gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Bin 18 und Führerschein noch nicht gekommen.. darf ich trotzdem fahren?

gefragt von Kia65 am 28.02.2009 um 11:07 Uhr

Hallo, ich habe meinem Führerschein mit 17 gemacht und bin heute 18 geworden, mein FÜhrerschein ist aber noch nicht angekommen habe nur das alte roserne papier.. Darf ich damit fahren oder muss ich warten bis mein Führerscheinausweis kommt??

LG


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Führerschein (2561)
PKW (510)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. Februar 2009 11:33
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du darfst mit der Prüfbescheinigung losdüsen

1Zur Erprobung neuer Maßnahmeansätze zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger (§ 6e des Straßenverkehrsgesetzes) beträgt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE 17 Jahre. 2§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 findet keine Anwendung. 3§ 74 Abs. 2 findet entsprechend Anwendung.
(2) 1Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). 2Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat. (3) 1Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. 2Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. 3In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen. (4) 1Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber 1.vor Antritt einer Fahrt und 2.während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln

Kommentar von Kia65 am 28. Februar 2009 11:35

Das bedeutet das ich losdüsen darf und dass sogar noch 3 Monate mit dem Papier ohne den Ausweis ja?

Vielen Dank!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 28. Februar 2009 12:17

so isses

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 28. Februar 2009 14:03

richtig!

Wenn Du fährst, brauchst Du ein Dokument mit dem Du nachweisen kannst, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Vorübergehend geht das auch mit dem rosafarbenen Ding!

Falls der richtige Führerschein nicht bald kommt, solltest Du mal bei der Führerscheinstelle nachfragen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 28. Februar 2009 11:36

Steht so in § 48 Fahrerlaubnisverordnung

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 1. März 2009 17:21

@Guppy194,
genau so ist es.
Die Bescheinigung ist noch drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, man kann dann auch allein fahren.
Doch was heißt, der Führerschein ist noch nicht angekommen? Der kommt nicht automatisch von alleine, man muß schon zur Führerscheinstelle gehen und sich darum kümmern. Dort erhält man ihn dann.


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 28. Februar 2009 11:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du mußt warten


YvonneS1
beantwortet von YvonneS1 am 28. Februar 2009 11:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du musst warten


ullagio
beantwortet von ullagio am 28. Februar 2009 11:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, Du musst den Führenschein haben


cats4life
beantwortet von cats4life am 28. Februar 2009 11:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst warten :-(


Andokai
beantwortet von Andokai am 28. Februar 2009 11:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bitte nicht fahren. Du benötigst erst das Dokument, bevor du dich ans Steuer setzen darfst. Mach bitte keinen Mist!! Schönes WE.


ehmja
beantwortet von ehmja am 28. Februar 2009 11:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein darfst du nicht, du musst warten bis dein führerschein kommt


bafti14
beantwortet von bafti14 am 28. Februar 2009 11:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst wenn du den Richtigen Führerschein in der Hand hast.


anonym
beantwortet von pwi08 am 28. Februar 2009 11:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch wenn ich verstehen kann, dass du unbedingt fahren möchtest - du musst leider warten!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Februar 2009 11:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du darfst NICHT fahren..wirst du erwischt, ist es Fahren ohne Führerschein..also ein bissel geduld und am Montag die fleppen abholen..und

herzlichen Glückwunsch

Kommentar von Kia65 am 28. Februar 2009 11:18

Der kommt doch mit der Post? Zumindest in Berlin ist es so! Mein Freund hat es per Post bekommen!

Und danke!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 28. Februar 2009 11:26

naja..mein Sohnemann musste ihn in TÜ in der Zulassung abholen

Kommentar von sonicdragolgo am 30. März 2009 13:26

blub (falscher Kommentar)


anonym
beantwortet von Kia65 am 28. Februar 2009 11:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hahaha war mir eigentlich irgendwie zu 99% sicher das ich fahren darf.. abe naja gut das ich nochmal gefragt habe bevor ich rumgedüst bin..

Kann jemand von euch diesen Gesetz verstehen? Wenn es so ist dann sollten die den Führerschein wenigstens früh genug losschicken! die schicken es warscheinlich erst am Montag los ich bekomm ihn Dienstag oder Mittwoch!

Tja wer solange gewartet hat, kann noch ein paar Tage warten^^

Danke!

Kommentar von Lilly91 am 28. Februar 2009 11:21

hä?ich hab den Führerschein gleich nach der Prüfung vom Fahrprüfer ausgehändigt bekommen.ist das von Bundesland zu Bundesl.verschieden?

Kommentar von Kia65 am 28. Februar 2009 11:25

Ich hab den mit 17 gemacht (Begleitetes Fahren)! Da bekommt man ein rosernes Papier! und mit 18 wo man alleine Fahren kann, bekommt man den Ausweis.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 28. Februar 2009 14:00

Du kriegst den Führerschein nur vom Prüfer überreicht, wenn Du bereits 18 bist..


huckymaus
beantwortet von huckymaus am 4. Juni 2009 13:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst warten , bis der Führerschein kommt. Mit der rosa Fahrberechtigung darfst Du nach wie vor nur begleitet fahren.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.