Wie bekomme ich heraus,ob ein Massnahmenträger zertifiziert ist und kann ich nach einer Anmeldung bei einem Massnahmenträger zurücktreten, wenn ich zwar einen Bildungsgutschein bekommen habe, aber der Massnahmenträger ist dann doch nicht zertifiziert? Das Arbeitsamt würde zwar die Fortbildung zahlen, weiss aber selber nicht, ob dieser Kurs auch so anerkannt ist?
Bildungsgutschein für Weiterbildung bekommen
Antworten (3)
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SGDSGD
Hallo Germkloss,
erkundige Dich bitte direkt beim Maßnahmeträger, welche Lehrgänge AZWV-zertifiziert sind und über einen Bildungsgutschein gefördert werden können. Dort erfährst Du auch die entsprechende Maßnahmenummer. Einen Bildungsgutschein kannst Du grundsätzlich nur für einen zertifizierten Lehrgang einreichen.
Schöne Grüße
Evelyn Tarabekos vom SGD-Kundenservice
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NitramTaurusNitramTaurus
Hi Germkloss,
die Bundesagentur für Arbeit SELBST zertifiziert geeignete Fremdmassnahmen und Massnahmeträger.
Gib bei Google mal 'Bundesagentur für Arbeit zertifizierte' ein und siehe dir die Liste an.
Somit kann es also gar nicht sein, dass ein Arbeitsamt nicht 'weiß', ob ein Massnahmeträger oder Kurs zertifiziert ist oder nicht.
Vielmehr wird der entsprechende Sachbearbeiter es nicht wissen (wollen) oder keine Lust haben, sich schlau zu machen.
Falls du diesen Verdacht haben solltest, wende dich direkt an die BAA-Zentrale in Nürnberg. Denn 1) bekommt dann dein Sachbearbeiter eine besondere, auf ihn zugeschnittene Massnahme, die er sich sicherlich nicht wünscht und 2) bekommst du die entsprechende von dir gewünschte Auskunft.
Gutes Gelingen von meiner Seite.
glg NT
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alex82334alex82334
Also meiner Meinung nach, wenn du dich vorher nicht für das Programm dieser Bildungsguntscheine verpflichtet hast, musst du laut Gesetz auch keine Träger aufnehmen. Jdoch hast du einem dieser Personen zugesagt und möchtest jetzt im Nachhinein absagen könnte das , fals es dazu kommt, "gerichtlich" koplieziert werden. Aber in deinem Falle, dass es sogar die Agentur-für-Arbeit wissenlos ist, und somit dieser Fall meiner Meinung nach "schwebend wirksamt" ist deine Annahme des Angebotes zurück zu ziehen.
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