Aus der Art der Formulierung gehe ich davon aus, dass du "schuldig im Sinne der Anklage" bist... nun gilt es den Schaden zu begrenzen!
Bitte klären:
liegt dem Anwaltsschreiben eine Vollmacht im Original mit an? - Nein? - dann abhaken und gut is.... bis auf weiteres.
ist das Schreiben in verständlicher Sprache abgefasst? oder hat es eine beglaubigte Übersetzung? - Nein? - abhaken und gut is... bis auf weiteres.
Unter der Vorraussetzung das der Vorwurf auch zutrifft... dumm gelaufen! Ob du nun "Hartzer" bist oder armer Student... das muss und wird niemand interessieren. Ein "Penner" der im Laden klaut zieht man auch zur Rechenschaft - auch wenn er nix hat!
Ok - es liegt eine Zuwiderhandlung gegen § 15 UrhG vor, weil du - dämlicherweise - was benutzt hast was nicht dir gehört... dafür wirst du nun bestraft. So - der Rechteinhaber ist nun berechtigt, dich mit Schadens- und Kostenersatz zu überziehen, dazu gibt Ihm §§ 97 u. 97a ff UrhG das Recht dazu... eine Unterlassungserklärung kann er auch verlangen zusammen mit der Abmahnung! gegen Letzteres kannst du dich bedingt wehren, in dem du eine modifizierte abgibst - Muster dazu zu Massen im Netz.
So - nun kommst du und jammerst, du hättest keine Mittel... spinnen wir das mal weiter!
Du zahlst nicht... = Klage wird eingereicht, wenns dumm läuft in Spanien - die Kosten wie du dann da hinkommst trägst du selbst als Angeklagter! Gehen wir davon aus, die Klage wird in Deutschland eingereicht... ein zweiter Anwalt wird zur Vertretung beauftrag, denn die Kosten der Reise des Anwalts willst du nicht wirklich tragen wollen! die der Vertretung auf jeden Fall...
Nun stellt der Richter fest - du pöser pöser Mensch, du bist schuldig - du musst Geldstrafe zahlen... nur - die Kosten des Anwalts, des Gerichts und und und kommen noch oben drauf... ach da waren ja noch 200€ Schadensersatz die auch noch dazu kommen... und den "Gewinn" aus dem Verkauf bei der Bucht kannst du auch noch gleich abgeben... so - und du hast keine Mittel?
Mit den 300 Euronen bist du sogar noch sehr billig weg gekommen - normalerweise ist sowas locker im mittleren vierstelligen Bereich... also arrangier dich mit dem Anwalt und mache eine ratenzahlung - er muss sich nicht, aber er wird sich ggf darauf einlassen
Du bist schon gemein, wie du ihm hier die Optionen um die Ohren haust ;-) ... DH
Vielleicht noch ergänzend: Wer Schulden nicht zahlen kann, muss eine Eid.Versicherung abgeben - und später zahlen mit Zinsen. Dabei ist die Schufa versaut - keine neue Wohnung, keine Kredite, kaum Versandkäufe ... Pfändung ... P-Konto
so manchen muss man zwangsweise die Optionen vor Augen führen...