Bis dato kam ein Junge privat zu mir wegen Nachhilfe. Jetzt will seine Familie den Nachhilfeunterricht über das o.g. Bildungs- und Teilhabepaket laufen lassen. Ich muss deswegen nun ein Blatt ausfüllen, wie teuer der Nachhilfeunterricht sein darf:
Gibt es da Richtwerte, Sätze die übernommen werden? z.B. einen konkreten Preis für 60 Min. Einzelunterricht durch einen Uni-Absolventen?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Aber wahrscheinlich haben die wieder ein Gesetz rausgebracht und keiner weiß, wie es konkret ausgestaltet wird. Na ja, ich kann ja mal bei Ursula von der Leyen anrufen, wir wollen nämlich bald anfangen zu lernen!
Völlig richtig.. ein Unding, was da teilweise abläuft. -
Gerade gelesen, Kreis Wesel, http://www.kreis-wesel.de/C125748F002F3767/html/CAC5784971B138A0C1257869002FFC36?opendocument#Lernf%C3%B6rderung
Aus dem Download "Zusatzfragebogen Lernförderung": "Ich bin damit einverstanden, dass die Schule dem Jobcenter das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt und willige insoweit darin ein, dass die Schule dem Jobcenter auf Verlangen die entsprechenden personenbezogenen Daten (Zeugnisse, Klassenarbeiten, sonstige Leistungsnachweise) zur Verfügung stellt."
Dass das Vorliegen der Voraussetzungen (Förderbedarf) von der Schule bzw. vom Lehrer bestätigt werden muss, ist ja so vorgesehen. Aber dass der Leistungssachbearbeiter über die Bestätigung der Schule hinaus auch noch Zeugnisse und Klassenarbeiten anfordern und einsehen können soll, ist ein Unding. Hoffentlich wird von den Betroffenen zumindest der Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet. -
Marcel, wenn ich es richtig verstanden habe, willst du als privater Nachhilfelehrer einem ALG2- betroffenen Schüler Nachhilfe geben ? Nur für alle Fälle: Hier im Umkreis wird den Antragsstellern direkt bei der Abgabe der Unterlagen mitgeteilt, dass das Jobcenter keine Schwarzarbeit unterstützt und entsprechend mit dem Finanzamt "in Kontakt steht" - um sicherzugehen, dass private Nachhilfelehrer ihre Einnahmen auch bei der Steuer angeben. Ist hier für einige Familien bereits ein Problem, da ihre Kinder (teils schon seit längerer Zeit) von älteren Schülern Nachhilfe bekommen, die sich so ihr eigenes Taschengeld aufbessern.
Larah10: Kannst Du was zu den Preisen sagen, die übernommen werden?
Wie oben ausgeführt: es existieren keine festen Obergrenzen. Das Gesetz (§ 28 Abs. 4 und 5 SGB II) sagt:
Du wirst also sowohl die Erforderlichkeit der Förderung, als auch das Fehlen (zumutbarer) schulischer Alternativen als auch die Angemessenheit, Unvermeidbarkeit der Kosten nachweisen müssen.
Das heißt: selbst wenn belegst, dass dein Kind Förderung braucht und diese nur zu Hause bzw. über den von dir gewählten Weg bekommen kann, wird der Leistungsträger oftmals die Höhe der Kosten in Frage stellen.
In Hamburg bspw. ist das Procedere so, dass ohne eine Beratung in und mit der Schule gar nichts läuft und die Schulen verpflichtet worden sind, Angebote für die Lernförderung zu machen. Können die Schulen das nicht selbst stemmen, soll in der Regel auf gewerbliche Anbieter verwiesen werden. Das heißt, private Nachhilfe wird man in Hamburg nur unter äußersten Schwierigkeiten durchsetzen können (siehe: steiniger Weg).
So isses. - Jeder Träger nach seiner steinigen Fasson. http://taz.de/1/nord/artikel/1/kiel-sackt-scheine-ein/