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Billigflugangebote: Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gebühren/Steuern wenn Reise nicht angetreten?

Frage von aaron aaron

Hallo, ich habe gehört, dass man bei Billigfliegern Anspruch auf gezahlte Gebühren und Steuern hat, die bereits entrichtet wurden, wenn man die Reise nicht antritt. Stimmt das? Erstatten die das ohne Zicken zurück?

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Antworten (2)

  • 2
    Antwort von smukke smukke

    Das kommt immer ganz auf die Billigfluglinie an... am Besten vor'm Buchen, einfach nachfragen. Via E-mail z.B. ist schnell und du hast es Schwarz auf Weiss.

    Die meisten Zahlen die Gebuehren zum Beispiel nicht zurueck, um die Kosten fuer den Auftrag und gegebenfalls die Stornierung zu decken.

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    meist sind die Stornokosten höher als der gesamte Flug. Dann lohnt sich eine Erstattung eh nicht

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