Habe vor ca. 9 Monaten von meinem örltichen Gasanbieter auf** 123energie** gewechselt, da ich hier über 20% sparen konnte. Nach nicht mal 9 Monaten haben die Pfalzwerke, die hinter 123energie als Lieferant stehen, die Gaspreise so drastisch erhöht, dass wieder das Niveau meines örtlichen Anbeiters erreicht ist. Laut AGB können Sie die Preise auch jederzeit anpassen, obwohl ich im eigentlichen Nutzungsvertrag einen Vertrag über 1 Jahr zu den günstigen Konditionen abgeschlossen habe.Ich fühle mich über den Tisch gezogen, da es vertraglich zunächst so aussieht, als hätte ich einen Jahresvertrag zu den günstigen Konditionen abgeschlossen, in Wirklichkeit erhöht die 123energie vor der teuren Winterheizperiode über die AGB-Klausel schnell wieder die Preise auf das hohe Niveau. Ich überlege, ob ich gegen 123energie rechtlich vorgehe, um die AGBs über das AGBG-Gesetz (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) anzufechten (Unklarkeitsregel, überraschende Klausel). Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das ein Richter, der den Verbraucherschutz im Auge hat, auch so sieht.
Hat das schon einmal einer von Ihnen diesen Rechtsstreit mit Erfolg durchgeführt?
Viele Grüße und vielen Dank
Billig-Gasanbieter hat nach 9 Monaten die Preise auf Normalniveau erhöht
Antworten (2)
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Delta120Delta120
Lese Dir Deinen Vertrag mal genau durch. Anscheinend, hast Du einen Vertrag mit schwieriger Anpassungsklausel genommen (s. u.). Das macht man einmal und nie wieder. Immer Festpreis: So habe ich den Vertrag Text aus 123energie kopiert, der vermutlich für Dich gilt: Preisdifferenz Die Grundlage zur Ermittlung der Preisdifferenz sind die Allgemeinen Preise des regionalen Grundversorgers für Haushaltskunden gemäß § 36 Abs. 1 EnWG. Es gelten die Bedingungen der StromGVV. Diese Versorger bieten eventuell auch andere Tarife an, die gegebenenfalls günstiger sein können.¹
Da ist man einfach Dumme Kuh. Sofort zum Fax und Vertrag kündigen, bevor der sich auch noch verlängert.
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ChristiangtChristiangt
Stand in deinem Vertrag klipp und klar:" Wir garantieren im 1 Jahr , dies und das wird das Gas kosten? Ab dem 2 Jahr behalten wir uns Preissteigerungen vor" Dann hast du Pech gehabt, wenn es aber so dort stand wie du beschrieben hast würd ich mich mal an die Verbraucherzentrale wenden.
Es wird im Hauptvertrag ganz klar der Eindruck erweckt, das die dort genannten Konditionen für mind. 1 Jahr gelten. Aber über die AGBs, Preisanpssungsklausel, kann das rein rechtlich wohl erst einmal wieder ausgehebelt werden.