Hallo
Ich mache zur Zeit eine Qualfikation nach § 87b. ( 8 Wochen ) Darum habe Ich mich bemüht. Nun habe Ich weitaus höhere Benzinkosten ,als das Jobcenter erstattet. 12,80 € wöchentlich ,davon werden 2,60 € erstattet.( 0,20 € pro Kilometer) Macht ein Minus von 10.20 € wöchentlich. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wären hier wiederum noch teuerer als meine tatsächlichen Benzinkosten,( Monatskarte liegt derzeit bei 65,00€ ) diese würden aber anstandslos übernommen werden.
Bei Harz4bezug sind 10 Euro die Woche,sprich 40,00 € im Monat eine Menge Geld. Weis jemand ob die Möglichkeit besteht diese Kosten an anderer Stelle geltend zu machen ?
Die Dame vom Jobcenter meinte auch bei der Gemeinde dürfte Ich mir da wenig Hoffnung machen.
lg
Der Bildungsträger liegt etwas weiter abseitz . Ich wohne in einer ländlichen Gegend,da klappt das mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht so gut. Für schlappe 13 km müsste Ich eine ganze Stunde eher los und mindestens zweimal umsteigen. Ich würde nicht pünktlich dort sein.
Ergibt auch nicht wirklich einen Sinn,da meine Benzinkosten zudem geringer sind als die Fahrkarte.
Öffentliche Verkehrsmittel werden höher bezuschußt als ein Privatwagen. Du kannst dann nur die übliche Kilometertaxe veranschlagen.
Ja die Dame vom Jobcenter musste mir beipflichten ,das die angesetzte Pauschale ja total veraltet ist,bei den heutigen Benzinpreisen. Eine Änderung würde lange dauern,bis Sie durchgesetzt ist. Schon ein Witz die ständig steigenden Preise der öfftl.Verkehrsmittel werden so akzeptiert.