ich habe einen artiekl aus einem shop von ebay ersteigert für 20 euro mit versandkosten. da mir das oberteil aber nicht passte habe ich es weiterverkauft, aber das bild gespeichert von dem t-shirt welches ich aus dem shop ersteigert habe. es ist ja nunmal das gleiche oberteil welches ich bekommen habe und da ich keine bilder hochladen kann kam es mir gerade recht. jetzt habe ich eine email von einem rechtanwalt bekommen und soll 411 euro zaheln an den verkäufer plus den rechtanwalt wegen urheberrecht. fall ich jetzt nicht zahle dann 5000 euro. ich selber beziehe hartz 4 und wweiß nicht mehr weiter. ich dachte mir nichts dabei das bild zu benutzen. kann er denn damit durchkommen und mich noch weiter verschulden? geht das denn wirklich so einfach und kann man sehen dass ich das bild von ihm gespeichet habe? er ging wohl auf meinem profil u zu sehen ob ihc es weiterverkaufe. aber as ist wenn ich sage, dass ich das bild selber gemacht habe und es nur genauso aussieht?
Antworten (14)
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3Antwort von
HalbwissenHalbwissen
Das ist defintiv rechtlich ok. Du hast gegen das Urheberrecht verstoßen. Dafür kannst Du abgemahnt werden und zur Kasse gebeten werden. Du musst unbedingt die Frist in der Unterlassungserklärung beachten und reagieren. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann wende Dich umgehend an den Abmahn-Anwalt und versuche mit Hinweis auf Dein Hartz4 die Kosten zu drücken. Das sollte gelingen, wenn Du durchblicken lässt, dass Du bereits verschuldet bist und bei Dir eh nix zu holen ist.
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3Antwort von
mops09mops09
also ich als VK empfinde das als Frechheit, wenn jemand den Artikel mit meinem Bild wieder einstellt. Soll sich doch selber die Müher machen. Kanns ja gern wieder verkaufen, dass ist ja nicht das Problem. Frage selber bei einem Anwalt nach, ob die Forderung rechtens ist.
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drkuscheldrkuschel Das Verwenden urheberrechtlich geschützter Bilder ist verboten und strafbar. Gerade zu kommerziellem Anlass.
Einziger Streitpunkt wäre ob eine Forderung in Höhe von 411 Euro gerechtfertigt ist.
Dieses wage ich zu bezweifeln. Deswegen solltest Du am besten zu einem Anwalt gehen der Dich vertritt.
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mops09mops09 seitens Ebay gibt es keinen Urheberschutz auf Fotos des Arikels, die man selber gemacht hat. Man kann in dem Fall den Wiedereinsteller anschreiben und ihm unmissverständlich klar machen, dass er sich selber die Mühe machen soll bzw. er kann ja um Erlaubnis bitten. Rechtlich besteht da kein Schutz, da es dafür kein Urheberrecht gibt bzw. diese greift. Ich glaube nicht, dass der Kläger damit durch kommt. Er wird nen findigen Anwalt haben.
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2Antwort von
garryweber was klagt er überhaut an? du darfst seine artikel weiter verkaufen, das in kein problem.
was das bild angeht, so kann er es nur anprangern, wenn es unter copyright steht. weil du kannst jetzt behaupten, dass es dein bild ursprünglich war und er es dir getohlen und reingesetzt hat. dann ist das aussage gegen aussage und keiner kanns beweisen ;) aber wenn da unten irgendwo "Copyright by...." steht, dann ist das nicht gut. aber wenn es einfach nur ein bild ist, dann kann er sagen, was er will. er muss es auch beweisen und genau das wird für ihn schwer!
lass dich jetzt nicht von dem rechtsanwalt irgendwie unterkriegen. der will das geld, um sein porsche wieder voll zu tanken. kann ja jeder kommen...ich würde zu einem rechtsanwalt laufen und dem alles erzählen und die rechnung dann dem anderen rechtsanwalt stellen.
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WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg gute idee. dann kannste die rechnung für deinen anwalt gleich miteinplanen.
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2Antwort von
TatzenruferTatzenrufer
Du darfst keine Bilder ohne die Erlaubnis der Ersteller verwenden.
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1Antwort von
Gerd2Gerd2
Ich glaube man muss unterscheiden ob ich ein Stück mit dem Bild eines gleichwertigen Stückes eines anderen verwende oder ob ich ein Bild eines Stückes mit dem gleichen Stück wieder verwende. So gesehen verkaufe ich ein Orignal mit den Orignal 'Bild wieder und somit gebe ich nur die Orignalität weiter. Ich glaube nicht das hier Rechte bestehen. Vor irgendwelchen Eingeständnissen oder überhaubt eine Beantwortung mir einem RA sprechen. Das sieht nach vorsätzlicher Abzocke aus.
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babywonderbabywonder das ist auch abzocke, zuerst behauptetet der verkäufer ich hatte den artikel niemals bezahlt und jetzt ein ganz anderes thema
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Gerd2Gerd2 lass Dich auf kein KOntakt oder Gespräch mit dem Verkäufer vor Beratung mit einem Anwalt ein.
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1Antwort von
KellerasselKellerassel
Das stimme schon so, würde die 411 Euro in Raten zahlen. Es müsste eigentlich hinreichend bekannt sein, daß diese Bilder geschützt sind.
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1Antwort von
babyblue1503babyblue1503
der verkäufer hätte ja sein bild sichern können,also das andere es nicht klauen können, versuch damit durch zukommen (dein bild was so aussieht wie sein),viel glück
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1Antwort von
kochstuebchenkochstuebchen
das Kleidngsstück ist doch Dein Eigentum. Das Bild stellt also Dein Eigentum dar. Ich würde einen Anwalt aurufen, und mich schnell beraten lassen
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HalbwissenHalbwissen Unsinn, der Fall ist 100% klar. Die Gestzeslage steht gegen sie.
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mops09mops09 das ist doch Blödsinn, dass das Bild dann auch das Eigentum ist.
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wolfgangpaulwolfgangpaul
So eine Frage ist schon da gewesen. Hier ein Link>>>http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ed-hardy.htm>>> ist von dem RA erlaubt. Oder schau in meine Antwort rein zum gleichen Thema LG
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ferndiagnoseferndiagnose
Vorausgesetzt er ist wirklich der rechtmäßige Urheber des Bildes, war es eine Verletzung seiner Urheberrechte.
Wenn es 1 Bild war, erscheint mir die Schadensberechnung jedoch zu hoch. Eigentlich werden derartige Forderungen auf die Honorarübersicht der MFM (Mittestandsgesellschaft Foto-Marketing) abgestellt. Für die Nutzung pro Bild und pro Woche werden üblicherweise 60,00 Euro angesetzt. Zudem wird darauf ein Zuschlag von 100% wegen unterlassenem Bildquellennachweis erhoben. Wären m.E. in diesem Fall 120,00 Euro und nicht, wie eingefordert 411,00 Euro.
Ich kann Dir hier nur anraten sehr kurzfristig (in nehme an es wurde eine Frist von 7 Tagen gesetzt) zu einem Anwalt zu gehen und Dich dort richtig beraten zu lassen...
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theSEKtheSEK
Rechtlich gesehen hättest du den Verkäufer um Erlaubnis fragen müssen. Du hast in diesem Fall gegen das Urheberrecht verstoßen und das kann angezeigt werden. Aber ich würde trotzdem nicht gleich zahlen, sondern vorher mit dem Anwalt sprechen. Denn immerhin ist es ja der gleiche Artikel gewesen!
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BengyBengy
Fürchte, du wirst zahlen müssen. Dann kannst versuchen Ratenzahlung vereinbaren. Die 411 EUR sollst du an den Verkäufer zahlen, und was will der RA?
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DentierDentier
tja, wenn man nicht weiss, das man sich am Eigentum anderer Leute nicht vergreifen soll. Der andere macht die Arbeit und du die Kohle? Der kann damit durchkommen, lügen würde ich mal besser nicht, in bilddateien können Informationen über die Erstellung des Bildes gespeichert sein. Ich würde an deiner Stelle versuchen mich mit der Gegenseite zu einigen. Auf die Tränendrüse drücken, bringt manchmal was.
Welcher Aussenstehene könnte Dich dort wiedererkennen, es ist doch kein Passfoto. Es ist gang und gebe z. B. bei Modellbahnen das der Verkäufer das Bild vom Erwerb wieder verwendet falls es Brilliant getroffen ist. Es ist lediglich der Artikel mit dem Orignal Bild verwendet worden. Anders ist es wenn ich einen gleichwertigen Artikel damit verwende.
ich hab mich ja auch nicht verkauft.... -.-