Für eine Bekannte habe ich ein Karten-Deck entworfen, gemalt und Texte dazu geschrieben. Ich habe ihr dafür einen sehr guten Freundschaftspreis angeboten und bin auch auf eine Ratenzahlung eingegangen. Darüber hat sie eine Rechnung erhalten, die leider von ihr nur zu einem Teil bezahlt wurde. Habe ich trotz Vertrag per Handschlag irgendwelche rechtlichen Ansprüche? Wie sieht es aus mit dem Urheber-Recht?
Antworten (2)
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0Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
stelaristelari
Wie soll das mit dem Urheberrecht zusammenhängen? das ist in keinster Weise bei Rechnungsfragen berührt - nur, wenn was damit angestellt wird, was nicht vereinbart wurde! Alles andere ist rein zivilrechtlich auf dem Wege des Mahnverfahrens zu erledigen ...
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1Antwort von
lordriedenerlordriedener
Wenn Sie dir nicht den vollen Teil bezahlt hat, dann hast du noch die vollen Rechte auf die Karten und kannst sie auch zurück verlangen. Doch wenn es nicht viel Geld ist würde ich nicht einen grossen Aufstand darum machen, denn so etwas macht sich sehr unbeliebt. Besser ist, wenn du daraus etwas lernst und in Zukunft einfach nur noch mit Vorauszahlung für jemanden so etwas gestaltest.
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Von der "moralischen Logig" her stimme ich dir zu - doch warum soll man aus diesem Grund auf sein gutes Recht für die Vergütung verzichten?
Ich habe reihenweise Firmen vor die Hunde gehen sehen, weil sie nicht den A*** in der Hose hatten Ihre Aussenstände bei der "Kundschaft" einzutreiben - nein, lieber fährt man den Karren an die Wand, geht in die Insolvenz und verbrennt Arbeitsplätze...