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Bilder vom fremden Eigentum

gefragt von Meik Uhde am 15.02.2008 um 14:32 Uhr

Ein Sohn unserer Vermieterin war bei uns auf dem Grundstück (ohne unser Wissen) und hat Bilder gemacht, vom Garten und den Spielsachen meiner Tochter im Garten. Nun will er seine Geschwister (er hat mit allen anderen Streit) aufwiegeln, ob gegen uns oder gegeneinander weiß ich noch nicht. Er hat auf jeden Fall die Bilder an alle geschickt, und damit darauf hingewiesen, das der GArten nicht gepflegt sei. Nun denke ich mal, das hier sowie so ein Hausfriedensbruch vorliegt, aber kann ich die Herausgabe der Bilder und Negative verlangen? Den die Bilder von meinen Sachen sind wiederrechtlich auf meinem Boden und ohne meine Erlaubniss (sogar ohne mein Wissen) getätigt worden. &s


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Reply


Castor
beantwortet von Castor am 15. Februar 2008 14:47
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Grundsätzlich darf er Fotos von deinem Eigentum machen, ob von deinem Haus, den Spielsachen, dem Auto usw. Er darf jedoch keine Fotos von dir oder deinem Kind ohne deine Erlaubnis machen; desweiteren darf er die Fotos von deinem Eigentum nur von einem Punkt außerhalb des Grundstücks machen, denn sobald er dein Grundstück betritt und von da aus Bilder schießen möchte und dir das nicht gefällt, darfst du ihn des Grundstücks verweisen.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 15. Februar 2008 14:33
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Das kannst du machen, das ist dein gutes Recht!!!

Kommentar von Meik Uhde am 15. Februar 2008 14:36

Kann ich also auf die Herausgabe der Bilder bestehen?? Habe ich das richtig verstanden?

Kommentar von 4911abcc19f342f2f8481efe830f3abesmallCastor am 15. Februar 2008 14:53

Nein, im Nachhinein kannst du das nicht. Siehe dazu "BGH, Urteil vom 9. März 1989, Az.: I ZR 54/87, Verwertung der Fotografie eines Privathauses; Kurzbeschreibung: Das Fotografieren eines fremden Hauses von einer allgemein zugänglichen Stelle ohne Betreten des Grundstücks und die gewerbliche Verwertung einer solchen Fotografie sind erlaubt."

Kommentar von Benjamin am 15. Februar 2008 21:13

"war bei uns auf dem Grundstück " Das ist Hausfriedensbruch !

Kommentar von Meik Uhde am 15. Februar 2008 23:12

Hausfriedensbruch ist klar, aber darf ich auf herausgabe der Bilder bestehen? Das ist das wichtigste für mich.


Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 15. Februar 2008 14:34
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Das Recht wäre/ist mit dir.


anonym
beantwortet von Bruno am 15. Februar 2008 14:47
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Wenn Du den Eindruck hast, der Unfug fuegt Dir Schaden zu, dann eine Anzeige. Vielleicht ist es aber eine Lappalie, wenn Du zweimal tief durchgeatmet hast, also vergessen.




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