Hallo, ich habe meinem Führerschein mit 17 gemacht und bin heute 18 geworden, mein FÜhrerschein ist aber noch nicht angekommen habe nur das alte roserne papier.. Darf ich damit fahren oder muss ich warten bis mein Führerscheinausweis kommt??
LG

Du darfst mit der Prüfbescheinigung losdüsen
1Zur Erprobung neuer Maßnahmeansätze zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger (§ 6e des Straßenverkehrsgesetzes) beträgt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE 17 Jahre. 2§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 findet keine Anwendung. 3§ 74 Abs. 2 findet entsprechend Anwendung.
(2) 1Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). 2Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.
(3) 1Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. 2Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. 3In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen.
(4) 1Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
1.vor Antritt einer Fahrt und
2.während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,
ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln

Bitte nicht fahren. Du benötigst erst das Dokument, bevor du dich ans Steuer setzen darfst. Mach bitte keinen Mist!! Schönes WE.

nein darfst du nicht, du musst warten bis dein führerschein kommt

Erst wenn du den Richtigen Führerschein in der Hand hast.
Auch wenn ich verstehen kann, dass du unbedingt fahren möchtest - du musst leider warten!

du darfst NICHT fahren..wirst du erwischt, ist es Fahren ohne Führerschein..also ein bissel geduld und am Montag die fleppen abholen..und
herzlichen Glückwunsch
Der kommt doch mit der Post? Zumindest in Berlin ist es so! Mein Freund hat es per Post bekommen!
Und danke!
andreas48 am 28. Februar 2009 11:26 naja..mein Sohnemann musste ihn in TÜ in der Zulassung abholen
blub (falscher Kommentar)
hahaha war mir eigentlich irgendwie zu 99% sicher das ich fahren darf.. abe naja gut das ich nochmal gefragt habe bevor ich rumgedüst bin..
Kann jemand von euch diesen Gesetz verstehen? Wenn es so ist dann sollten die den Führerschein wenigstens früh genug losschicken! die schicken es warscheinlich erst am Montag los ich bekomm ihn Dienstag oder Mittwoch!
Tja wer solange gewartet hat, kann noch ein paar Tage warten^^
Danke!
hä?ich hab den Führerschein gleich nach der Prüfung vom Fahrprüfer ausgehändigt bekommen.ist das von Bundesland zu Bundesl.verschieden?
Ich hab den mit 17 gemacht (Begleitetes Fahren)! Da bekommt man ein rosernes Papier! und mit 18 wo man alleine Fahren kann, bekommt man den Ausweis.
PepsiMaster am 28. Februar 2009 14:00 Du kriegst den Führerschein nur vom Prüfer überreicht, wenn Du bereits 18 bist..
Du musst warten , bis der Führerschein kommt. Mit der rosa Fahrberechtigung darfst Du nach wie vor nur begleitet fahren.
Das bedeutet das ich losdüsen darf und dass sogar noch 3 Monate mit dem Papier ohne den Ausweis ja?
Vielen Dank!
so isses
richtig!
Wenn Du fährst, brauchst Du ein Dokument mit dem Du nachweisen kannst, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Vorübergehend geht das auch mit dem rosafarbenen Ding!
Falls der richtige Führerschein nicht bald kommt, solltest Du mal bei der Führerscheinstelle nachfragen.
Steht so in § 48 Fahrerlaubnisverordnung
@Guppy194,
genau so ist es.
Die Bescheinigung ist noch drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, man kann dann auch allein fahren.
Doch was heißt, der Führerschein ist noch nicht angekommen? Der kommt nicht automatisch von alleine, man muß schon zur Führerscheinstelle gehen und sich darum kümmern. Dort erhält man ihn dann.