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Bin 14 meine mutter zwingt mich zur kirche zu gehn...

Frage von Siroga Siroga

Hallo,

ich bin 14 jahre alt werde im juli 15.

und meine mutter zwingt mich zur kirche zu gehen ich

will nicht. ich hab sie letztens drauf angesprochen sie meint ist ihr egal das

ich nicht will ich gehe trotzdem, und wenn ich ihr sage ich will heute nicht

dann kommt ne antwort "ja dann gehst du heute auch nicht rauß"

naja kann man irgendwas dagegen tun ? <.<

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Antworten (21)

  • 4
    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Dein Nicht-Gottesglaube wirkt nicht überzeugend. Du sprichst nur davon, dass Du nicht in die Kirche willst!

    Es ist auch eine Glaubensgemeinschaft, aus der Du Dich ausschließen willst.  Überlege es Dir gründlich und denke nach, ob Dir der Kirchgang bisher geschadet hat oder nicht. Hat Dich die Kirche etwa zu einem Opfer gemacht, wie hier geredet wird?  Es gibt in der Kirche genug Gelegenheit, die Gedanken zu ordnen und Ruhe zu finden, das ist dort nicht immer langweilig! Zweifel, ob es einen Gott gibt, haben auch erwachsene Kirchgänger, Rat und Trost gibt dann die Gemeinschaft und die Bibel.

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    Ich bin auch Christ, aber so wie du reden nur fantatische Christen, die jeden zum Glauben zwingen wollen. Ich habe mich erst vor 2 Jahren taufen lassen, aus freien Stücken und tiefster innerster Überzeugung. Das gibt mit aber nicht das Recht über den Glauben anderer zu urteilen oder sie zu einer oder meiner Glaubensrichtung zu drängen!

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    Schön für Moritzburg, dass er sich als Erwachsener taufen ließ! Aber wenn er meint, ich wäre ein" fantatischer" Christ, der andere zum Glauben zwingt, so ist das seine Meinung, die aus meiner Sicht völlig daneben ist. Die Fragestellerin wurde getauft, was ich annehme und somit auch Christin. Vielleicht drängt nun ihre Mutter sie, in die Kirche zu gehen. Ich versuche nur zu erklären, was sie dort im Gottesdienst erfährt. Na und?

  • 3
    Antwort von Spaghettus Spaghettus

    Rede mit dem Pfarrer. Sag, dass deine Mutter dich zwingt und frage ihn, ob die Kirche wirklich auf solche Art und Weise zu ihren Gläubigen kommen will.

     

    Oder benimm dich in der Kirche so, dass sich deine Mutter für dich schämt. Die schickt dich vielleicht nur deshalb dort hin, damit sie vor den anderen Typen dort nicht schlecht da steht. So könnstest du das ändern.

    Kommentar von Martin2012 Martin2012Martin2012

    Deine Antwort ist sehr gut, aber es verlangt sehr viel Selbstbewusstsein, dieses durchzuziehen! Hat nicht ein jeder! Lg. Martn

    Kommentar von chloe95 chloe95chloe95

    den ersten teil den du vorgeschlagen hast finde ich sinnvoll und gut, jedoch letzteres kann ich überhaupt nicht nachvollziehen und habe auch kein verständnis dafür, es ist respektlos sich in irgendeiner art und weise derart in einer kirche aufzuführen. schließlich ist es gotteshaus und man sollte einen gewissen anteil respekt erweisen können

    Kommentar von Spaghettus SpaghettusSpaghettus

    Viel wichtiger ist, dass es gewisssenlos ist, jemand zu etwas zu zwingen was er nicht möchte. Das Interesse daran, diesen Zustand zu beändern, steht weit über dem sich respektvoll zu verhalten. Mal völlig abgesehen davon, dass es sogar völlig unnötig ist, etwas Respekt zu erweisen, nun weil jemand daran glaubt.

  • 2
    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Leider wissen sehr viele Eltern nicht welche absoluten Rechte Kindern zustehen und kommen immer wieder mit dem dummen Spruch das Erziehungsrecht habe ich. Oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich.

    Hier einige Daten zu Altern und Rechten:

    Beginn der Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB)

    Geschäftsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 104 Nr. 1 BGB) Deliktsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 828 BGB) Anspruch auf Pflege und Erziehung (Art. 6 GG) sowie auf persönlichen Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 BGB) 1. Altersstufe im Unterhaltsrecht (Regelbetragverordnung, Düsseldorfer Tabelle, § 1612a BGB)

    Vollendung des 2. Lebensjahres Altersgrenze beim Bezug von Erziehungsgeld (§ 242 BErzGG), bei Geburt vor dem 1. Januar 2007

    Vollendung des 3. Lebensjahres Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz (§ 24 SGB-VIII)

    Vollendung des 5. Lebensjahres Anschlusserklärung (durch den gesetzlichen Vertreter) bei Namensänderungen nötig (§§ 1617a - 1618, 1757 Vorlage:§§ , Art. 10, Art. 47 EGBGB)

    Vollendung des 6. Lebensjahres Allgemeine Schulpflicht (Beginn abhängig vom Bundesland) Beginn 2. Altersstufe im Unterhaltsrecht (§ 1612aVorlage:§§ Abs. 1 Nr. 2 BGB) Altersgrenze bei Medien (USK und FSK) Besuch von Filmveranstaltungen bis 20 Uhr (§ 11 Jugendschutzgesetz)

    Vollendung des 7. Lebensjahres Eintritt der beschränkten Geschäftsfähigkeit (§§ 106 ff. BGB) beschränkte Deliktsfähigkeit nach Bürgerlichem Recht (§ 828 Abs. 3 BGB)

    Vollendung des 8. Lebensjahres Altersgrenze beim Bezug von Erziehungsgeld bei adoptierten Kindern (§ 4 BErzGG) Erlaubnis, mit dem Fahrrad die Fahrbahn bzw. den Radweg zu benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO)

    Vollendung des 10. LebensjahresBeginn der beschränkten Deliktsfähigkeit bei fahrlässigen Verkehrsunfällen (§ 828 Abs. 2 BGB) Pflicht, mit dem Fahrrad die Fahrbahn bzw. den Radweg zu benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO)

    Vollendung des 12. Lebensjahres Bedingte Religionsmündigkeit (kein Wechsel gegen Willen des Kindes, § 5 RelKErzG) Beginn 3. Altersstufe im Unterhaltsrecht (§ 1612a Abs. 1 Nr. 3 BGB) Höchstalter beim Bezug von Unterhaltsvorschuss (§ 1 UVG) Altersgrenze bei Medien (FSK und USK) (§ 11 Jugendschutzgesetz) Mit Vollendung des 12. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (siehe § V a=45 45 Abs. 1 SGB V) maximale Geltungsdauer des Kinderreisepasses (§ 5Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Abs. 2 PassG)

    Vollendung des 13. Lebensjahres Beschäftigung von Kindern in geringem Umfang möglich (§ 2 Kinderarbeitsschutzverordnung)

    Vollendung des 14. Lebensjahres Strafmündigkeit (§ 19 StGB), jedoch Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (§ 3 JGG) kein Kind mehr im Sinne sexualstrafrechtlicher Schutzvorschriften (besonderer Schutz vor sexuellem Missbrauch §§ 176 Abs. 1, § 176a, § 184b StGB) volle Religionsmündigkeit (§ 5 RelKErzG) eigene Entscheidung über Namensänderung (§§ 1617a - 1618, 1757Vorlage:§§/Wartung/alt-URL BGB, Art. 10, Art. 47 EGBGB) Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG) Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB) Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746, § 1762 BGB) Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen § 167 Abs. 3 FamFG) Widerspruch gegen Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG) Besuch von Filmveranstaltungen bis 22 Uhr (§ 11 Jugendschutzgesetz)

    Vollendung des 15. Lebensjahres Ende des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (§ 5 JArbSchG) Handlungsfähigkeit im Sozialrecht (§ 36 SGB I) Fahrberechtigung für Mofas Mehrbedarf für Behinderte im Sozialhilferecht (§ 30 Abs. 4 SGB XII)

    Vollendung des 16. Lebensjahres Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB) Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) Einsichtsrecht ins Geburtenregister Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes Handlungsfähigkeit nach Asylverfahrensgesetz(§ 12) und Ausländerrecht (§ 80 Aufenthaltsgesetz) Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG) Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV) Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§ 4, § 5 Jugendschutzgesetz) Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz) Altersgrenze bei Medien (FSK und USK) Führerscheinerwerb Klasse A1, M, S, L, T Ende des strafrechtlichen Schutzes bei Straftaten, die die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) beinhalten Vollendung des 17. Lebensjahres Möglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes (§ 1908 BGB)

    Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

    Mach das deiner Mutter verständlich. Und handele du danach. Dann machst du alles richtig.

    Kommentar von notelook notelooknotelook

    Sehr ausführlich und korrekt. Prima Antwort.

  • 2
    Antwort von Stefek Stefek

    Ich möchte Deine Mutter nicht kritisieren, aber  bestimmt ist das nicht der richtige Weg jemand zur Religion zwingen zu wollen. (Verbote)

    Du wirst (nehme ich an) den Religionsunterricht besuchen, sprich doch mit dem Religionslehrer(Lehrerin) und lege ihm(ihr Deine Sitaution dar.

    Vielleicht kann der Lehrer mit Deiner Mutter darüber sprechen.

    Du kannst dem Lehrer Deine Gründe nennen, warum Du nicht am Gottesdienst teilnehmen möchstest oder warum Du überhaupt die christliche Religion ablehnst.

    Ein solches Gespräch kann bestimmt für Dich selbst sehr hilfreich sein.

    Versuche es wenigstens!

     

     

    Kommentar von evangelista evangelistaevangelista

    Das denke ich auch, dass das eine gute Möglichkeit wäre.

  • 2
    Antwort von Praline Praline

    Nur wenn sie mitkommt, sonst nicht!

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    Antwort von Toblono Toblono

    Du bist 14 und somit religionsmündig. Steig aus der Kirche aus!

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    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Mit 14 Jahren bist du religionsmündig und hast auch das Recht, aus der Kirche auszutreten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit

  • 1
    Antwort von jogge274 jogge274

    mit 14 musst du nicht!

     
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    Antwort von coeleste coeleste

    mit 14 musst du nicht

  • 1
    Antwort von luciferstears luciferstears

    Mach deiner Mutter klar, dass sie dich nicht zum Glauben zwingen kann und dass du auch keinen Glauben entwickeln kannst, wenn man dich krampfhaft dazu zwingt. Bei mir war das auch immer so, dass ich jeden Sonntag zur Kirche geschleift wurde und jetzt, wo ich selbst entscheiden kann, bin ich Atheistin und hab mich dem Glauben völlig abgewand.

  • 1
    Antwort von Giovanni47 Giovanni47

    Dass du "religionsmündig" bist, nützt dir in deinem Fall herzlich wenig. Natürlich könntest du aus der Kirche austreten, aber würde es dir dann besser ergehen? Deine Mutter müsste das akzeptieren, aber zufrieden mit dir wäre sie bestimmt nicht. Weitere Schwierigkeiten kämen ganz sicher auf dich zu.

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    Es dürfen dem Kind keinerlei Nachteile entstehen wenn sie sich gegen die Kirche entscheidet - weder von Seiten der Kirche, noch von Seiten der Mutter. Passiert das trotzdem darf sie ihre Mutter nach aktueller Gesetzeslage anzeigen und das Jugendamt um Hilfe bitten.

  • 1
    Antwort von Slizia Slizia

    Vielleicht solltest du Deiner Mutter mal in Ruhe erklären, dass so ein Zwang Jugendliche eher weg vom Glauben bringt, als hin. Was soll das für ein Gott sein, der befürwortet, dass seine Gläubigen mit Strafe und Knüppel zu ihm geschleppt werden?

    Wenn man glaubt, dass das nötig ist, sollte man mal überlegen, wie sicher man sich eigentlich seines eigenen Glaubens ist.

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    Man darf jetzt nicht die Kirche als ganzes verdammen. Übeltäter ist hier einzig und allein die Mutter. Und die evangelische Kirche geht damit deutlich lockerer um als die katholische.

  • 1
    Antwort von impress impress

    es besteht in deinem alter bereits religionsfreiheit - du kannst das selbst entscheiden.

    das nenntn man "religionsmündig" - sieh mal hier nach

    http://www.gutefrage.net/frage/ab-welchem-alter-ist-man-in-deutschland-religions...

    Kommentar von omikron omikronomikron

    Religionsfreiheit besteht immer und bedeutet, dass ich in Deutschland meine Religion frei ausüben darf, ohne dass mich die staatliche Gesetzgebung daran in irgendeiner Weise hindern darf.

    Der Verweis auf Religionsfreiheit hat mit der Fragestellung nichts zu tun.

    Kommentar von impress impressimpress

    natürlich hat es was damit zu tun - man darf in diesem alter frei entscheiden. kirche oder nicht, religion oder nicht - es hat sehr wohl was damit zu tun.

    Kommentar von omikron omikronomikron

    Wie ich bereits sagte, Religionsfreiheit ist 1. unabhängig vom Alter (weil Grundrecht) und bedeutet 2. dass der Staat dich nicht an der Ausübung deiner Religion hindern darf. - Hier geht es aber um die Mutter, die zudem das Erziehungs-, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr Kind ausübt....

    Kommentar von babulja babuljababulja

    ...aber nicht das seelische "Vergewaltigungsrecht"!

    Kommentar von MichaelSelm MichaelSelmMichaelSelm

    Das Erziehungs-, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben Erziehungsberechtigte entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aus zu üben. Ansonsten machen sie sich strafbar!

    Jetzt kann der nächste fragen ob es für das Kind besser ist wenn das Kind in ein Heim kommt, statt auf die Mutter zu hören.

    Das ist seitens Erziehungsberechtigter ebenfalls immer wieder eine gern wiederholte Phrase, um Kinder unter Druck zu setzen und ihnen weitere Schauermärchen entgegen ihrer Rechte zu erzählen.

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    Religionsmündig omikron! Das ist was anderes!

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    Antwort von Moritzburg Moritzburg

    Nein, das darf sie nicht. Sie macht sich damit strafbar. Sie darf dich nicht gegen deinen Willen zwingen eine religiöse Stätte bzw. eine religiöse Veranstaltung zu besuchen, wenn du dies nicht mit deinem persönlichen Stil bzw. Gewissen vereinbaren kannst.

    Der Zusatz "Dann gehst du heute auch nicht raus." ist außerdem eine Beeinträchtigung deiner persönlichen Freiheit. Rein rechtlich gesehen dürftest du zur Polizei gehen und Anzeige gegen deine Mutter erstatten. Das macht man natürlich nicht, aber rein rechtlich betrachtet wärst du im Recht. Du kannst auch zum Jugendamt gehen (auch allein!) und die Problematik vortragen. Man wird dann das Gespräch mit deiner Mutter suchen und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.

    Ich selbst habe mich erst vor 2 Jahren taufen lassen und bin lutherisch-evangelisch, aber dennoch würde ich niemals jemanden zwingen oder nerven, doch mit mir in die Kirche zu kommen. Das macht man nicht!

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    Na, Na... Strafbar mache sich die Mutter?? Mal schnell Anzeige erstatten!!! Drängen oder Zwingen sind völlig unterschiedliche Begriffe, Nerven (ein Modewort) bedeutet nur argumentatives Einwirken, das meist auf Ablehnung bei den Jugendlichen stößt (Null-Bock-Mentalität).

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    Antwort von omikron omikron

    Nein, da kann man nichts dagegen tun. Du musst mit.

    Und es tut auch nicht weh, wenn man hingeht, glaub mir!

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    So ein Quatsch. Befasse dich bitte mit den Gesetzen!

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    Antwort von Martin2012 Martin2012

    Hallo. Ohne das ich deine Mutter in Schutz nehmen will! Aber deine Mutter dürfte grosse Angst haben, was die anderen über sie denken! Wenn du nichtmehr in die Kirche gehst. Durch diese Angst sind ihr deine Gefühle und Wille egal. Ich will dir damit nicht sagen das du dich von ihrer Angst erdrücken lässt, sondern, das du dir denkst: Ok. es ist deine Angst, die kannst du dir behalten! gehst einstweilen weiter in die Kirche, nur mit einer anderen Einstellung! Nehmlich: Du kannst meinen Körper einsperren, aber meinen Geist(Gedanken) Nicht! Du kannst dich in der Kirche mit deinen Gedanken irgendwohin, wo es dir gefällt, hinversetzen! Üben, üben, üben! Irgendwann wird sie aufhören deinen Körper einzusperren! Sie ist unfähig, genauso wie ein jeder andere Mensch, deine Gedanken einzusperren! Lg. Martin

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    Antwort von Thelema Thelema

    Das Alter hat damit gar nichts zu tun. Wenn sie konfirmiert oder gefirmt ist, ist sie nach den Regeln der Kirche religionsmündig. Wenn das auf sie zutrifft, so scheint es die Mutter nicht zu interessieren. Es gibt Gegenden, in denen man schräg angeguckt wird, wenn man nicht zur Kirche geht. Ich unterstelle mal, dass das hier auch der Fall ist?

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    Antwort von luisalulu luisalulu

    du kannst aus der Kirche austreten, aber soo schlimm ist es doch auch nicht 1 Mal die Woche in die Kirche zu gehen o_O

    Kommentar von Thelema ThelemaThelema

    Wenn man nicht glaubt, schon. Warum soll sich das Opfer rechtfertigen? Diese Anpassungssprüche nerven.

    Kommentar von Siroga Siroga

    Doch nicht einmal die woche

    Mittwoch - Bibelstunde ... Freitag - Chor .... Samstag - Jungschar und Gebetsstunde ... Sonntags - 2x Gottesdienst....

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    Antwort von angy2001 angy2001

    hm? Da wirst du deine Mutter wohl kaum umstimmen können, sie sitzt einfach "am längeren Hebel" - am besten du findest dich erstmal damit ab. :-(

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    Das ist Quatsch. Nach Gesetzeslage dürfte sie Ihre Mutter sogar wg. Nötigung anzeigen bzw. dem Jugendamt gegenüber eine Nötigung bzw. sogar eine Körperverletzung anzeigen (auch wenn sie nicht körperlich, so doch aber evtl. seelisch verletzt wurde).

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    Antwort von Moonie1970 Moonie1970

    Es kommt ein bisschen auf die Kirche drauf an. Vielleicht wäre ein Gespräch zu dritt mit dem Pastor (was auch immer) gut, um die Situation zu klären. 

    Er kann ihr vielleicht klar machen, dass ihr Weg der sicherste ist, einen Atheisten herauszubilden. Das ist aber wahrscheinlich nicht das, was sie möchte. 

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    Antwort von Katzenkopf Katzenkopf

    Ich seh da kein Problem, wieso willst du denn nicht mehr?

    Kommentar von impress impressimpress

    in dem alter ist man religionsmündig und muss auch keine auskunft über das "wieso"---"warum" geben.

    Kommentar von Moritzburg MoritzburgMoritzburg

    Genau. Einige hier haben echt keine Ahnung von den aktuellen Gesetzen und reden einfach irgendwas daher.

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