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Bilder von Originalverpackung für Ebay fotografieren - Verstoß Urheberecht?

gefragt von newbieman am 16.05.2009 um 13:38 Uhr

Hallo man muss ja heute im Zeitalter der Abmahnungen sehr vorsichtig sein. Mich würde mal Eure Meinung interessieren, ob es zum Einstellen einer Auktion bei Ebay zulässig ist, die Originalverpackung eines Gegenstandes zu fotografieren und die Bilder bei Ebay einzustellen. Ich meine, dass es da keine Bedenken gibt. Klar ist wohl, dass man nicht Bilder anderer beispielsweise aus dem Internet herunterladen oder kopieren darf. Vielen Dank. Ciao newbieman

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Ebay x 5.779 Urheberrecht x 384 Recht am Bild x 13 Abmahnungen x 8

blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 17. Mai 2009 09:19
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Ich mach' das auch, sofern es der jeweilige Artikel erfordert - bisher ohne Schwierigkeiten....

Kommentar von newbieman am 17. Mai 2009 10:40

Hallo vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Allen kann ich nur empfehlen den obigen Artikel zu lesen, der ist wirklich Klasse. Man kann nur hoffen, dass es bald ein Urheberrecht gibt, das für den Otto Normalverbraucher auch verständlich ist. Ciao newbieman


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 17. Mai 2009 08:31
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Warum überhaupt ein Foto von der Originalverpackung? Manchmal ist es auch erforderlich einen Artikel aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren und als Käufer möchte ich den Artikel gerne im Original sehen und nicht im Karton. Aber Urheberrechtlich sehe ich da auch kein Problem. Wenn ich die Originalverpackung habe gehört sie mir genauso wie der dazugehörige Artikel, also kann ich auch die Verpackung fotografieren. Es geht ja nur darum daß man von einer Seite im Netz keine Fotos oder Texte o.ä. abkupfert.


anonym
beantwortet von Victoria09 am 16. Mai 2009 13:44
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ja, das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 16. Mai 2009 14:04

Nein. Erkläre mal Deine Antwort

Kommentar von newbieman am 16. Mai 2009 14:12

Hallo das kann ich auch nicht glauben, denn man ist ja Eigentümer an den Sachen geworden, so dass ich meiner Meinung nach das Recht habe, auch die Originalverpackung zu fotografieren. Ciao newbieman

Kommentar von Victoria09 am 16. Mai 2009 14:34

Erläuterung siehe z.B.:

http://www.irights.de/index.php?id=477

Kommentar von newbieman am 16. Mai 2009 16:35

Hallo vielen vielen Dank für die Mühe. Da habe ich ja erst mal etwas zum Lesen. Ciao newbieman


KWSderLoewe
beantwortet von KWSderLoewe am 16. Mai 2009 13:40
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Mach ich immer so

Kommentar von newbieman am 16. Mai 2009 13:46

Hallo danke für die schnelle Antwort, wie gessagt ich mache es genauso. Immer Originalbilder, dann keine Probleme. Ciao newbieman

Kommentar von newbieman am 16. Mai 2009 13:46

Hallo danke für die schnelle Antwort, wie gessagt ich mache es genauso. Immer Originalbilder, dann keine Probleme. Ciao newbieman


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