Hallo,
meine Frage betrifft das Bilanzieren eines Leasinggegenstandes. Und zwar hat man ja als Leasingnehmer kein rechtliches Eigentum. Allerdings ist für die Bilanzierung ja auch das wirtschaftliche Eigentum entscheidend. Dazu gibt es folgende Regel: Bei einer Leasingdauer von über 90 % der gewöhnlichen Nutzungsdauer ist das Leasinggut dem Leasingnehmer (wirtschaftlich) zuzuschreiben und bei ihm zu bilanzieren. So weit so gut.
Jetzt das Problem: "Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, so wird angenommen, dass es sich um einen verdeckten Ratenkaufvertrag handelt, da eine vollständige Amortisation durch den Leasingnehmer in einer so kurzen Zeit unwahrscheinlich erscheint, ohne dass eine spätere Überlassung erfolgen soll."
Liegt die Zeit zwischen 40 % und 90 % der gewöhnlichen Nutzungsdauer wird das Leasinggut dem Leasinggeber zugeschrieben.
Also, ich finde das alles nachvollziehbar bis auf die Zeit unter 40 %.
Welcher Sinn steckt dahinter?
Vielen Dank schon mal im Voraus..
Vielen Dank!
Allerdings ist mir eines noch nicht ganz klar: Beim verdeckten Ratenkauf wäre ja dann der Leasingnehmer Eigentümer am Ende der Laufzeit. Nach dem Finanzierungsleasing ohne Kaufoptionsrecht ist dieser kein Eigentümer.
Wird dann bei der Laufzeit unter 40% einfach unterstellt, dass es doch eine Kaufoption gibt und wird der Leasingnehmer dann Eigentümer?
Jupp, so würde ich mal vermuten.
Danke!