gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Billigreparatur nach einem Autounfall und trotzdem volles Geld von der Versicherung?

gefragt von aroundtheworld am 11.10.2007 um 21:06 Uhr

Ist es statthaft, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit erheblichem Blechschaden nur die notwendigsten Reparaturen durchführen zu lassen und trotzdem darauf zu bestehen, dass die Versicherung der Unfallverursachers den vollen Schaden bezahlt?


Reply


Yu Ly
beantwortet von Yu Ly am 11. Oktober 2007 21:13
6x
Thumb_up

absolut rechtens. du musst so vorgehen: bestehe auf einem eigenen gutachter (z.b. von der dekra), lass dir nicht den gutachter der versicherung des unfallgegners aufs auge drücken und auch nicht die nummer mit dem kostenvoranschlag. die versicherung muss die kosten für den gutachter übernehmen sowie den errechneten schaden zahlen, allerdings ohne märchensteuer. was du dann mit dem geld machst, ist deine sache.

ersetzt wird der wertverlust an deinem fahrzeug.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 11. Oktober 2007 21:33

Natürlich muss die Versicherung bei Privatpersonen auch die Mehrwertsteuer bezahlen, Die Versicherungen probieren aber immer wieder den Trick, das nicht zu tun.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 11. Oktober 2007 21:40

Nein, die Mehrwertsteuer erhält man grundsätzlich nicht, wenn man die Kosten der Reparatur nicht durch eine Reparaturrechnung nachweisen kann. Die Werkstatt würde die Mehrwertsteuer auch nur ans Finanzamt weiterreichen. Wenn Du die Reparatur selbst erledigst, hättest Du einen finanziellen Vorteil, da Du MwSt. nicht ans Finanzamt abführen musst.

Kommentar von kiramarie am 11. Oktober 2007 22:46

Genauso ist es. Hatten vor 2 Jahren auch einen Unfall u. wussten noch nicht, ob wir das Auto reparieren lassen (war nicht viel dran u. das Auto eh alt).Die gegnerische Versicherung hat uns dann wohl 20 % weniger überwiesen (neben der MWST wurden auch die Kosten für die Beschaffung der ERsatzteile abgezogen),allerdings mit dem Hinweis, wenn wir unser Auto doch noch reparieren liessen, würden wir dieses Geld im Nachhinein auch noch bekommen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 13. Oktober 2007 13:45

Das ist richtig. Wenn Du allerdings Ersatzteile einkaufst darfst Du die Rechnung bei der Versicherung einreichen und bekommst diese MWSt. auch noch erstattet.


vincent
beantwortet von vincent am 11. Oktober 2007 21:15
4x
Thumb_up

fender
beantwortet von fender am 11. Oktober 2007 21:28
4x
Thumb_up

Natürlich ist das statthaft! Der entstandene Schaden muss bezahlt werden, das ist doch logisch! Ob Du das hinterher im Fachbetrieb reparieren lässt oder selber richtest,oder ob Du verbeult rumfahren willst oder das verbeulte Auto verkaufen oder wegwerfen willst,geht nur Dich was an, sonst niemand !


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Volles Geld der Versicherung erst nach 6 Monaten! Zurecht?

    Autounfall, Abrechnung über Versicherung, Hochstufung

    Autounfall - Versicherung



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.