Ein Sohn unserer Vermieterin war bei uns auf dem Grundstück (ohne unser Wissen) und hat Bilder gemacht, vom Garten und den Spielsachen meiner Tochter im Garten. Nun will er seine Geschwister (er hat mit allen anderen Streit) aufwiegeln, ob gegen uns oder gegeneinander weiß ich noch nicht. Er hat auf jeden Fall die Bilder an alle geschickt, und damit darauf hingewiesen, das der GArten nicht gepflegt sei. Nun denke ich mal, das hier sowie so ein Hausfriedensbruch vorliegt, aber kann ich die Herausgabe der Bilder und Negative verlangen? Den die Bilder von meinen Sachen sind wiederrechtlich auf meinem Boden und ohne meine Erlaubniss (sogar ohne mein Wissen) getätigt worden. &s
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Grundsätzlich darf er Fotos von deinem Eigentum machen, ob von deinem Haus, den Spielsachen, dem Auto usw. Er darf jedoch keine Fotos von dir oder deinem Kind ohne deine Erlaubnis machen; desweiteren darf er die Fotos von deinem Eigentum nur von einem Punkt außerhalb des Grundstücks machen, denn sobald er dein Grundstück betritt und von da aus Bilder schießen möchte und dir das nicht gefällt, darfst du ihn des Grundstücks verweisen.
Das kannst du machen, das ist dein gutes Recht!!!
Kann ich also auf die Herausgabe der Bilder bestehen?? Habe ich das richtig verstanden?
Castor am 15. Februar 2008 14:53 Nein, im Nachhinein kannst du das nicht. Siehe dazu "BGH, Urteil vom 9. März 1989, Az.: I ZR 54/87, Verwertung der Fotografie eines Privathauses; Kurzbeschreibung: Das Fotografieren eines fremden Hauses von einer allgemein zugänglichen Stelle ohne Betreten des Grundstücks und die gewerbliche Verwertung einer solchen Fotografie sind erlaubt."
Wenn Du den Eindruck hast, der Unfug fuegt Dir Schaden zu, dann eine Anzeige. Vielleicht ist es aber eine Lappalie, wenn Du zweimal tief durchgeatmet hast, also vergessen.