dich doch von dem Anwalt beraten, was die beste Vorgehensweise in dem Fall ist. Dafür ist er da. Wenn er nicht weiß, wie vorgehen, wer dann?
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2Antwort von
SloddySloddy
Dann schalte einen Anwalt ein. Aber eins sollte auch klar sein: Wenn du dort wieder arbeiten solltest kannst du auch der *rsch vom Dienst werden... Frag doch einfach mal an, ob du die Ausbildung nicht woanders fortführen könntest, das wär sicher angenehmer (musst aber auch beeilen)
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Schwob100Schwob100 ich wollts schreiben aber ich habs gelassen such dir danach ne andre arbeit
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Leon97531Leon97531
Da du schon einen Anwalt konsultiert hast, solltest du weitere Fragen mit diesem abklären.
Warum wendest du dich an diese Plattform und nicht an deinen Anwalt ?Kommentar von
sbark09sbark09 Die Anwältin konnte mir nicht wirklich helfen.
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Leon97531Leon97531 Anwalt wechseln, und zu einem gehen der sich mit der Sachlage auskennt.
Wie kommst du darauf, dass du hier wo viele angehende Hobbyjuristen sich rumtollen, du eine brauchbare Antwort bekommst, welche dir noch nichtmal ein Anwalt geben kann welcher sich zumindest "teilweise" mit den Rechten besser auskennt wie alle hier anwesenden ?Um dir besser helfen zu können werden die genauen Anschuldigungen benötigt etc. aber das wird dir deine Anwältin wohl schon alles erklärt haben, und Akteneinsich angefordert haben.
Denn ein Diebstahl als Kündigungsgrund, setzt eine Anzeige bei der Polizei voraus.
Zumal kennen wir hier nur die eine Sichtweise, nämlich deine, die andere Schilderung deiner Cheffin ist uns hier völlig unbekannt, so kann dir niemand helfen und Ratschläge geben. -
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Dani007Dani007
Anwalt nehmen, wenn du nicht soviel Geld für einen Anwalt hast kannst du beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine Beratung duch einen Rechtsanwalt holen. Du brauchst dann nur 10 Euro beim Anwalt bezahlen.
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wildflowerwildflower
anwalt nehmen,anzeigen. geh zum arbeitsamt,die helfen dir einen betrieb zu finden wo du deine ausbildung beenden kannst.
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ReinerUnsinnReinerUnsinn
Nimm Dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt.
Auf jeden Fall zum Arbeistamt und auch beim Arbeitsgericht Klage einreichen.
Und wegen dieser Diebstahlgeschichte die Kündigung mitnehmen und zur Polizei.
Diese Tante kann damit Dein ganzes Leben ruinieren. Das ist Verleumdung.
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merci27merci27
geh zum Betriebsrat das kann sie nicht so einfach machen oder frag mal bei der IHK nach.
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ImeraImera
wende dich an den Ausbildungsberater deiner Innung/bzw IHK, da hast du auch keine RA-kosten!
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AnticaAntica
Frag als erstes bei Deiner zuständigen Lehrkammer nach (Berufsschule gibt Auskunft). Vielleicht kannst Du die Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen. Deine Chefin kann froh sein, wenn sie einigermaßen ungeschoren davon kommt (ungerechtvertigte Kündigung, Verleumdung, Zahlungsverzögerung bzw. keine Lohnzahlung).
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pierrotpierrot
Anwalt,Anzeige erstatten,denn nur weil du dich über ausständiges Gehalt beschwerst,kann deine Chefin dir nicht im Gegenzug einen Diebstahl unterstellen,da dies einer Verleumdung gleich kommt!Laß dir das nicht gefallen!Pierrot
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MissMaasMissMaas
ich würde auf jedenfall anzeige erstatten (anwalt hast du ja schon) - das ist verleumdung, und würde dir auch auf deinem weiteren lebensweg nachhängen !
mal abgesehen davon, wohl eine absolute frechheit - erst kein lehrgeld zahlen, und dann unschuldige menschen über beschuldigen - geht ja wohl gar nicht.
IHK -- sehr guter Hinweis
Danke ;-)