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Bilderveröffentlichung durch einen Bauträger nach Hausverkauf ?!

Frage von celikev celikev

Hallo,

weiss jemand wie es rechtlich aussieht, darf ein Bauträger nach dem Verkauf einer DHH vom fertiggestellten Gebäude nach Bezug der Eigentümer Fotos erstellen, und diese im Internet als Werbung für weitere geplante Hausbauten verwenden ??

Unser Bauträger benutzt die Aussenbilder unseres Hauses als Werbung für weitere geplante Baustellen ! Ist das rechtlich in Ordnung oder können wir die Veröffentlichung unserer Hausbilder im Internet stoppen !

Bitte um ernste Antworten !!

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Antworten (6)

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    Antwort von renobuechel renobuechel

    Hallo celikev,

    als Bauträger kann ich Ihnen sagen, dass dieses rechtens ist, insofern keine Personen auf den Bildern zu erkennen sind oder sich daraus andere rechtlich riskante Sachverhalte daraus ableiten lassen.

    MfG RB

    Kommentar von celikev celikev

    Ich habe mich bisher noch nicht an offiezielle Rechtsberater gewendet, da ich erstmal erfahrungswerte anderer Personen hören wollte.

    Ich hoffe nur, dass sie als Bauträger ein anderes Verhältnis zu Ihren Kunden pflegen wie unserer !

    Kommentar von renobuechel renobuechelrenobuechel

    Wir regeln dieses tatsächlich schon im Vorfeld. Jedoch mit meiner Antwort bin ich mir mehr als nur sicher, da uns diese Rechtsfragen schon vor vielen Jahren beschäftigt haben.

    Ich nehme an, das es sich bei Ihrem Bauträger um ein relativ junges und unerfahrenes Unternehmen handelt.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    seid Ihr drauf, meine auf den fotos, ist Eure adresse zu erkennen ?

    Kommentar von celikev celikev

    Nein, wir sind auf den Bildern nicht zu erkennen, und die Adresse wird erkenntlich durch den Ort und die Strasse der Werbung in der nochmal ein DHH erstellt werden soll.

    Aber es haben uns eben schon Leute aus dem Dorf angesprochen, ob wir unser Haus schon wieder verkaufen, da in der Werbung auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass es sich nur um ein "Musterbild" handelt !!

    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari

    ich wäre dann neutral..

    mach dir keine zusätzliche arbeit

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    Antwort von olgober olgober

    Ich sage eindeutig: Diser Bauträger darf es nicht!! Denn er hat keinen Bezug mehr zu diesem fremden Eigentum, maximal die Gewährleistung! Man kann auch in der Werbung des Bauträges nicht feststellen in wieweit eigentlich die Eigentümer mit der erbrachten Bauleistung zufrieden sind. Gab es Mängel, Unstimmigkeiten? Werbung kostet Geld und wenn der Eigentümer das zulassen sollte, ein seriöser Bauträger würde sich auch finanziell erkenntlich zeigen. Übrigens eine negative Auswirkung hat diese Werbung des Bautägers bereits, die Eigentümer werden bereits aus dem eigenen Dorf von Bürgern angesprochen ob sie ihre Immobilie wieder verkaufen wollen, dass nervt schon! Wo kommen wir denn hin, wenn irgendein Bauträger Häuser fotografiert und sie dann ins Netz stellt- so könnte euer Haus aussehen. Sehr schwache Leistung vom Bauträger!!

    MfG

    Kommentar von celikev celikev

    Vielen Dank für diesen Kommentar. Genau das ist unser Hauptproblem - es gab mit diesem Bauträger während der ganzen Bauphase nur Ärger und Streitereien - und deswegen sind wir natürlich über diese Situation nicht begeistert !!! Wenn das Verhältnis "normal" wäre, würde uns solch eine Frage gar nicht beschäftigen !!

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    Antwort von denecke denecke

    Von Bauunternehmern werden teilweise sogar Referenzen verlangt, manchmal sogar mit Adresse. Man würde sich das Haus, was man vorhat bauen zu lassen, doch schon gern einmal anschauen. Solange er Euch namentlich da raus hält, ist es wohl rechtens, denke ich. Aber mit dem neuen Haus ahbt Ihr doch bestimmt auch ne Rechtsschutz, einfach mal nen Anwalt fragen.

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Wenn der Bauträger die Fotos von öffentlichem Grund aus gemacht hat (z. B. von der öffentlichen Straße aus), dann kann er sie auch veröffentlichen. Das nennt sich Panoramafreiheit.

    Grundsätzlich gibt es kein "Recht am Bild der eigenen Sache".

    Kommentar von Adusum Adusum

    Diese Antwort ist korrekt. Bin Vermittler für Häuser und musste mich in den vergangenen Monaten ebenfalls mit dieser Frage beschäftigen.

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    Antwort von NinaN NinaN

    Wenn Sie nichts unterschrieben haben, dass Sie einwilligen zur Werbung darf er es nicht.

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