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Bild Recht auf der Webseite

Frage von Bern1931 Bern1931

Wie sieht es rechtlich aus wenn man Bilder auf der Webseite hat von anderen Webseiten? z.B. bei imageshack werden auch Bilder geuploaded von Leuten die nicht das recht am bild besitzen.

Wenn man jetzt eine Webseite hat wo andere User Bilder uploaden können, kann dann der Inhaber der Seite verklagt werden wegen Urheberrechtsverletzung oder unerlaubten Bildern? Kann man sich dagegen in den AGB schützen?

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Nein - man kann sich durch eine Klausel in den AGB oder Nutzungsbedingungen nicht aus der Haftung stehlen ...

    Für eine Urheberrechtsverletzung oder die Verletzung eines anderen absoluten Schutzrechtes kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise zur Verletzung des geschützten Guts beiträgt. Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch im Urheberrecht derjenige als Störer zur Unterlassung verpflichtet sein, der in irgendeiner Weise - sei es auch ohne Verschulden - zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat.

    Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt sie eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Inanspruchgenommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist.

    Der Dienstanbieter muss nicht jeden nur denkbaren Aufwand betreiben, um die Nutzung rechtswidriger Inhalte zu vermeiden, vielmehr muss die Bedeutung des Einzelfalles und der erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand sowie die Auswirkungen auf andere Teile des Dienstes gesehen werden.

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist neben der Frage, was dem Störer zuzumuten ist, auch zu berücksichtigen, was der Verletzte selbst tun kann, um weitere Störungen zu vermeiden. Eine erhöhte Prüfungspflicht besteht für ihn immer dann, wenn er vom Rechtsinhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist; in diesem Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren, sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt.

    Schließlich dürfen den Antragsgegnern aber keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung an sich gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren.

    OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.10.2008 - I-20 U 196/07

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    Antwort von herja herja

    Der Inhaber einer Webseite haftet auch für den Inhalt und man kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

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    Antwort von Cyrex Cyrex
    1. wie sonst auch
    2. wenn die hochlader die rechte nicht innehaben, klar
    3. nein
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