Darf ich Bilder auf denen eine einzelne Person zu sehen ist. Ohne die Person zu kennen/fragen ins Internet stellen (Forum Plattform usw.).
Natürlich ohne Kommerziellen Hintergrund.
Danke für eure Hilfe, myke
Darf ich Bilder auf denen eine einzelne Person zu sehen ist. Ohne die Person zu kennen/fragen ins Internet stellen (Forum Plattform usw.).
Natürlich ohne Kommerziellen Hintergrund.
Danke für eure Hilfe, myke
Nein, ist nicht erlaubt, auch wenn es sehr häufig gemacht wird. Aber das Recht am eigenen Bild wirkt auch gegenüber nicht-kommerziellen Nutzern.
also ist zwar was verspätet aber vielleicht hilft es anderen: Sowiet ich weiß sind Bilder die in öffentlichem Bereich gemacht worden sind (und sich eindeutig nicht auf eine spezielle person bezieht die dies nicht wünscht oder nicht zugestimmt hat ist es erlaubt. Diese Personen dürfen dort in keinerlei weise rufschädigend oder verletzend dargestellt werden.) das in klammern weiß ich nicht ob das gesetzlich vorgeschrienben ist, würde ich aber empfehlen.
das ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, als Antragsdelikt allerdings nur aufgrund einer Anzeige strafbar.
nur mit Zustimmung der Person und der Zustimmung des Fotografen. Wenn du die Person nicht kennst, darfst du es folglich nicht, es sei denn die Person hat schriftlich die Veröffentlich freigegeben
Nein, das verbietet das Datenschutzgesetz, dieses dient zum Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Jeder Mensch hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, diese beinhaltet schriftliche Daten, Tonaufnahmen, Medien und Bilder. Du darfst Daten nicht Verarbeiten damit ist gemeint, dass Du diese nicht speichern, verändern, übermitteln, sperren, löschen darfst. Stellst Du also ein Bild von einer Person ohne Zustimmung ins Netz übermittelst Du diese. Du darfst die Daten nicht nutzen / verwenden. Hält man dieses Datenschutzgesetz nicht ein, kann es zu einer Klage kommen.
Auch ohne kommerziellen Hintergrund stellt das Zurschaustellen anderer Personen ohne deren Einverständnis eine Verletzung der Privatsphäre dar.
Auch nachdem die Person unkenntlich gemacht wurde?
das bild ist zwar dein eigentum (urgeberrecht), bilder anderer Personen ist aber nicht erlaubt
das bild ist zwar dein eigentum (urgeberrecht), bilder anderer Personen ist aber nicht erlaubt
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass du das generell darfst, solange nicht davon ausgegangen werden kann, dass die andere Person das nicht möchte. Außerdem musst du die Bilder sofort entfernen, wenn die Person darauf besteht bzw. zumindest schwärzen.
Außerdem darfst du den Ruf der Person durch das Bild nicht zerstören etc... aber wie wäre es einfach mit Fragen :-)?
Das Problem ist das ich die Person nicht kenne und keinen Kontakt herstellen kann.
wozu willst du es dann tun? Du drafst dies dann auf keinen Fall!! Das kann teuer werden
rechtlich darfst du es nicht (ohne seine erlaub nis) aber mach es einfach... das schlimmste ist was passieren kann das du das bild endfernen musst oder es einfach endfernt wird...
das ist sicher nicht das schlimmste was passieren kann!!!
ja hab nochmal nachgelesen also in einer gruppe von menschen oder im hintergrund ist es erlaubt.
Zitat Zitat von http://www.traum-projekt.com/forum/98-archiv/49229-berichterstattung-website-fuer-gemeinde.html § 22 Recht am eigenen Bilde Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 Ausnahmen zu § 22 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.