Billigreparatur nach einem Autounfall und trotzdem volles Geld von der Versicherung?
Ist es statthaft, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit erheblichem Blechschaden nur die notwendigsten Reparaturen durchführen zu lassen und trotzdem darauf zu bestehen, dass die Versicherung der Unfallverursachers den vollen Schaden bezahlt?
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absolut rechtens. du musst so vorgehen: bestehe auf einem eigenen gutachter (z.b. von der dekra), lass dir nicht den gutachter der versicherung des unfallgegners aufs auge drücken und auch nicht die nummer mit dem kostenvoranschlag. die versicherung muss die kosten für den gutachter übernehmen sowie den errechneten schaden zahlen, allerdings ohne märchensteuer. was du dann mit dem geld machst, ist deine sache.
ersetzt wird der wertverlust an deinem fahrzeug.
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Natürlich ist das statthaft! Der entstandene Schaden muss bezahlt werden, das ist doch logisch! Ob Du das hinterher im Fachbetrieb reparieren lässt oder selber richtest,oder ob Du verbeult rumfahren willst oder das verbeulte Auto verkaufen oder wegwerfen willst,geht nur Dich was an, sonst niemand !
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Hier findest du die Antwort auf deine Frage- http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/auto/ratgeber/urteile/versicherungen/sachverstaendige_gutachten/340410
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Natürlich muss die Versicherung bei Privatpersonen auch die Mehrwertsteuer bezahlen, Die Versicherungen probieren aber immer wieder den Trick, das nicht zu tun.
Nein, die Mehrwertsteuer erhält man grundsätzlich nicht, wenn man die Kosten der Reparatur nicht durch eine Reparaturrechnung nachweisen kann. Die Werkstatt würde die Mehrwertsteuer auch nur ans Finanzamt weiterreichen. Wenn Du die Reparatur selbst erledigst, hättest Du einen finanziellen Vorteil, da Du MwSt. nicht ans Finanzamt abführen musst.
Genauso ist es. Hatten vor 2 Jahren auch einen Unfall u. wussten noch nicht, ob wir das Auto reparieren lassen (war nicht viel dran u. das Auto eh alt).Die gegnerische Versicherung hat uns dann wohl 20 % weniger überwiesen (neben der MWST wurden auch die Kosten für die Beschaffung der ERsatzteile abgezogen),allerdings mit dem Hinweis, wenn wir unser Auto doch noch reparieren liessen, würden wir dieses Geld im Nachhinein auch noch bekommen.
Das ist richtig. Wenn Du allerdings Ersatzteile einkaufst darfst Du die Rechnung bei der Versicherung einreichen und bekommst diese MWSt. auch noch erstattet.