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Bilder bzw. Fotos aus dem Internet (Google) herunterladen für ...

Frage von Wurzelgleichung Wurzelgleichung
  • Facebook (beispielsweise als Profilbild)

  • SchülerVZ (kennt jeder)

  • Moodle (Schülerplattform - Lehrer posten Material [...])

  • Privat (Benutzerkonto auf eigenem bzw. Netzwerkrechner)

Legal ? Illegal ? Grauzone ?

Und stimmt es, dass Bilder für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch (fast) immer legal aus dem Internet (be)nutzbar sind? Auf geschützten Bilder steht ja immer der "Erzeuger" in den Ecken (Wasserzeichen) und verschwindet nur wenn man es kauft ..., dürfte man das Bild dann so privat verwenden, gemäß dem Grundsatz "das Wasserzeichen stört mich nicht"?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Hilfe! =D HA wird vergeben ... ;-)

Wurzelgleichung

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Antworten (4)

  • 3
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von stelari stelari

    Schon seltsam, was du dir da so zusammen reimst - da helfen auch 100 Themen nicht!

    Ohne Erlaubnis durch den Rechteinhaber ist es NICHT ZULÄSSIG irgendwelche Werke für irgendwas im Sinne von § 15 UrhG zu nutzen - ausgenommen durch die Schranken des Urheberrechts unter Abschnit 6 des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - oder es steht ausdrücklich unter einer entsprechenden Lizenz

    Auch wenn auf einem Werk "nichts" vom Urheber, Wasserzeichen oder von Copyright (was in Deutschland sowieso nichts bewirkt) steht, ist es zumeist trotzdem geschützt

    dürfte man das Bild dann so privat verwenden, gemäß dem Grundsatz "das Wasserzeichen stört mich nicht"?

    • was du ein deinem "stillen Kämmerlein" mit den Werken so treibst, stört absolut niemanden - das ist nach § 53 Abs 1 UrhG sowieso zulässig. Es darf nur nicht irgendwie in die Öffentlichkeit gelangen...
    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Danke. :-) Könntest Du vielleicht Grafik näher definieren?

    Bzw. was ist eine Schöpfung? Ein selbstgemachtes Bild?

    Im Sinne von in der Realität selbst gemacht, oder mit Grafikprogrammen?

    Was ist mit diversen Logos?

    Wenn ich jetzt hier im Forum als Profilbild das Bild einer Blume, das ich von Google habe benutze ist das also illegal? Und was ist mit "geschlossenen Gesellschaften" - also Foren, die nur wenige Personen benutzen können - gilt das als "öffentlich"?

    Danke im Voraus. =)

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Die vielen Themen stehen da, weil ich es endlich genau wissen möchte!

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Eine Grafik die durch ein Programm entstand - was quasi auf fast alle zutrifft - ist keine geistige Schöpfung im Sinne des UrhG, sondern ein Produkt des Programms - gilt auch für Quellcode von Webseiten... würde man sie per Hand malen, sieht das wieder ganz anders aus...

    Man könnte nun behaupten, ein Bild wird durch die Kamera gemacht - doch durch die eigene Gestaltung des Bildes (Ausschnitt, Belichtung ect) wird es zu einer geistigen Schöpfung im Sinne des UrhG

    Die Verwendung einer Abbildung einer Blume... kommt darauf an, wie laut der Hahn krähen würde wenn es ihn denn stört... nicht das ich eine unerlaubte Verwendung damit legalisieren würde.

    Für Logos gilt - sie sind zu 99% nicht durch das UrhG geschützt - können aber als Bild- oder auch Wortmarke geschützt sein, wenn sie denn auch dafür eingetragen sind beim Marken- und Patentamt (vgl. die "Pommesbögen" vom Megges... sind nicht geschützt, aber als Wort- und Bildmarke registriert)

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Na ja, aber wenn ich das Logo von McDonalds als Facebook-Profilbild nehme, was ich ganz gewiss nicht tun werde - würde ich ja indirekt für dieses Unternehmen werben oder zumindest Aufmerksamkeit errregen ... . ;-)

    Manche Bilder werden ja per Hand vorgezeichnet, aber dann digital gefertigt, also ich nehme an, das wird dann noch komplizierter. ^^

    In jedem Fall hast Du mir - vor allem mit Deinem letzten Beitrag - sehr geholfen und mich beruhigt (ich verwende nämlich ausschließlich Grafiken)!

    Vielen herzlichen Dank dafür und liebe Grüße

    Wurzelgleichung =)

    Kommentar von stelari stelaristelari

    würde ich ja indirekt für dieses Unternehmen werben oder zumindest Aufmerksamkeit errregen

    genau das ist der Knackpunkt - du machst kostenlos Werbung für Sie, aber SIE WOLLEN DAS NICHT - auch wenn sie daraus einen Vorteil hätten, es hat dich nicht zu interessieren ...!

    Manche Bilder werden ja per Hand vorgezeichnet, aber dann digital gefertigt,

    das vorgezeichnete hat Schutz durch das UrhG - das fertige digitale Endprodukt aber nicht - nur wer pappt sich schon ein gekritzeltes DIN A4 an den Laden als Logo ...

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    genau das ist der Knackpunkt - du machst kostenlos Werbung für Sie, aber SIE WOLLEN DAS NICHT - auch wenn sie daraus einen Vorteil hätten, es hat dich nicht zu interessieren ...!

    Ja ja ich hab's kapiert, ich meinte ja nur ... - hätte ja sein können, dass es dafür eine einleuchtende Erklärung gibt. :-)

  • 1
    Antwort von Mike1989 Mike1989

    Kann ich nur zustimmen! Gib bei Google "lizenzfreie Bilder" ein und geh auf solche Portale, um dir ein Bild zu besorgen. Das dürfte gehen. Pixelio ist z. B. so ein Portal. Immer die Rechte der Bilder beachten!

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Angenommen ich speichere ein ganz einfaches Bild aus der Google Bildersuche (z.b. ein Smiley oder das Bild eines Autos von der Hauptseite von BMW etc.) auf meinem Rechner und nutze es als Desktophintergrund ...

    Und das ist dann illegal?

    Wenn ja - kann man das überhaupt kontrollieren?

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Ein Smiley ist nicht geschützt, weil eine Grafik und keine Schöpfung im Sinne des UrhG's

  • 1
    Antwort von Reling Reling

    Prinzipiell unterliegt JEDES Bild dem Urheberrecht und ist somit geschützt. Benutzen darfst da Bilder nur dann, wenn die Benutzung ausdrücklich gestattet ist. In allen anderen Fällen wäre das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Und praktisch?

    Kommentar von Reling RelingReling

    Wäre es selbstverständlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht. So etwas hat viele Leute schon sehr viel Geld gekostet! Also lass es besser sein.

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Angenommen ich speichere ein ganz einfaches Bild aus der Google Bildersuche (z.b. ein Smiley oder das Bild eines Autos von der Hauptseite von BMW etc.) auf meinem Rechner und nutze es als Desktophintergrund ...

    Und das ist dann illegal?

    Wenn ja - kann man das überhaupt kontrollieren?

  • 0
    Antwort von PampiPink PampiPink

    runterladen? mach doch einfach ein rechtsklick und den auf bild speichern unter...

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Oh Gott! ... Wie alt bist Du?

    Kommentar von Wurzelgleichung WurzelgleichungWurzelgleichung

    Genauuu ... einfach Bild speichern. ^^

    Und woher kommt das Bild dann, wenn ich fragen darf? Vom Bildschirm?

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