Ich war vor kurzem auf eienr Messe und habe gerade eben ein Bild gesehen auf dem ich zusehen bin, welches ohne meine Erlaubnis auf der Seite eines Ausstellers veröffentlicht wurde. Kann ich dagegen vorgehen doer habe ich an diesem Bild keine Rechte?
Antworten (13)
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BujinBujin
Je nachdem, wenn nur du deutlich zu sehn bist dann ja. Wenn eine Menschenmenge fotografiert wurde dann hast du kein Recht drauf.
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BujinBujin Wenn du unsicher bist schreib sie einfach an, aber droh nicht gleich. Bleib nett und wahre die Form. Das wird sich schon alles aufklären. (Ich vermute zu deinem ungunsten)
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2Antwort von
Anika1987 Wenn das Bild nicht direkt von dir sondern von einer "Menschenmasse" (wahllos mehrere Personen) gemacht wurde, dann kannst du überhaupt nichts machen. Wieso ist es eigentlich so schlimm?
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1Antwort von
Pele13Pele13
Wenn du nicht die Erlaubnis gegeben hast, solltest du ihn darum bitten das Bild wieder herauszunehmen - und im Falle der Nichtbeachtung der Bitte mit rechtlichen Konsequenzen drohen.
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1Antwort von
akino47akino47
entweder du forderst ein honorar oder verlangst, dass dein gesicht verpixelt werden muss (so wie bei google street view)
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1Antwort von
MariaL Die Frage ist, ist es eine öffentliche veranstaltung wo noch andere menschen drauf zu sehen sind? Solltest das Bild vll mal verlinken
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BsbstephanBsbstephan das geht leider nicht, da dann nur das ganze album erscheinen würde, es sind 3 personen auf dem bild. ich eine bekannte und ein fremder
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Anika1987 dann ist das foto auch nur wahllos geschossen worden und es ist egal für den fotografen gewesen ob du da drauf bist oder wer anders. was ist denn so schlimm daran das du da drauf bist? ist das foto etwa peinlich?
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janina2403 Kannst nicht dagegen vorgehen, weil du nicht Ziel des Fotos warst. Das hat was mit Pressfreiheit zu tun, und da steht das Recht am eigenen Bild im Hintergrund. Da du dich in einer öffentlichen Veranstaltung befandest hast du keinen Anspruch. Tut mir leid.
§ 23 KGU
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
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MarcSuMarcSu
In dem Moment, in dem Du den Stand des Ausstellers betreten hast, bist auch damit einverstanden, daß Du mit abgelichtet wirst, auf dem Gang dorthin wäre das ein anderer Fall.
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immanuelkimmanuelk
Falls du das Hauptmotiv bist, oder eine wichtige kompositorische rolle in dem Bild spielst, kannst du es gerichtlich versuchen.
Keine Chance hast du, wenn du in dem Bild Beiwerk( z.b. ein Gebäude Fotographiert wurde und du zufällig durchs Bild gelatscht) bist.
Bei Großveranstaltungen, Freizeitparks etc. gibst du automatisch mit dem Kauf der Eintrittskarte, dem Veranstalter/Betreiber, dass Recht, dass du auf Bildern oder in Filmaufnahmen zu sehen seien darfst. Diese Klausel, steht klein auf den Eintrittskarten. -
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Anika1987 dann ist das foto auch nur wahllos geschossen worden und es ist egal für den fotografen gewesen ob du da drauf bist oder wer anders. was ist denn so schlimm daran das du da drauf bist? ist das foto etwa peinlich?
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HiFiechHiFiech
wenn du auf dem Bild deutlich als Einzelperson zu sehen bist, dann verstößt der Aussteller gegen Dein Recht am eigenen Bild. Etwas anderes ist es dann, wenn du für den Aussteller eine öffentliche Vorführung irgendeines Produktes gemacht hast. Aber in dem Fall solltest du einen Vertrag haben auf dem drauf steht, dass dein Bild verwendet werden darf.
Wenn Du allerdings in einem größeren Publikum stehst, (Fussballtribüne, Konzert, Papstbesuch, Demonstration etc.) dann bist Du Teil einer öffentlichen Menge und kannst das Bild nicht verbieten, aber drauf bestehen dass dein Gesicht unkenntlich gemacht wird.
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jimmyenergyjimmyenergy
meistens willigst du mit dem kauf der eintrittskarte ein das bilder von dir in jeder art veröffentlicht werden dürfen
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pRiotpRiot
nein das geht nicht. Du hast immer das recht am eigenen Bild!
Besonders wenn du im Fokus des Bildes sein solltest!
Was auch oft gemacht wird, ist auf Eintrittkarten schreiben dass man mit dem Besuch einwillig das Fotos gemacht werden dürfen. Ich denke mal die sind nicht ganz so blöd und werden sich da rechtlich schon gut abgesichtert haben.