Facebook (beispielsweise als Profilbild)
SchülerVZ (kennt jeder)
Moodle (Schülerplattform - Lehrer posten Material [...])
Privat (Benutzerkonto auf eigenem bzw. Netzwerkrechner)
Legal ? Illegal ? Grauzone ?
Und stimmt es, dass Bilder für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch (fast) immer legal aus dem Internet (be)nutzbar sind? Auf geschützten Bilder steht ja immer der "Erzeuger" in den Ecken (Wasserzeichen) und verschwindet nur wenn man es kauft ..., dürfte man das Bild dann so privat verwenden, gemäß dem Grundsatz "das Wasserzeichen stört mich nicht"?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Hilfe! =D HA wird vergeben ... ;-)
Wurzelgleichung
Danke. :-) Könntest Du vielleicht Grafik näher definieren?
Bzw. was ist eine Schöpfung? Ein selbstgemachtes Bild?
Im Sinne von in der Realität selbst gemacht, oder mit Grafikprogrammen?
Was ist mit diversen Logos?
Wenn ich jetzt hier im Forum als Profilbild das Bild einer Blume, das ich von Google habe benutze ist das also illegal? Und was ist mit "geschlossenen Gesellschaften" - also Foren, die nur wenige Personen benutzen können - gilt das als "öffentlich"?
Danke im Voraus. =)
Die vielen Themen stehen da, weil ich es endlich genau wissen möchte!
Eine Grafik die durch ein Programm entstand - was quasi auf fast alle zutrifft - ist keine geistige Schöpfung im Sinne des UrhG, sondern ein Produkt des Programms - gilt auch für Quellcode von Webseiten... würde man sie per Hand malen, sieht das wieder ganz anders aus...
Man könnte nun behaupten, ein Bild wird durch die Kamera gemacht - doch durch die eigene Gestaltung des Bildes (Ausschnitt, Belichtung ect) wird es zu einer geistigen Schöpfung im Sinne des UrhG
Die Verwendung einer Abbildung einer Blume... kommt darauf an, wie laut der Hahn krähen würde wenn es ihn denn stört... nicht das ich eine unerlaubte Verwendung damit legalisieren würde.
Für Logos gilt - sie sind zu 99% nicht durch das UrhG geschützt - können aber als Bild- oder auch Wortmarke geschützt sein, wenn sie denn auch dafür eingetragen sind beim Marken- und Patentamt (vgl. die "Pommesbögen" vom Megges... sind nicht geschützt, aber als Wort- und Bildmarke registriert)
Na ja, aber wenn ich das Logo von McDonalds als Facebook-Profilbild nehme, was ich ganz gewiss nicht tun werde - würde ich ja indirekt für dieses Unternehmen werben oder zumindest Aufmerksamkeit errregen ... . ;-)
Manche Bilder werden ja per Hand vorgezeichnet, aber dann digital gefertigt, also ich nehme an, das wird dann noch komplizierter. ^^
In jedem Fall hast Du mir - vor allem mit Deinem letzten Beitrag - sehr geholfen und mich beruhigt (ich verwende nämlich ausschließlich Grafiken)!
Vielen herzlichen Dank dafür und liebe Grüße
Wurzelgleichung =)
genau das ist der Knackpunkt - du machst kostenlos Werbung für Sie, aber SIE WOLLEN DAS NICHT - auch wenn sie daraus einen Vorteil hätten, es hat dich nicht zu interessieren ...!
das vorgezeichnete hat Schutz durch das UrhG - das fertige digitale Endprodukt aber nicht - nur wer pappt sich schon ein gekritzeltes DIN A4 an den Laden als Logo ...
Ja ja ich hab's kapiert, ich meinte ja nur ... - hätte ja sein können, dass es dafür eine einleuchtende Erklärung gibt. :-)