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Bin 18 und Führerschein noch nicht gekommen.. darf ich trotzdem fahren?

Frage von Kia65 Kia65

Hallo, ich habe meinem Führerschein mit 17 gemacht und bin heute 18 geworden, mein FÜhrerschein ist aber noch nicht angekommen habe nur das alte roserne papier.. Darf ich damit fahren oder muss ich warten bis mein Führerscheinausweis kommt??

LG

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Antworten (12)

  • 3
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Du darfst mit der Prüfbescheinigung losdüsen

    1Zur Erprobung neuer Maßnahmeansätze zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger (§ 6e des Straßenverkehrsgesetzes) beträgt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE 17 Jahre. 2§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 findet keine Anwendung. 3§ 74 Abs. 2 findet entsprechend Anwendung.
    (2) 1Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). 2Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat. (3) 1Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. 2Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. 3In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen. (4) 1Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber 1.vor Antritt einer Fahrt und 2.während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    Das bedeutet das ich losdüsen darf und dass sogar noch 3 Monate mit dem Papier ohne den Ausweis ja?

    Vielen Dank!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    so isses

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    richtig!

    Wenn Du fährst, brauchst Du ein Dokument mit dem Du nachweisen kannst, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Vorübergehend geht das auch mit dem rosafarbenen Ding!

    Falls der richtige Führerschein nicht bald kommt, solltest Du mal bei der Führerscheinstelle nachfragen.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    Steht so in § 48 Fahrerlaubnisverordnung

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    @Guppy194,
    genau so ist es.
    Die Bescheinigung ist noch drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, man kann dann auch allein fahren.
    Doch was heißt, der Führerschein ist noch nicht angekommen? Der kommt nicht automatisch von alleine, man muß schon zur Führerscheinstelle gehen und sich darum kümmern. Dort erhält man ihn dann.

  • 1
    Antwort von Andokai Andokai

    Bitte nicht fahren. Du benötigst erst das Dokument, bevor du dich ans Steuer setzen darfst. Mach bitte keinen Mist!! Schönes WE.

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    Antwort von cats4life cats4life

    Du musst warten :-(

  • 1
    Antwort von ullagio ullagio

    Nein, Du musst den Führenschein haben

  • 1
    Antwort von Farmgirl Farmgirl

    du musst warten

  • 1
    Antwort von teppichhai teppichhai

    Du mußt warten

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    Antwort von huckymaus huckymaus

    Du musst warten , bis der Führerschein kommt. Mit der rosa Fahrberechtigung darfst Du nach wie vor nur begleitet fahren.

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    Antwort von Kia65 Kia65

    hahaha war mir eigentlich irgendwie zu 99% sicher das ich fahren darf.. abe naja gut das ich nochmal gefragt habe bevor ich rumgedüst bin..

    Kann jemand von euch diesen Gesetz verstehen? Wenn es so ist dann sollten die den Führerschein wenigstens früh genug losschicken! die schicken es warscheinlich erst am Montag los ich bekomm ihn Dienstag oder Mittwoch!

    Tja wer solange gewartet hat, kann noch ein paar Tage warten^^

    Danke!

    Kommentar von Lilly91 Lilly91Lilly91

    hä?ich hab den Führerschein gleich nach der Prüfung vom Fahrprüfer ausgehändigt bekommen.ist das von Bundesland zu Bundesl.verschieden?

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    Ich hab den mit 17 gemacht (Begleitetes Fahren)! Da bekommt man ein rosernes Papier! und mit 18 wo man alleine Fahren kann, bekommt man den Ausweis.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Du kriegst den Führerschein nur vom Prüfer überreicht, wenn Du bereits 18 bist..

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    Antwort von andreas48 andreas48

    du darfst NICHT fahren..wirst du erwischt, ist es Fahren ohne Führerschein..also ein bissel geduld und am Montag die fleppen abholen..und

    herzlichen Glückwunsch

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    Der kommt doch mit der Post? Zumindest in Berlin ist es so! Mein Freund hat es per Post bekommen!

    Und danke!

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    naja..mein Sohnemann musste ihn in TÜ in der Zulassung abholen

    Kommentar von sonicdragolgo sonicdragolgosonicdragolgo

    blub (falscher Kommentar)

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    Antwort von pwi08 pwi08

    Auch wenn ich verstehen kann, dass du unbedingt fahren möchtest - du musst leider warten!

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    Antwort von bafti14 bafti14

    Erst wenn du den Richtigen Führerschein in der Hand hast.

  • 0
    Antwort von ehmja ehmja

    nein darfst du nicht, du musst warten bis dein führerschein kommt

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