Hallo, ich habe gehört, dass man bei Billigfliegern Anspruch auf gezahlte Gebühren und Steuern hat, die bereits entrichtet wurden, wenn man die Reise nicht antritt. Stimmt das? Erstatten die das ohne Zicken zurück?
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Billigflugangebote: Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gebühren/Steuern wenn Reise nicht angetreten?
Frage von
aaron
Antworten (2)
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2Antwort von
smukke Das kommt immer ganz auf die Billigfluglinie an... am Besten vor'm Buchen, einfach nachfragen. Via E-mail z.B. ist schnell und du hast es Schwarz auf Weiss.
Die meisten Zahlen die Gebuehren zum Beispiel nicht zurueck, um die Kosten fuer den Auftrag und gegebenfalls die Stornierung zu decken.
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1Antwort von
MismidMismid
meist sind die Stornokosten höher als der gesamte Flug. Dann lohnt sich eine Erstattung eh nicht
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