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Bild für Onlineauktion geklaut, Anwalt am Hals.

Frage von Kia65 Kia65

Hallo, ich weiß die Frage gibt es schon, aber vllt. darf ich meins als Spezialfall bezeichnen.

Habe ein Parfum bei ebay verkauft und dummerweise einfach ein Bild von Google genommen. Das Bild stammt leider von einem Onlineshop aus SPANIEN.

Die Auktion wurde ein paar Tage nach Verkauf entfernt und heute bekam ich einen Brief von einen Rechtanwalt. Schadenersatz 200 Euro + Rechtsanwalt 100 Euro macht 300 Euro.

Jetzt habe ich mir überlegt dem Shopinhaber zu kontaktieren um es evtl. anders zu klären, aber wie denn bitte? Er spricht spanisch und wohnt in Spanien^^

Ich kann das Geld momentan nicht begleichen. Bin Hartz IV Empfänger gewesen, seit Oktober Student, habe Bafög beantragt, aber noch nichts erhalten. Also habe ich derzeit gar kein Einkommen.

Was kann ich in so einem Fall machen?

Was rät ihr mir?

Liebe Grüße

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Antworten (3)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von stelari stelari

    Aus der Art der Formulierung gehe ich davon aus, dass du "schuldig im Sinne der Anklage" bist... nun gilt es den Schaden zu begrenzen!

    Bitte klären:

    • liegt dem Anwaltsschreiben eine Vollmacht im Original mit an? - Nein? - dann abhaken und gut is.... bis auf weiteres.

    • ist das Schreiben in verständlicher Sprache abgefasst? oder hat es eine beglaubigte Übersetzung? - Nein? - abhaken und gut is... bis auf weiteres.


    Unter der Vorraussetzung das der Vorwurf auch zutrifft... dumm gelaufen! Ob du nun "Hartzer" bist oder armer Student... das muss und wird niemand interessieren. Ein "Penner" der im Laden klaut zieht man auch zur Rechenschaft - auch wenn er nix hat!

    Ok - es liegt eine Zuwiderhandlung gegen § 15 UrhG vor, weil du - dämlicherweise - was benutzt hast was nicht dir gehört... dafür wirst du nun bestraft. So - der Rechteinhaber ist nun berechtigt, dich mit Schadens- und Kostenersatz zu überziehen, dazu gibt Ihm §§ 97 u. 97a ff UrhG das Recht dazu... eine Unterlassungserklärung kann er auch verlangen zusammen mit der Abmahnung! gegen Letzteres kannst du dich bedingt wehren, in dem du eine modifizierte abgibst - Muster dazu zu Massen im Netz.

    So - nun kommst du und jammerst, du hättest keine Mittel... spinnen wir das mal weiter!

    Du zahlst nicht... = Klage wird eingereicht, wenns dumm läuft in Spanien - die Kosten wie du dann da hinkommst trägst du selbst als Angeklagter! Gehen wir davon aus, die Klage wird in Deutschland eingereicht... ein zweiter Anwalt wird zur Vertretung beauftrag, denn die Kosten der Reise des Anwalts willst du nicht wirklich tragen wollen! die der Vertretung auf jeden Fall...

    Nun stellt der Richter fest - du pöser pöser Mensch, du bist schuldig - du musst Geldstrafe zahlen... nur - die Kosten des Anwalts, des Gerichts und und und kommen noch oben drauf... ach da waren ja noch 200€ Schadensersatz die auch noch dazu kommen... und den "Gewinn" aus dem Verkauf bei der Bucht kannst du auch noch gleich abgeben... so - und du hast keine Mittel?

    Mit den 300 Euronen bist du sogar noch sehr billig weg gekommen - normalerweise ist sowas locker im mittleren vierstelligen Bereich... also arrangier dich mit dem Anwalt und mache eine ratenzahlung - er muss sich nicht, aber er wird sich ggf darauf einlassen

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Du bist schon gemein, wie du ihm hier die Optionen um die Ohren haust ;-) ... DH

    Vielleicht noch ergänzend: Wer Schulden nicht zahlen kann, muss eine Eid.Versicherung abgeben - und später zahlen mit Zinsen. Dabei ist die Schufa versaut - keine neue Wohnung, keine Kredite, kaum Versandkäufe ... Pfändung ... P-Konto

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Du bist schon gemein, wie du ihm hier die Optionen um die Ohren haust ;-)

    so manchen muss man zwangsweise die Optionen vor Augen führen...

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    Es ist dem Schreiben keine Kopie der Vollmacht begelegt, allerdings wird versicht, dass eine solche Vollmacht vorliegt: "[...] ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versicht."

    Es ist ein deutscher Anwalt, aus Bremen, der die Abmahnung verfassen hat. Das Schreiben ist ausschließlich in deutscher Sprache.

    Wenn der Anwalt eine Ratenzahlung akzeptiert, dann wäre es doch ok, oder? Dabei würde es auch zu keinen Schufa Eintrag kommen, oder?

    Mir bleibt wohl nichts anderes übrig. Ratenzahlung, wenn nicht, dann Geld gleich Überweisung. Woher ich das Geld borge.. da habe ich auch keine Ahnung!

    Vielen Dank für deine Antwort! Und natürlich bedanke ich mich auch bei den Anderen!

    Liebe Grüße

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von MonaT MonaT

    Wie heißt den der Anwalt?

    Möglicherweise hat der gar nicht "die Berechtigung" für diese Abmahnung. Sollst du auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben??

    Aber Fotoklau natürlich mehr als dumm, dir das zu sagen, kann ich mir nicht verkneifen... :-(

    Kommentar von stelari stelaristelari

    was lässt dich darauf schließen? sind gleich alle Anwälte unseriös?

    Kommentar von fairytales fairytalesfairytales

    Nee, aber viele, die solche Abmahnungen schreiben sind es.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    ... und deshalb igniriert man ab sofort alle Anwaltsschreiben, bis der Gerichtsvollzieher kommt ... viel Erfolg, aber schick nicht andere auf diesen gefährlichen Weg!

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    was lässt dich darauf schließen? sind gleich alle Anwälte unseriös?

    Hallo stelari

    natürlich nicht - ich wollte lediglich abchecken - ob wir es hier mit den "üblichen Verdächtigen" (unseriösen Abmahnern) zu tun haben...

    ;-)

  • 0
    Antwort von KentaroHisai KentaroHisai

    Nicht zahlen! Das war mal auf RTL wo diese Andrea Kiewel das mit den Anwälten macht, du musst nix zahlen!!!

    Kommentar von stelari stelaristelari

    wie kommst du denn auf das schmale Brett? hast du nur damals mit einem Ohr zugehört anstelle mit beiden?

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