funnybunny1511 am 08.07.2008 um 14:06 Uhr
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Also: solange du noch bei den Eltern wohnst, hast du auf alle Fälle Anspruch auf ALG II (=Hartz4. Das Einkommen deiner Eltern darf dabei NICHT berücksichtigt werden, weil eine Schwangere eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist. Also wenn du kein eigenes hohes Vermögen hast, besteht der Anspruch auf alle Fälle!!!!!
Wenn du dann bei deinem Freund wohnst, wird sein Einkommen mit berücksichtigt. Je nachdem wie viel er verdient, hast du eventuell auch weiter einen Anspruch auf ALG II. Dir stehen 351€ + 59€(ab 13. Woche) zu und natürlich dein Mietkostenanteil.
Außerdem kannst du für die Schwangerschaft vom Arbeitsamt Geld für sogenannte einmalige Beihilfen kriegen. Hier ist meist Umstandskleidung, Babywäsche, Kinderwagen, Kinderbett oder so enthalten.
Zusätzlich kannst du in einer Schwangerschaftsberatungsstelle einen Antrag auf Unterstützung durch die Bundesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" stellen. Der Anspruch ist in deinem Fall auch 100% gegeben!
Nach der Geburt bekommst du das Kindergeld (154€) für dein Kind und wenn du wieder eine Ausbildung aufnimmst, auch für dich (154€).
Außerdem bekommst du nach der Geburt für 12 Monate das Elterngeld in Höhe von mindestens 300€. Je nachdem wie lange deine Probezeit ging und wieviel du da verdient hast, könnte das Elterngeld auch höher sein. Das Elterngeld bekommst du übrigens auch weiter, wenn du eine Ausbildung anfängst. Normalerweise darf man ja, wenn man das Elterngeld bekommt nicht arbeiten. Bei Ausbildungen ist da aber eine Ausnahme. Du kannst die Ausbildung machen UND das Elterngeld in voller Höhe bekommen.
300€ vom Elterngeld dürfen beim ALG II nicht angerechnet werden. Das ist dann sozusagen noch ein Puffer.
Nach der Geburt habt ihr dann bestimmt auch weiter einen Anspruch auf das ALG II. Wenn du dann mit deinem Freund zusammenwohnst, habt ihr folgenden Bedarf: 316€ + 316€ + 210€ + Miete Davon wird das Kindergeld, Einkommen deines Freundes, eventuell von dir Einkommen und die Summe vom Elterngeld, die über 300 € ist, angerechnet (wenn das Elterngeld überhaupt höher ist).
Das Elterngeld kannst du dir auch für 2 Jahre auszahlen lassen. Dann bekommst du jeden Monat die Hälfte, dafür aber doppelt so lange. Wäre vielleicht zu empfehlen! Dann hast du nämlich noch länger einen Puffer, der nicht auf das ALG II angerechnet wird!!!!
Zusätzlich zu deinen 12 Monaten Elterngeld hat dein Freund auch einen Anspruch auf 2 Monate, wenn er eigenes Einkommen hat. Das Elterngeld wird bei ihm dann aus diesem Einkommen errechnet.
In manchen Bundesländern (Sachsen, Bayern, Thüringen) gibt es nach dem Elterngeld auch noch Landeserziehungsgeld.
Wenn dein Kind später eine Krippe besucht, kannst du auch noch probieren beim Jugendamt eine Kostenunterstützung für den Krippenplatz zu bekommen und dann kannst du in Ruhe eine Ausbildung machen.
So, das ist alles, was dir zusteht :)
Ich hoffe ich hab dich jetzt nicht endgültig verwirrt. Wenn du noch fragen hast, kannst du dich gern bei mir melden.
Alles Gute für dich und das Krümel :)

Hast du eine Arbeitsstelle, wohnst du daheim, oder haste ne eigene Wohnung, bist du verheiratet und dein Mann arbeitet, oder hast du einen Freund mit dem du zusammenwohnst, oder weißt du nicht von wem du schwanger bist, oder etc.pp. Mit den wenigen Angaben weiß kein Mensch, von welchem Amt du welches Geld bekommen könntest und was dir ggf. zusteht.
funnybunny1511 am 8. Juli 2008 14:14 ich bin noch daheim gemeldet will aber zu meinem freund ziehen wo ich gerade auch bin. bekomme kein geld vom amt wegen Lehrstelle (probezeit zuende - gekündigt worden) und kein jahr voll. was steht mir zu an geld? wo muss ich hin? ps: ich bin habe noch gearbeitet und hab verhütet und bin dennoch schwanger geworden!

bis zum mutterschutz kannst du doch arbeiten
funnybunny1511 am 8. Juli 2008 14:16 bekomm aber zur zeit keine arbeit bzw bin immer noch auf der suche nur mehr als ein Nein kann ich mir nicht abholen
Wenn du innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung merkst dass du schwanger bist, ist die ungültig ... so wie du das schilderst, hättest du gar nicht gekündigt werden dürfen
funnybunny1511 am 8. Juli 2008 14:27 war in der Probezeit und nach der probezeit kann mich der chef kündigen
nur wenn du dein Kind vor Ende der Probezeit bekommst

Hast du schon mal davon gehört, daß man für sich selbst sorgen muß?
funnybunny1511 am 8. Juli 2008 14:57 ja habe ich nur brauch ich auch ein wenig unterstützung und weiß nicht wo ich wo geld bekomm was mir zusteht und so?
Also: solange du noch bei den Eltern wohnst, hast du auf alle Fälle Anspruch auf ALG II (=Hartz4. Das Einkommen deiner Eltern darf dabei NICHT berücksichtigt werden, weil eine Schwangere eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist. Also wenn du kein eigenes hohes Vermögen hast, besteht der Anspruch auf alle Fälle!!!!!
Wenn du dann bei deinem Freund wohnst, wird sein Einkommen mit berücksichtigt. Je nachdem wie viel er verdient, hast du eventuell auch weiter einen Anspruch auf ALG II. Dir stehen 351€ + 59€(ab 13. Woche) zu und natürlich dein Mietkostenanteil.
Außerdem kannst du für die Schwangerschaft vom Arbeitsamt Geld für sogenannte einmalige Beihilfen kriegen. Hier ist meist Umstandskleidung, Babywäsche, Kinderwagen, Kinderbett oder so enthalten.
Zusätzlich kannst du in einer Schwangerschaftsberatungsstelle einen Antrag auf Unterstützung durch die Bundesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" stellen. Der Anspruch ist in deinem Fall auch 100% gegeben!
Nach der Geburt bekommst du das Kindergeld (154€) für dein Kind und wenn du wieder eine Ausbildung aufnimmst, auch für dich (154€).
Außerdem bekommst du nach der Geburt für 12 Monate das Elterngeld in Höhe von mindestens 300€. Je nachdem wie lange deine Probezeit ging und wieviel du da verdient hast, könnte das Elterngeld auch höher sein. Das Elterngeld bekommst du übrigens auch weiter, wenn du eine Ausbildung anfängst. Normalerweise darf man ja, wenn man das Elterngeld bekommt nicht arbeiten. Bei Ausbildungen ist da aber eine Ausnahme. Du kannst die Ausbildung machen UND das Elterngeld in voller Höhe bekommen.
300€ vom Elterngeld dürfen beim ALG II nicht angerechnet werden. Das ist dann sozusagen noch ein Puffer.
Nach der Geburt habt ihr dann bestimmt auch weiter einen Anspruch auf das ALG II. Wenn du dann mit deinem Freund zusammenwohnst, habt ihr folgenden Bedarf: 316€ + 316€ + 210€ + Miete Davon wird das Kindergeld, Einkommen deines Freundes, eventuell von dir Einkommen und die Summe vom Elterngeld, die über 300 € ist, angerechnet (wenn das Elterngeld überhaupt höher ist).
Das Elterngeld kannst du dir auch für 2 Jahre auszahlen lassen. Dann bekommst du jeden Monat die Hälfte, dafür aber doppelt so lange. Wäre vielleicht zu empfehlen! Dann hast du nämlich noch länger einen Puffer, der nicht auf das ALG II angerechnet wird!!!!
Zusätzlich zu deinen 12 Monaten Elterngeld hat dein Freund auch einen Anspruch auf 2 Monate, wenn er eigenes Einkommen hat. Das Elterngeld wird bei ihm dann aus diesem Einkommen errechnet.
In manchen Bundesländern (Sachsen, Bayern, Thüringen) gibt es nach dem Elterngeld auch noch Landeserziehungsgeld.
Wenn dein Kind später eine Krippe besucht, kannst du auch noch probieren beim Jugendamt eine Kostenunterstützung für den Krippenplatz zu bekommen und dann kannst du in Ruhe eine Ausbildung machen.
So, das ist alles, was dir zusteht :)
Ich hoffe ich hab dich jetzt nicht endgültig verwirrt. Wenn du noch fragen hast, kannst du dich gern bei mir melden.
Alles Gute für dich und das Krümel :)
DH... diese drei sachen stehen dir als alleinerziehende zur verfügung