Wann ist eine Hausbesetzung n i c h t strafbar. Wir wollen an der Universität im Rahmen des Bildungsstreiks in dieser Form protestieren?

Das kann als Hausfriedensbruch gewertet werden.
Eine Hausbesetzung ist nur dann nicht strafbar, wenn es Dein eigenes Haus ist.

Der Bildungsstreik ist an sich kein Streik, weil er nicht tarifrechtlich regelbare Ziele gem. Art. 9 III GG betrifft. Das ganze ist als Versammlung zu werten und richtet sich nach den Landesversammlungsgesetzen der Länder (in Bayern z.B. das seit 1.10. 2008 in Kraft getretene Versammlungsgesetz) bzw. anhand Art. 8 GG.
Du solltest die Versammlung anmelden, da du innerhalb der Uni jedoch die Studenten stören wirst würde ich wie überall gängig die Demonstration vor der Uni abhalten.
Hausfriedensbruch ist schwierig, da die Uni ein für jedermann zugüngliches Gebäude ist. Höchstens wenn du ein Hausverbot erhältst und dennoch weiter in der Uni demonstrierst ist meines erachtens darüber nachzudenken.

Besprech die möglichen rechtlichen Folgen mit deinen Kommilitonen. Das sollte später niemand alleine durchstehen müssen. Normalerweise wird so etwas eh vorher (mit anwaltlichen Rat) besprochen. Auf jeden Fall sich wegen etwaiger Konsequenzen nicht einschüchtern lassen. Meine Solidarität hast du schon mal...
Vielleicht wäre es besser, VOR der Uni zu streiken?
Lorry am 7. Juni 2009 16:59 Du würdest bestimmt auch noch eine Bahnsteigkarte kaufen, bevor du einen Bahnhof besetzt.
Ne, aber ich geh dieses Risiko nicht ein
Das ist fraglich. Grundsätzlich hat jeder Bürger freien Zutritt zur Uni. Solange also niemand der die Befugnis dazu hat, ein Hasverbot erteilt liegt wohl auch kein Hausfriedensbruch vor. Wobei es natürlich in der Praxis sehr schnell dazu kommen wird dass ihr des Hauses verwiesen werdet ;>