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Bild-Rechteabtretung bei Gruppenaufnahmen ?

Frage von Multimediator Multimediator

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ausgangslage:

Ich bin am Anfang einer Selbständigkeit.

Ich habe ein Video über eine Schulübergreifende Sportveranstaltung produziert. (Drehorte: Öffentliche Jugendherrberge und öffentliches Sportfeld)

5te Klassen von 10 Schulen. (auch eine Polnische) (Gefilmt wurden ca. 300 mir bekannte Personen sowie ca. 50 mir unbekannte Zuschauer beim Wettkampf).

Auftraggeber waren die Veranstalter (Sportlehrer) im Namen der Schulen.

Auftragsinhalt: Video für Website und auf DVD zum Verkauf (Bestellte Stk.Z. 500 Stk.)

Bezüglich des Rechtes am eigenen Bild...

Frage-1: Muss ich mir nun von jedem einzelnen beteiligten Schüler/Lehrer eine Rechtsabtretung einholen (bzw. von den Erziehungsberechtigten) oder gibt es eine Möglichkeit sich über die Schule/n "Insgesamt". abzusichern? (Weil Schulveranstaltung o.Ä.)

Frage-2: Wie ist das mit den Personen die ich nicht kenne? Diese können ja schlecht unterschreiben :)

Ich gehe nicht davon aus, dass ich in rechtliche Schwierigkeiten komme. da durch den Film für keinen Beteiligten negative Folgen abzusehen sind. möchte mich aber trotzdem absichern. Schließlich lebe ich in Deutschland ;P

Auf eine aussagekräftige Antwort hoffend und für die Mühe im Vorraus dankend:

Hannes

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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von stelari stelari

    § 23 KunstUrhG

    .

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    .

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    .

    Somit dürfte die Nummer abgedeckt sein - sowas sollte man aber in der Branche schon vorher wissen und nicht hinterher ...

  • 1
    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Ich musste für meine Tochter an der Schule unterschreiben, daß sie auf Fotos, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden fotografiert werden darf. Habe mich geweigert, und das höchste der Gefühle ist das Klassenfoto, dies darf aber nicht auf die Homepage. Schule hält sich dran, da niemand das Recht hat mein Kind zu fotografieren und dies zu veröffentlichen. Ansonsten würde ich einen Anwalt einschalten.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Wenn es ein guter Anwalt ist und sich mit Medienrecht auskennt, dann wird er sie auf das von mir angeführte hinweisen ...

    Kommentar von Multimediator Multimediator

    Das finde ich gut, dass sich die Schule daran hält.

    Jedoch muss ich sagen, dass sich die Kinder sehr auf das Video freuen. Es war ja auch ein schönes Erlebnis für sie. Und die Erinnerung in bewegten Bildern ist, würde ich behaupten, für die meisten von uns etwas schönes. Vorallem auch im späteren Leben. "Ich hätte gerne ein paar videos aus meiner frühen Kindheit" ;)

    Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass 5 bestimmte Personen nicht gefilmt werden sollen. Diese werden natürlich nicht Bildschirmfüllend zusehen sein. Jedoch wäre es schade, gut gelungene Gruppenaufnahmen wegen einzelner Personen nicht verwänden zu können.

    Man muss einfach immer schauen, was sind dass für Aufnahmen, von wem werden sie gemacht und für welchen Zweck.

    L.G. Hannes

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Die Ablehnung des gefilmt werdens ist aber auch durch den 23er gedeckt - sie werden dann zum Beiwerk - du musst die Aufnahme also nicht verändern, nur wenn sie in den Bildmittelpunkt wandern -

    Kommentar von Multimediator Multimediator

    Erstmal ganz vielen Dank für die Tips. Habe dadurch auch weiterführende Informationen finden können.

    -Klar, Das rechtliche sollte normalerweise vorher abgeklärt sein. Wollte aber den Auftrag unbedingt haben. Am Anfang muss man halt alles nehmen was kommt...) Und wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Glücklicherweise habe ich auch einen sehr guten Draht zu den Auftraggebern. Wäre es nicht möglich gewesen, die DVD zu veröffentlichen, wäre das schade, aber kein Weltuntergang gewesen. Gelernt habe ich auf jeden Fall eine Menge dabei :) und das ist das WICHTIGSTE ;)

    Ich werde mich natürlich weiter informieren, aber erstmal so vorgehen, dass ich mir von allen Beteiligten, die Einzeln oder nur zu zweit auf auf einem Bild zu sehen sind eine Rechteabtretung unterschreiben lasse. (Die Anzahl derer hält sich zum Glück in Grenzen).

    LG.: Hannes

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    Antwort von xxmrxx xxmrxx

    Wenn Du wirklich einigermaßen Sicherheit in dieser Frage haben willst, solltest Du mal einen Anwalt aufsuchen und mit ihm das besprechen. Vorallem, da es ja um Minderjährige geht. Und schließlich willst Du Deine Existenz mit aufbauen.

    Grade den Link wiedergefunden: http://www.rechtambild.de/2011/07/wdr-gigapixel-foto-in-den-rheinauen/

    Hierbei geht es zwar um eine Konzertveranstaltung, aber ich denke, Schulveranstaltungen (Minderjährige) sollten noch restriktiver gehandhabt werden.

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