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Bildung eines Vorstandsteams?

Frage von MamiK MamiK

Unser eingetragener Verein (Chor etc.) würde gerne ein Vorstandsteam bilden, ohne dass es einen ersten Vorstandsvorsitzenden, Vertreter usw. geben muss. Ist das nach entsprechender Satzungsänderung möglich? Wer kann mir da weiterhelfen? Die Zeit drängt, da sich kein neuer erster Vorsitzender findet, droht die Auflösung des 140 Jahre alten Vereins!

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Antworten (4)

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    Antwort von Asmodaios Asmodaios

    Ohne Vorstand, kein Verein. Ihr seit nicht mehr Geschäftsfähig. Die Bildung eines Vorstandes und/oder eines Geschäftsführenden Vorstandes ist unumgänglich. Einer wird doch wohl in den sauren Apfel beissen. Zumal das Vorstandsamt ja durch Entlastungen und Arbeitsteilung auf ein internes Team umgeschlagen werden kann.

    Wir haben auch den 1en, den 2en Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer, Presseverantwortlicher, etc. im "Vorstand".

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    Antwort von JotEs JotEs

    Grundsätzlich haben alle Personen, die den Vereinsvorstand bilden, die gleichen Rechte und Pflichten. Allein aus einer Amtsbezeichnung können weder besondere Aufgaben noch irgendwelche besonderen Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. Weder muss ein "Kassenwart" die Kasse warten, noch muss ein "Schriftführer" die Schriften führen. Sollen bestimmte Vorstandsmitglieder besondere Aufgaben, Rechte oder Pflichten haben, dann muss dies aus der Satzung ausdrücklich hervorgehen. Ist das nicht der Fall, dann sind alle Vorstandsmitglieder gleich.

    Amtsbezeichnungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die nahezu überall zu findenden Bezeichnungen "1. Vorsitzender", "2.Vorsitzender", "Kassenwart" und "Schriftführer" haben sich im Laufe der Zeit so eingebürgert, beruhen aber nicht auf gesetzlichen Vorgaben. Statt dessen kann man sich selber irgendwelche Amtsbezeichnungen ausdenken oder sogar ganz auf sie verzichten.

    Gerade durch den Verzicht auf Amtsbezeichnungen in der Satzung macht man besonders schön deutlich, dass alle Vorstandsmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten haben, so wie es grundsätzlich auch gesetzlich vorgesehen ist.

    Schreibt also in Eure Satzung:

    "Der Vorstand besteht aus x Personen."

    wobei x durch eine zu eurem Verein passende Zahl zu ersetzen ist. Mehr ist nicht erforderlich, das gilt insbesondere auch für irgendwelche Amtsbezeichnungen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Ergänzung 1:

    "Grundsätzlich" bedeutet in meinen Beiträgen zum Vereinsrecht immer: "Sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt."

    Ergänzung 2:

    Ebenso ist ein "Stellvertretender Vorsitzender" ohne eine entsprechende ausdrückliche Satzungsvorschrift nicht automatisch der Stellvertreter des Vorsitzenden. Namen sind Schall und Rauch, sagt man, und das gilt insbesondere auch für die Bezeichungen von Versinvorstandsämtern.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Nach Vereinsrecht MUSS es einen 1. Vorsitzenden geben.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das ist falsch.

    Das "Vereinsrecht", genauer: § 26 Abs. 1 Satz 1 BGB schreibt lediglich vor:

    "Der Verein muss einen Vorstand haben."

    Dabei bezeichnet der Begriff "Vorstand" ein Vereinsorgan, keine Personen.

    Das Vereinsorgan "Vorstand" kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Irgendwelche Amtsbezeichnungen wie z.B. "1.Vorsitzender" sind hingegen nicht vorgeschrieben. Genau so gut könnte man die Vorstandsämter mit "Häuptling", "Medizinmann" und "Oberkrieger" bezeichnen oder sogar ganz auf Amtsbezeichnungen verzichten.

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    Antwort von Mike247 Mike247

    Ich denke, daß es formell einen ersten Vorstand oder Sprecher geben muß, der auch für die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen gerade stehen muß. Was Ihr in der Praxis untereinander macht ist sicher Euere Sache. Versucht doch ein rollierendes System, bzw mit zeitlicher Rotation.

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