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Bilder von meiner Familie werden von jemand anderen reingestellt

Frage von Papppi Papppi

Also ich stelle die Frage für eine Bekannte.

Diese fragt mich, ob die Freundin ihres Ex-Mannes Bilder der Kinder meiner Bekannten in ihrem Jappy-Profil reinstellen darf. Die Bilder wurden irgendwann mal von der Freundin selbst gemacht

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Antworten (11)

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Als Autorin kann sie natürlich eigene Bilder veröffentlichen, da sie das dazu erforderliche Urheber- und Verwertungsrecht besitzt.

    Unterstellt, ihr Lebensgefährte stimmt der Veröffentlichung von Bildern seiner Kinder zu und es handelt sich um übliche, unverfängliche Schnappschüsse, wäre das zulässig.

    Ich vermag hier jedenfalls grundsätzlich nicht zu erkennen, daß es in diesem Fall um eine derart wichtige Frage im Kindswohlinteresse geht, die eine Zustimmung der Mutter erforderlich macht.

    GT imager761

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    Antwort von H3is3nb3rg H3is3nb3rg

    Genau genommen hat jeder das Recht zu bestimmen wer Bilder von einem besitzt.

    Theoretisch dürftest du auf die Vernichtung eines Bildes bestehen auch wenn du nur versehentlich mit darauf bist. Das macht eigentlich keiner, wer will schon jemandem das Urlaubsbild vom Eifelturm versauen nur weil man davorgestanden hat... Ausser man ist in dem Moment krankgemeldet oder ohne die Frau unterwegs :P

    Da warscheinlich die Kinder noch nicht mündig sind hat deine Bekannte das Recht darüber zu bestimmen.

    Ich empfehle aber erst einmal einfach darüber zu reden. Wenn deine Bekannte Ihr sagt dass sie das nicht möchte, vielleicht reicht das ja schon aus? Das führt häufiger zu einer Einigung als das Nashornartige Anstürmen und überhäufen mit Anschuldigungen und Drohungen :)

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    Antwort von Simdeck Simdeck

    Es ist nur erlaubt eigene Bilder ins Netz zu stellen!!!!

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    Antwort von Katzenvadder Katzenvadder

    Nein, darf sie ohne Einwilligung nicht. Jeder hat das Recht auf sein eigenes Bild.

    KunstUrhG § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

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    Antwort von AnnaHochberg AnnaHochberg

    Es ist nur erlaubt, eigene Bilder ins Netz zu stellen, es sei denn, man hat einen Prominenten fotografiert und man veröffentlicht dessen Bild. Bilder von Kindern anderer Leute sind tabu. Es gibt das Recht am eigenen Bild. Es ist strafbar und kann auf Antrag geahndet werden, wenn man fremde Bilder veröffentlicht.

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    Antwort von Panazee Panazee

    Also sie ist die Mutter dieser Kinder und die Freundin ihres Ex-Mannes hat Bilder der Kinder online gestellt.

    Also wenn der Ex-Mann auch noch das Sorgerecht hat und es ihr erlaubt hat dann schon.

    Edit:

    Hatte den letuten Satz überlesen. Dann darf sie es nicht.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Ups. Verwirrung. Freundin und Bekannte verwechselt.

    Also die neue Freundin des Ex-Mannes hat die Bilder gemacht. Dann gilt, hat der Mann Sorgerecht und hat es ihr erlaubt, dann darf sie das.

    Äh, wie alt sind den die Kinder? Ich gehe mal von kleinen Kindern aus.

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    Antwort von ponyfliege ponyfliege

    nein. es verletzt das recht auf den schutz der privatsphäre. sie braucht das schriftliche einverständnis mit unterschrift. sind die kinder noch minderjährig, auch aller erziehungsberechtigter. wende dich an eine rechtsberatung. auch online.

    und google nochmal...

    gruss, pony

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    Antwort von sausebiene26 sausebiene26

    Rein rechtlich gesehen ist es wohl so, dass das der/die Erziehungsberechtigten mit Sorgerecht entscheiden. Wenn der Kindsvater das Sorgerecht (zumindest die Hälfte) hat und es duldet, kann die Mutter wohl wenig machen. Und wer geht wegen sowas wohl vor Gericht?

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    Antwort von PhineaBlue PhineaBlue

    Nein, das darf sie nur wenn sie die Einstimmung der betroffenen Person hat. Wenn deine Freundin das nicht möchte, müssen die Bilder vom Profil genommen werden!

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    Antwort von DonPaolo DonPaolo

    Nein. Man darf nur Bilder reinstellen an denen man das Recht besitzt. Hinzu kommen noch personenbezogene Rechte. Da nochmal den Anwalt fragen.

    Unbedingt darauf drängen die Bilder vom Netz zu nehmen. Wenn die nicht will, dann Anzeige und professionell entfernen lassen auf der ihre Kosten!

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    Antwort von anidaL anidaL

    nein, das ist gesetzlich verboten. wenn man ein foto allgemein von jemanden macht, muss man immer fragen ob man das ins internet stellen darf lg

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