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Bilderveröffentlichung durch einen Bauträger nach Hausverkauf ?!

gefragt von celikevcelikev am 04.07.2009 um 20:36 Uhr

Hallo,

weiss jemand wie es rechtlich aussieht, darf ein Bauträger nach dem Verkauf einer DHH vom fertiggestellten Gebäude nach Bezug der Eigentümer Fotos erstellen, und diese im Internet als Werbung für weitere geplante Hausbauten verwenden ??

Unser Bauträger benutzt die Aussenbilder unseres Hauses als Werbung für weitere geplante Baustellen ! Ist das rechtlich in Ordnung oder können wir die Veröffentlichung unserer Hausbilder im Internet stoppen !

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renobuechel
beantwortet von renobuechel am 5. Juli 2009 08:50
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Hallo celikev,

als Bauträger kann ich Ihnen sagen, dass dieses rechtens ist, insofern keine Personen auf den Bildern zu erkennen sind oder sich daraus andere rechtlich riskante Sachverhalte daraus ableiten lassen.

MfG RB

Kommentar von 6335abc4394c08aac7edddda1348cc3dsmallcelikev am 5. Juli 2009 21:09

Ich habe mich bisher noch nicht an offiezielle Rechtsberater gewendet, da ich erstmal erfahrungswerte anderer Personen hören wollte.

Ich hoffe nur, dass sie als Bauträger ein anderes Verhältnis zu Ihren Kunden pflegen wie unserer !

Kommentar von 23c4e1dfd6cad63ecc72d9d9977890e4smallrenobuechel am 5. Juli 2009 21:32

Wir regeln dieses tatsächlich schon im Vorfeld. Jedoch mit meiner Antwort bin ich mir mehr als nur sicher, da uns diese Rechtsfragen schon vor vielen Jahren beschäftigt haben.

Ich nehme an, das es sich bei Ihrem Bauträger um ein relativ junges und unerfahrenes Unternehmen handelt.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. Juli 2009 20:38
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seid Ihr drauf, meine auf den fotos, ist Eure adresse zu erkennen ?

Kommentar von 6335abc4394c08aac7edddda1348cc3dsmallcelikev am 4. Juli 2009 20:47

Nein, wir sind auf den Bildern nicht zu erkennen, und die Adresse wird erkenntlich durch den Ort und die Strasse der Werbung in der nochmal ein DHH erstellt werden soll.

Aber es haben uns eben schon Leute aus dem Dorf angesprochen, ob wir unser Haus schon wieder verkaufen, da in der Werbung auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass es sich nur um ein "Musterbild" handelt !!

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 4. Juli 2009 20:54

ich wäre dann neutral..

mach dir keine zusätzliche arbeit


anonym
beantwortet von olgober am 5. Juli 2009 11:49
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Ich sage eindeutig: Diser Bauträger darf es nicht!! Denn er hat keinen Bezug mehr zu diesem fremden Eigentum, maximal die Gewährleistung! Man kann auch in der Werbung des Bauträges nicht feststellen in wieweit eigentlich die Eigentümer mit der erbrachten Bauleistung zufrieden sind. Gab es Mängel, Unstimmigkeiten? Werbung kostet Geld und wenn der Eigentümer das zulassen sollte, ein seriöser Bauträger würde sich auch finanziell erkenntlich zeigen. Übrigens eine negative Auswirkung hat diese Werbung des Bautägers bereits, die Eigentümer werden bereits aus dem eigenen Dorf von Bürgern angesprochen ob sie ihre Immobilie wieder verkaufen wollen, dass nervt schon! Wo kommen wir denn hin, wenn irgendein Bauträger Häuser fotografiert und sie dann ins Netz stellt- so könnte euer Haus aussehen. Sehr schwache Leistung vom Bauträger!!

MfG

Kommentar von 6335abc4394c08aac7edddda1348cc3dsmallcelikev am 5. Juli 2009 21:07

Vielen Dank für diesen Kommentar. Genau das ist unser Hauptproblem - es gab mit diesem Bauträger während der ganzen Bauphase nur Ärger und Streitereien - und deswegen sind wir natürlich über diese Situation nicht begeistert !!! Wenn das Verhältnis "normal" wäre, würde uns solch eine Frage gar nicht beschäftigen !!


denecke
beantwortet von denecke am 4. Juli 2009 20:43
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Von Bauunternehmern werden teilweise sogar Referenzen verlangt, manchmal sogar mit Adresse. Man würde sich das Haus, was man vorhat bauen zu lassen, doch schon gern einmal anschauen. Solange er Euch namentlich da raus hält, ist es wohl rechtens, denke ich. Aber mit dem neuen Haus ahbt Ihr doch bestimmt auch ne Rechtsschutz, einfach mal nen Anwalt fragen.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 4. Juli 2009 20:41
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Wenn der Bauträger die Fotos von öffentlichem Grund aus gemacht hat (z. B. von der öffentlichen Straße aus), dann kann er sie auch veröffentlichen. Das nennt sich Panoramafreiheit.

Grundsätzlich gibt es kein "Recht am Bild der eigenen Sache".

Kommentar von Adusum am 5. Juli 2009 11:22

Diese Antwort ist korrekt. Bin Vermittler für Häuser und musste mich in den vergangenen Monaten ebenfalls mit dieser Frage beschäftigen.


NinaN
beantwortet von NinaN am 4. Juli 2009 20:38
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Wenn Sie nichts unterschrieben haben, dass Sie einwilligen zur Werbung darf er es nicht.


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