Hallo zusammen, ich habe letzte Woche einen Studienkredit über das Bundesverwaltungsamt und eine Abschlagszahlung von 3.600 EUR beantragt. Ich erfülle alle Voraussetzungen für die grds. Bewilligung des Kredites, frage mich aber, ob ich Chance auf den Abschlag habe.
Es heißt dort zu dem Thema: "auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen" Bei mir ist's nun nicht so, als müsste ich teure Materialien für mein Studium anschaffen. Es ist so, dass meine Frau mit Zwillingen schwanger ist, viele Anschaffungen anstehen, die wir nur tätigen könnten, wenn ich einem Nebenjob nachgehe. Nun bin ich mittem im Examen für Jura und kanns mir einfach nicht erlauben, zu jobben. Dann würde es zeitlich einfach überhaupt nicht mehr passen. - Würde ich jobben, würde mein Abschluss noch sehr viel länger dauern. Gleichzeitg habe ich in den vergangenen Semestern immer wieder in einer Rechtsanwaltskanzlei gejobbt und meine Chefin bietet mir eine Festanstellung an, wenn ich mein Examen innerhalb von 18 Monate ableiste. Das würde sie auch dem Bundesverwaltungsamt ggü. bestätigen. - Müsste ich nun jobben, könnte ich nicht innerhalb von 18 Monaten das Examen schaffen und mir würde der sichere Job durch die Finger gleiten.
Meint ihr, ich habe mit dieser Argumentation eine Chance auf den Abschlag? Hat selbst schon jemand Erfahrungen damit gemacht?
Daniel
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