Ich habe eine Frage zu Bild-/und Urheberrechten Vor einiger Zeit habe ich eine Selbsthilfegruppe gegründet und zu diesem Zweck einen recht ansprechenden Flyer erstellt. Das Bild, besser gesagt das Gemälde habe ich im Internet gefunden. Ich habe die Künstlerin per E-Mail angeschrieben und gefragt, ob sie einverstanden ist, dass wir ihr Gemälde für unseren SHG-Flyer nutzen. Daraufhin hat sie mir per E-Mail zwei Bildateien geschickt und ihr schriftliches Einverständnis, allerdings nur per E-Mail, ohne Unterschrift. Erste Frage: reicht das aus? Unsere SHG ist an eine Kontaktstelle für SHGs angeschlossen, die den Flyer jetzt offenbar weiter und umfangreicher verteilen möchten. Da wir beschlossen haben, im ersten Gründungsjahr anonym zu bleiben, erscheint auf dem Flyer als Ansprechadresse nur die SHG-Kontaktstelle. Das scheint aber jetzt zum Problem zu werden, da ich als Leiterin für die entstehenden Kosten eine Nachweispflicht habe, d.h. auch für alle anfallenden Kosten für Flyer-Kopien etc. Ich habe die Kontaktstelle aufgefordert, mir die seit Gründung bereits angefallenden Kosten für Kopien transparent zu machen. Das ist nicht geschehen. Keine Stellungnahme. Statt dessen, wurde ich mehrfach aufgefordert, der Kontaktstelle die Einverständniserklärung der Künstlerin für die Bildrechte vorzulegen.
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Bildrechte/Selbsthilfegruppen
Frage von
klingsor40
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0Antwort von
NachtflugNachtflug
Wenn die Künstlerin nicht reagiert, und (wenn möglich, beglaubigt) den Veröffentlichungen zustimmt, würde ich alle weitere Veröffentlichungen aus Selbstschutz sofort stoppen. (Am besten gestern) Da kann man so richtig in Teufels Küche geraten.
Diese Frage
Ich habe die Kontaktstelle bereits per Fax aufgefordert, dass sie keine weiteren Veröffentlichungen des Flyers machen sollen, solange die rechtliche Situation mit der Künstlerin ungeklärt ist. Reicht das zu meiner Absicherung aus, oder lieber Anwalt konsultieren?