Hallo man muss ja heute im Zeitalter der Abmahnungen sehr vorsichtig sein. Mich würde mal Eure Meinung interessieren, ob es zum Einstellen einer Auktion bei Ebay zulässig ist, die Originalverpackung eines Gegenstandes zu fotografieren und die Bilder bei Ebay einzustellen. Ich meine, dass es da keine Bedenken gibt. Klar ist wohl, dass man nicht Bilder anderer beispielsweise aus dem Internet herunterladen oder kopieren darf. Vielen Dank. Ciao newbieman

Ich mach' das auch, sofern es der jeweilige Artikel erfordert - bisher ohne Schwierigkeiten....

Warum überhaupt ein Foto von der Originalverpackung? Manchmal ist es auch erforderlich einen Artikel aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren und als Käufer möchte ich den Artikel gerne im Original sehen und nicht im Karton. Aber Urheberrechtlich sehe ich da auch kein Problem. Wenn ich die Originalverpackung habe gehört sie mir genauso wie der dazugehörige Artikel, also kann ich auch die Verpackung fotografieren. Es geht ja nur darum daß man von einer Seite im Netz keine Fotos oder Texte o.ä. abkupfert.
ja, das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Nein. Erkläre mal Deine Antwort
Hallo das kann ich auch nicht glauben, denn man ist ja Eigentümer an den Sachen geworden, so dass ich meiner Meinung nach das Recht habe, auch die Originalverpackung zu fotografieren. Ciao newbieman
Erläuterung siehe z.B.:
Hallo vielen vielen Dank für die Mühe. Da habe ich ja erst mal etwas zum Lesen. Ciao newbieman

Mach ich immer so
Hallo danke für die schnelle Antwort, wie gessagt ich mache es genauso. Immer Originalbilder, dann keine Probleme. Ciao newbieman
Hallo danke für die schnelle Antwort, wie gessagt ich mache es genauso. Immer Originalbilder, dann keine Probleme. Ciao newbieman
Hallo vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Allen kann ich nur empfehlen den obigen Artikel zu lesen, der ist wirklich Klasse. Man kann nur hoffen, dass es bald ein Urheberrecht gibt, das für den Otto Normalverbraucher auch verständlich ist. Ciao newbieman